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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Infomatiospflicht des AG

F
Friedrich
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollege(inn)en,

besteht eine Infomationspflicht (oder Fürsorgepflicht?) des AG, dem Mitarbeiter seine Einstufung nach TVöD (monatlich, jährlich, bei Eintritt in eine neue Stufe) schriftlich mitzuteilen. Oder besteht die Pflicht, ihn rechtzeitig vor Erreichen einer neuen Stufe darauf (schriftlich) hinzuweisen?

Weiß jemand Bescheid (auch wo man den Nachweis findet)?

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Community-Antworten (2)

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nicoline

07.10.2009 um 23:06 Uhr

Friedrich ich vermute, Du bist der Kollege von JThomas. Könntest Du bitte mal Dein Kästchen öffnen!

N
nicoline

08.10.2009 um 01:18 Uhr

Na gut, dann doch auf diesem Wege. Deine Frage fällt nicht unter die, manchmal streng ausgelegten, Forumsregeln. Es könnte also sein, dass er verschoben wird nach "Sonstiges und Forum intern". Diese Rubrik findest Du, wenn Du hier links auf der Seite "Beiträge sortiert anklickst". Ich kann Dir 4 weitere Foren empfehlen, wo Du Deine Frage stellen könntest:

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/

http://www.haufe.de/SID41.DrWs4UrNBRQ/personal/index_html

http://www.haufe.de/SID41.DrWs4UrNBRQ/oeffentlicher-dienst/index_html

http://www.haufe.de/SID41.DrWs4UrNBRQ/recht/index_html

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