Hallo Kollege(inn)en,

besteht eine Infomationspflicht (oder Fürsorgepflicht?) des AG, dem Mitarbeiter seine Einstufung nach TVöD (monatlich, jährlich, bei Eintritt in eine neue Stufe) schriftlich mitzuteilen. Oder besteht die Pflicht, ihn rechtzeitig vor Erreichen einer neuen Stufe darauf (schriftlich) hinzuweisen?

Weiß jemand Bescheid (auch wo man den Nachweis findet)?