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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahme an BR Sitzung und Arzttermin

L
LisaBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich arbeite in eine Unternehmen mit Gleitzeit. Jeden Donnerstag habe ich daher von 9-11 einen Arzttermin, wo ich vorher arbeite, mich ausstempele und danach wiederkomme und weiterarbeite. Was mache ich aber, wenn auf diesen Tag eine Betriebsratssitzung für 9:30 angesetzt wird? Ich weiß schon vorher dass ich nicht da bin. Kann ich der Sitzung fernbleiben und nach meinem Arzttermin in der Abteilung weiterarbeiten, derweil noch die Sitzung mit meinem Nachrücker stattfindet? Muß ich es vorher melden? Ich kann diesen regelmässigen Termin nicht verschieben.

Gruß

Lisa

2.941014

Community-Antworten (14)

M
mitleserinnenn

09.05.2013 um 17:21 Uhr

Wenn Du vor Ende der Sitzung wieder im Betrieb bist, muss dass EBRM dann die Sitzung verlassen und Du musst in die Sitzung. Denn dann bist Du ja nicht mehr verhindert.

L
LisaBR

09.05.2013 um 17:56 Uhr

Bin ich verpflichtet vorher Bescheid zu sagen? Wären die Besclüsse, wenn ich nicht in die Sitzung zurück gehe dann ungültig?

G
gironimo

09.05.2013 um 18:08 Uhr

Du musst doch dem Vorsitzenden bescheid sagen, dass Du wegen des Arzttermins verhindert bist. Er muss doch einen Ersatz einladen können.

Theoretisch ist es natürlich so, dass Du nach dem Arzttermin zur Sitzung gehen kannst/musst. Kommt natürlich darauf an, wie lange die dauert. Man muss nicht päpstlicher sein als der Papst. Beschlüsse sind erst dann ungültig, wenn wer auch immer das Arbeitsgericht anruft und dieses den Beschluss für ungültig erklärt-

Die Gefahr ist also eher gering.

L
LisaBR

09.05.2013 um 18:16 Uhr

Aber ist dabei nicht die Gefahr der Willkür, wenn sich ein Mitglied einfach einen Arzttermin machen kann, Bescheid sagt , ich kann nicht, und dann zum Arzt geht und irgendwann wieder an den Arbeitsplatz geht?

M
mitleserinnenn

09.05.2013 um 18:29 Uhr

Die Gefahr das ein ArbG die Beschlüsse wegen Ladungsfehler als nichtig erklärt ist nicht so gering wie hierbangedeutet. Denn auch der AG könntevdas ArbG anrufen, wenn ihm zB ein Beschluss nicht passt. Weiter ware es eine grobe Mandatspflichtvetletzung, wenn man obwohl im Betrieb nicht zur Zitzung geht. Bei Wiederholung könnte es Folgen haben, ggf sigar dann mal § 23

M
mitleserinnenn

09.05.2013 um 18:47 Uhr

blackjack, die Richtl RL 2003/88/EG ist in der Defination was Arbeit ist auch klar und auch daraus ergibt sich, dass Mandatsarbeit eben nicht darunter fällt. ............ BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser Richtlinie sind:1. Arbeitszeit: jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt;RL 2003/88/EG ........ Hier wird es ganz klar, denn das BRM steht dem AG hier eben nicht gem. der Gesetze und ArbV zur Verfügung. Ergibt sich auch aus der Tatsache, dass das BRM hier weidungsfrei ist. Also auch nicht dem Direktionsrecht des BR unterliegt und währdend der Wahrnemung des Mandates auch nicht seinen Pflichten oder Nebenpflichten aus dem ArbV nachkommen muss.

M
mitleserinnenn

09.05.2013 um 18:48 Uhr

Upps letzte Antwort ist im falschen Beitrag gelandet.

K
Kölner

09.05.2013 um 18:48 Uhr

@mitleser... Das ist Humbug. Wenn dem so wäre, gäbe es sicher einen Sack an Urteile. Dem ist nicht so! Also bitte. Hier stellt sich der fall auch ein wenig anders da: Ich sehe noch nicht einmal Schwierigkeiten, dass das EBRM in der Sitzung bleibt.

