Hallo Betriebsräte und Sachverständige,
der Träger unserer Klinik hat eine gGmbH gegründet über die zukünftig alle Einstellungen erfolgen sollen. Die Mitarbeiter der gGmbH werden als Leiharbeiter der Klinikzu Verfügung gestellt- der BR ist nach AG für diese Pesonengruppe nicht vertretungsberechtigt. Ist dies korrekt? Der AG hat die Gründung der gGmbH lediglich formlos angezeigt. Verstößt dies nicht gegen das Mitbestimmungsrecht?