Unsere Firma wird momentan um den Bereich Gastronomie/Catering erweitert. Die bisherigen Arbeitszeitmodelle (TVöD, Gleitzeit) passen nicht zur übblichen Arbeitszeit der Gastronomie.
Ich gehe davon aus, daß in solchen Bereichen oft mehr als 10 Stunden am Tag, mehr als 60 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Daß große Restaurants oder Hotels regelmäßig gegen das AZG verstoßen, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Betriebliche Notwendigkeit greift meiner Meinung auch nicht, wenn es ständig vorkommt.
Was gibt es hier für legale Möglichkeiten? Einfach nur als BR die Sache regelmäßig "übersehen", wollen wir nämlich nicht.