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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG stellt sich tot

B
Beeblebrox
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind seit einigen Wochen im Amt (11 köpfiger BR) und es ist genau das eingetreten, was ich erwarte habe, da es eine ganz typische Verhaltesweise in unserem Unternehmen ist. Wenn es unangenehm wird stellt man sich tot und versucht es auszusitzen. Bezüglich BR Büros werden wir vertröstet bzw. erhalten erst auf Nachfrage die Auskunft, dass dies erst in einigen Wochen möglich sein wird (bei betrieblicher Notwendigkeut geht sowas in 2 Tagen, Platz ist da). Einige unserer Kollegen können an ihren Arbeitsplätzen keine BR Arbeit machen, bzw. keine Daten ansehen, die von der GF als geheimhaltungsbedürftig angesehen werden, da ihre Bildschirem eingesehen werden können. Beschlüsse zu interner Stellenausschreibung nach § 93 oder Büropersonal § 40 werden entgegen genommen, aber keine Massnahmen eingeleitet. Jetzt haben wir durch Zufall erfahren, dass der AG vor 2 Tagen einen zwingend mitbestimmungspflichtige Angelegenheit abgesegnet hat, ohne uns einzubinden. Usw, usw.

Auf der einen Seite ist das gut, zeigt es das sie uns ernst nehmen. Auf der anderen Seite nervt es natürlich.

Eine Massnahme könnte es sein, den AG darauf hinzuweisen, das sämtliche mitbestimmungspflichtigen Massnahmen durch den BR nicht bearbeitet bzw. entschieden werden können, solange nicht alle BR-Mitglieder ihrer BR Arbeit nachkommen können (Büros!). Schlussendlich bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als die Daumenschrauben langsam anzuziehen. Wir hattne gehofft, das das nicht schon nach ein paar Wochen passiert, abe wir haben wohl keine Wahl. Wie waren/sind eure Erfahrungen mit initialem Wiederstand bzw. wie seit ihr dem begegnet?

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Community-Antworten (4)

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Watschenbaum

18.05.2013 um 06:50 Uhr

sofortige Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und mit konkreten Fristsetzungen und konsequenter Umsetzung der angedrohten Folgen bei Fristverstreichung arbeiten bzw. dem AG (notfalls arbeitsgerichtlich) untersagen lassen, mitbestimmungspflichtige Maßnahmen ohne Zustimmung des BR durchzuführen bzw. aufrechtzuerhalten.................

der Anwalt wird wissen, wie vorzugehen ist

alles andere ist Firlefanz und Spielerei, noch nehmen sie euch alles andere als Ernst.............

G
gironimo

18.05.2013 um 11:39 Uhr

Leider ist es meistens so, dass erst einmal Druck aufgebaut werden muss. Der AG muss merken, dass es dem BR um seine Rechten ernst ist.

Andererseits ist für ihm die Situation auch neu - man sollte also deutlich sagen was man will und erwartet. Insbesondere die Beteiligungsrechte sollte man nicht schleifen lassen. Wenn er nicht reagiert, müsst Ihr in der Tat die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zur Wahrung Eurer (Mitbestimmungs-) rechte beschließen. Vielleicht wird er dann schon wacher, wenn er die ersten Rechnungen bekommt......

Ich hoffe, Ihr habt schon die ersten Seminare gebucht.

B
Beeblebrox

18.05.2013 um 12:03 Uhr

Natürlich ist die Situation für den AG auch neu, deswegen ist sicher eine gewisse Zurückhaltung angebracht. Andererseits kann der BR auch erwarten, das sich der AG ähnlich sachkundig macht, wie es der BR tut (ja, erste Schulungen sind geplant bzw. durchgeführt und auch ein FA steht zur Verfügung). Trotzdem stellt sich natürlich die Frage, wann man den Knüppel auspackt. Das Ganze hat ja auch eine gewisse taktische Komponente. Schlussendlich stellt sich halt die Frage, wieviel von dieser Ahnungslosigkeit gespielt und wieviel Methode ist. Ist der AG wirklich an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert oder sind es nur Lippenbekenntnisse. Und da muss sich der G an seinen Taten messen lassen. Reden kann man viel wenn der Tag lang ist.

W
Watschenbaum

18.05.2013 um 13:22 Uhr

es ist natürlich ein komplettes Unding, noch kein BR-Büro zur Verfügung zu haben

der BR fällt ja nicht vom Himmel, es gab einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf, bei dem sich der AG Gedanken machen musste, wohin mit dem BR, wenn er mal da ist

bei anderen Sachen würde ich auch sagen, muß man dem AG Zugeständnisse machen, erkennen zu können, daß er eben jetzt nicht mehr alleine entscheiden kann, sondern den BR miteinbeziehen muß

also im einen Fall Druck, im anderen Fall (noch) freundliche Hinweise

so wie ihr euch jetzt positioniert, wird Auswirkungen auf eure gesamte restliche Amtszeit oder den BR überhaupt haben der AG muß euch als ernsthaften Partner erleben und akzeptieren, der sich nicht auf der Nase rumtanzen lässt, der aber auch jetzt nicht mit Kanonen auf alles schießt, was (noch) nicht perfekt läuft

ich finde, ohne vernünftigen Anwalt in der Hinterhand und dem Wissen des AG, daß man ihn auch konsequent zur Durchsetzung nutzt , kommt kein BR aus

ob es dann reicht, erstmal an einem Fall ein Exempel zu statuieren, um sich dann zukünftig zusammenzuraufen, oder ob das dann der Anfang von einem unendlichen Krieg mit dem AG darstellt, muß man sehen, das könnt ihr sicher vor Ort besser einschätzen

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