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Arbeitszeitgesetz

DDAG
der Dirk aus G.
Apr 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen.

Das europäische Urteil vom Arbeitsschutzgesetz da darf man 12 Tage am Stück bzw. 13 Tage arbeiten. und dann muss man Freizeit nehmen. Kompliziert. Hat jemand einen Link damit man es besser verstehen kann mit Erklärungen. Oder wie ist es bei 9 Tage arbeiten beginn Montag bis nächste Woche Dienstag dann einen Tag frei dann 3 Tage arbeiten und dann Wochenende. Muss der MA trotzdem einen Tag zusätzlich frei machen , weil ja der 5. Tag ein zusätzlicher freiwilliger Arbeitstag war.

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Community-Antworten (10)

C
celestro

19.04.2021 um 15:39 Uhr

Müsste ich Dein Problem verstehen? Wenn jemand 9 Tage am Stück arbeitet und dann 1 Tag nicht und dann wieder 3 Tage, so sind das keine 12 Tage am Stück.

Und woher kommt "weil ja der 5. Tag ein zusätzlicher freiwilliger Arbeitstag war"? Wieso war der freiwillig?

DDAG
der Dirk aus G.

19.04.2021 um 15:51 Uhr

Das deutsche Arbeitszeitgesetz sagt bis 60 Std. und bei 9 Tagen sind wir beim europäischen Gesetz angekommen und da steht nun mal 12 Tage und dann zusätzlich 1 Tag frei nach den 12 Tagen, aber was muss nach 9 Tagen passieren, muss der MA danach einen zusätzlichen Tag frei nehmen oder reicht der freie Tag laut Dienstplan? Normaler Dienstplan: 4 Tage arbeiten-1 Tag frei-4 Tage arbeiten-1 Tag frei 2 Tage arbeiten-2 Tage frei jetzt mit dem 5.Tag zusätzlich: 4 Tage arbeiten-1 Tag zusätzlich-4 Tage arbeiten-1 Tag frei 2 Tage arbeiten-2 Tage frei.

So arbeitet der MA 9 Tage und laut euro. Gerichtshof muss man nach 12 Tagen einen Ausgleichstag nehmen. wie ist das bei 9 Tagen am Stück? Muss da auch ein Ausgleichstag nehmen oder ist wie auf dem Dienstplan der Tag nach dem 9 Tag der Ausgleichstag? wobei er diesen Tag ja sowieso frei hat

Ich weiß sehr kompliziert

DDAG
der Dirk aus G.

19.04.2021 um 16:12 Uhr

Ich versuche meine Frage noch besser zu erläutern MA hat Schichtplan: Beginn Montag 4 Tage arbeiten-1Tag frei-4 Tage arbeiten- 1 Tag frei-2 Tage arbeiten-2 Tage frei so nun möchte der MA zusätzlich arbeiten nach dem 4.Tag 4 Tage arbeiten-1Tag zusätzlich-4 Tage arbeiten- 1 Tag frei-2 Tage arbeiten-2 Tage frei. Der MA arbeitet nun 9 Tage am stück und das ist nach deutschem Recht nicht erlaubt. EU Recht sagt ja und nach 12 Tagen musst du einen Tag zusätzlich danach frei nehmen. Wie ist es bei meinem Fall wenn der MA nicht 12 Tage sondern nur 9 Tage am Stück arbeitet, muss er dann auch einen Tag danach zusätzlich nehmen???

Danke UlliPK Antworten darauf war nicht dabei

K
Kjarrigan

19.04.2021 um 16:22 Uhr

"Der MA arbeitet nun 9 Tage am stück und das ist nach deutschem Recht nicht erlaubt." Das ergibt sich wo raus?

Das ArbZG geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Gem. § 11 ArbZg darf an einem Sonntag gearbeitet werden wenn dafür ein Ersatzruhetag gewährt wird (innerhalb von 14 Tg vor oder nachher.

heisst: wenn ich Montags anfange und 7 Tage arbeite (hab ich den SO gearbeitet) das bedeutet ich darf noch mal 7 Tage und dann nochmal 5 Tage bis der SA (13 Tage nach dem ersten gearbeiteten SO mein Ersatzruhetag ist= also insg. 7 + 7 + 5 Tage am Stück gearbeitet.

Quelle: Althoff/Gänsler, Arbeitszeit im Betrieb Edition 22 2020 Stand: 04.03.2021

zu beachten ist natürlich noch die Höchstarbeitszeit je Woche, sowie die Ruhezeiten zwischen den Schichten.

U
UliPK

19.04.2021 um 16:25 Uhr

Das ist eine Kontischicht die du beschreibst. Auch hier gibt es einen Schichtplan, auf dem der AG nicht ohne Zustimmung des BR etwas ändern darf.

Aus dem unten stehenden Link: "Tatsächlich definiert das EuGH-Urteil nur Mindeststandards. In Paragraf fünf der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ist festgelegt, dass jeder Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum 24 Stunden am Stück frei haben muss. Es ist jedoch egal, ob diese am Anfang oder am Ende des Siebentageszeitraums liegen – daher die Höchstarbeitsdauer von zwölf Tagen.

In Deutschland ist das Arbeitsrecht deutlich präziser. So gilt in Deutschland generell gemäß Paragraf neun Absatz eins des Arbeitszeitgesetzes: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ Mehr als sechs Tage Arbeit am Stück ist also für die meisten Arbeitnehmer gar nicht erlaubt.

Doch es gibt Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot, etwa in Krankenhäusern, der Gastronomie oder der Landwirtschaft. Dafür müssen die Arbeitnehmer für die Sonntagsarbeit einen Ausgleichstag bekommen – jedoch nur innerhalb von zwei Wochen.

Sie dürfen also tatsächlich verpflichtet werden, mehr als sechs Tage am Stück zu arbeiten - ja sogar bis zu zwölf Tage. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben. "

https://www.focus.de/finanzen/videos/nach-eugh-urteil-muessen-deutsche-jetzt-12-tage-am-stueck-arbeiten_id_7835217.html

Edit: falsches gelöscht

R
Relfe

19.04.2021 um 16:27 Uhr

nach dem deutschen AZG kann man 19 Tage am Stück arbeiten, wenn man an einem Montag anfängt und keine Feiertage dazwischenkommen. Nach dem angesprochenen EU-Urteil muss man innerhalb von 2 Wochen (14 Tagen) dann 2 Tage frei haben. Wo die 2 Tage liegen ist nicht festgelegt, also kann man 12 Tage am Stück arbeiten. Wer 9 Tage am Stück arbeitet hat logischerweise vorher einen Tage frei und nachher auch einen Tag und somit die 2 Tage voll. wenn man immer 4 Tage arbeiten und 1 Tag frei hintereinanderhängt, dann kann man das ewig so weiter machen, weil im ungünstigsten Fall genau 12 AT auf 2 freie Tage kommen.

Also unabhängig davon, ob das EU-recht in D schon ungesetzt ist, alles ok soweit

U
UliPK

19.04.2021 um 16:33 Uhr

Auch im Tarifvertrag könnten Beschränkungen stehen.

DDAG
der Dirk aus G.

22.04.2021 um 10:20 Uhr

Ich bedanke mich erst einmal, jede Antwort hat mir geholfen . Und ich bin wieder schlauer und habe dieses System kapiert.

DANKE

DDAG
der Dirk aus G.

22.04.2021 um 10:22 Uhr

Ich bedanke mich erst einmal, jede Antwort hat mir geholfen . Und ich bin wieder schlauer und habe dieses System kapiert.

DANKE

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