Erstellt am 26.08.2009 um 09:16 Uhr von pirat
@RBRBRB,
" regelmäßig "übersehen", wollen wir nämlich nicht" , löblich.
Auch in der Gastronomie gilt das ArbzG, ist dort allerdings oft schwer umzusetzten, deshalb muss man verstärkt, als BR, sein Augenmerk darauf richten.
hier eine kl.Hilfestellung...
http://www.guss-net.de/04indexaz/G/gas_arbzeit.html
Erstellt am 26.08.2009 um 13:32 Uhr von spartacus
moin,
ich verstehe die Frage nicht?
AZ ist mitbestimmungspflichtig. Die beste"legale" Möglichkeit - Abschluß einer Betriebsvereinbarung !
Erstellt am 27.08.2009 um 07:49 Uhr von RBRBRB
Pirat: Deine Hilfestellung (Link) ist recht gut. Die Ausführungen werden uns bestimmt helfen.
Spartacus: Um Mitbestimmung und erstellen einer BV geht es mir nicht. So etwas ist bei uns kein Problem.
Wie ich oben bereits schrieb, geht es um eine realistische Umsetzung. In der Gastronomie wird nunmal nicht 5 x 8 (10) Stunden gearbeitet und dann ist Feierabend. Es gibt Sonntage, Feiertage, Veranstaltungen, nicht vorhersehbare Arbeitsendzeiten, usw. Und die müssen für ein Unternehmen auch realisierbar sein, sonst hat man in dieser Branche keinen Bestand. Da es aber genug renomierte Gastronomieunternehmen gibt, möchte ich gerne wissen, wie diese ihre Arbeitszeit unter Einhaltung der Gesetze umsetzen.
Erstellt am 27.08.2009 um 08:24 Uhr von pirat
@@RBRBRB,
wie wäre es mal Kontakt zur GEW aufzunehmen, ich schätze mal, in Deinem Fall die NGG (HOGA)?
Erstellt am 27.08.2009 um 16:23 Uhr von RBRBRB
Nein, für uns ist Verdi zuständig, da wir erst seit neustem in die Gastronomie erweitern werden.