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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit Gastronomie - Arbeitszeitgesetz

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RBRBRB
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma wird momentan um den Bereich Gastronomie/Catering erweitert. Die bisherigen Arbeitszeitmodelle (TVöD, Gleitzeit) passen nicht zur übblichen Arbeitszeit der Gastronomie. Ich gehe davon aus, daß in solchen Bereichen oft mehr als 10 Stunden am Tag, mehr als 60 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Daß große Restaurants oder Hotels regelmäßig gegen das AZG verstoßen, kann ich mir auch nicht vorstellen. Betriebliche Notwendigkeit greift meiner Meinung auch nicht, wenn es ständig vorkommt. Was gibt es hier für legale Möglichkeiten? Einfach nur als BR die Sache regelmäßig "übersehen", wollen wir nämlich nicht.

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Community-Antworten (5)

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pirat

26.08.2009 um 11:16 Uhr

@RBRBRB, " regelmäßig "übersehen", wollen wir nämlich nicht" , löblich. Auch in der Gastronomie gilt das ArbzG, ist dort allerdings oft schwer umzusetzten, deshalb muss man verstärkt, als BR, sein Augenmerk darauf richten.

hier eine kl.Hilfestellung... http://www.guss-net.de/04indexaz/G/gas_arbzeit.html

S
Spartacus

26.08.2009 um 15:32 Uhr

moin,

ich verstehe die Frage nicht? AZ ist mitbestimmungspflichtig. Die beste"legale" Möglichkeit - Abschluß einer Betriebsvereinbarung !

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RBRBRB

27.08.2009 um 09:49 Uhr

Pirat: Deine Hilfestellung (Link) ist recht gut. Die Ausführungen werden uns bestimmt helfen.

Spartacus: Um Mitbestimmung und erstellen einer BV geht es mir nicht. So etwas ist bei uns kein Problem.

Wie ich oben bereits schrieb, geht es um eine realistische Umsetzung. In der Gastronomie wird nunmal nicht 5 x 8 (10) Stunden gearbeitet und dann ist Feierabend. Es gibt Sonntage, Feiertage, Veranstaltungen, nicht vorhersehbare Arbeitsendzeiten, usw. Und die müssen für ein Unternehmen auch realisierbar sein, sonst hat man in dieser Branche keinen Bestand. Da es aber genug renomierte Gastronomieunternehmen gibt, möchte ich gerne wissen, wie diese ihre Arbeitszeit unter Einhaltung der Gesetze umsetzen.

P
pirat

27.08.2009 um 10:24 Uhr

@@RBRBRB, wie wäre es mal Kontakt zur GEW aufzunehmen, ich schätze mal, in Deinem Fall die NGG (HOGA)?

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RBRBRB

27.08.2009 um 18:23 Uhr

Nein, für uns ist Verdi zuständig, da wir erst seit neustem in die Gastronomie erweitern werden.

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