M
mitleserinnenn

09.05.2013 um 20:29 Uhr

  1. Habe ich nicht geschrieben, dass es so sein muss. ...... 2. Das BetrVG und die Rechsprechung kennen und handeln nur wie es im Gesetz steht. Kennen also keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. ....... 3. Viele BR mussten dieses auch schon erkennen und waren dann plötzlich wach und wunderten sich. ...... 4. Auch gibtves Rechtsprechjng, dass selbst wenn ein BRM sich vethindert erklärt hatte, dann richtiger weise ein EBRM geladen wurde und an der Sitzung teilnahm/ teilnehmen wollte, es nichtteilnehmen darf bzw die begonnene Sizung verlassen muss, wenn das BRM welche sich verhindert erklärt hatte dann doch ggf auch an der schon begonnenen Sitzung teilnehmen möchte. ....... Letztlivh, wenn man hier Ratsuchenden Hilfe geben möchte, sollte man sich ans Gesetz halten und wenn man auf rechtswidrige Möglichkeiten hinweist, dieses auch so erklären. Denn der Ratsuchende hat sonst ggf mal Probleme weil er gutgläubig auf rechtswidrige Aussagen hier sich verlassen hat.
W
Watschenbaum

09.05.2013 um 20:33 Uhr

OFFTOPIC >>> das ist doch mal erfreulich - "Der Benutzer mitleserinnenn hat diese Antwort am 09.05.2013 18:09 gelöscht!" <<<<<<<<<

wenn diese Anzeige jetzt jedesmal automatisch generiert werden sollte, falls jemand nachträglich Beiträge löscht ............

A
AlterMann

09.05.2013 um 21:00 Uhr

Hallo LisaBR,

da wir hier ja dauernd von Theorie und Praxis reden:

Theorie: Wenn Du vom Arzt kommst, bist Du nicht mehr verhindert und musst dann auch in die Sitzung, das für Dich nachgerückte EBRM scheidet aus.

Praxis:

  1. Je nachdem, wie Ihr Eure Tagesordnung abhandelt, sind zu diesem Zeitpunkt die Beschlüsse längst gefallen. Sowas lässt sich im Zweifel an der TO ganz gut abschätzen. Für diesen Fall wären sie ordnungsgemäß zustande gekommen, ganz unabhängig davon, ob Du nun "schwänzt" oder nicht. Du verpasst dann aber möglicherweise andere Absprachen und stehst dem Gremium auch für eine Mitarbeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Sollte man sich überlegen.
  2. Sind noch (evtl. streitige) Beschlüsse zu fassen, und Du bist ohne hinreichenden Grund nicht anwesend, macht Ihr als BR solche Beschlüsse ohne Not angreifbar. Ich täte das nicht, und schon gar nicht so regelmäßig, dass auch der Arbeitgeber sich diesen Fakt für später schon mal notieren kann. Da geht dann nämlich im Streitfall plötzlich ein hektisches Umschreiben der Protokolle los mit all den Unwägbarkeiten, die so was mit sich bringt. Schlampige BR-Arbeit nach dem Motto "Merkt doch keiner" rächt sich irgendwann.
  3. Habt Ihr evtl. die Möglichkeit, die Sitzungen so zu verschieben, dass Du auch von Anfang bis Ende teilnehmen kannst. Oder Du Deine Behandlungen? Das wäre auch ohne alle rechtlichen Erwägungen sicher das Beste für alle.
N
Nubbel

09.05.2013 um 21:31 Uhr

wo ist das problem? ich kann keins erkennen.

du meldest dich beim vorsitz ab. der lädt ersatzmitglied. wenn du wieder da bist, rufst du im büro an und fragst ob noch beschlüsse zu fassen sind. wenn ja, gehst du hin wenn nein, gehst du nicht hin

das leben kann so einfach sein.

G
gironimo

09.05.2013 um 21:40 Uhr

wenn sich ein Mitglied einfach einen Arzttermin machen kann< In der Eingangsfrage schreibst Du "jeden Donnerstag".

Gerade längere Behandlungen lassen sich nicht einfach so vom Patienten planen. Da ist man doch meist vom Kalender des Arztes abhängig. Da kann man schon von einer Verhinderung ausgehen.

Ich sehe das in diesem Fall - wie bereits gesagt - weit weniger dramatisch.

By the way: Ich gehe davon aus, dass bei uns im BR in den letzten 25 Jahren ganz ungewollt diverse Ladungsfehler stattfanden. Trotz kontroverser Diskussionen, ist aber deshalb noch niemand zum Gericht gelaufen. (Soll aber kein Aufruf dazu sein, dass Thema zu verharmlosen!)

N
Nubbel

11.05.2013 um 23:54 Uhr

das letzte mal, dass ich einen arbeitgeberanwalt sagen hörte: der betriebsrat lädt des öfteren falsch, hörte ich die antwort des richters: dann können wir das gerne in einem neuen verfahren klären, aber hier ist das gerade nicht das thema.

alternderhase, bleib mal geschmeidig und in der realität.

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