Erstellt am 07.05.2013 um 11:14 Uhr von Tanzbär
Und wo ist nun das Problem?
Erstellt am 07.05.2013 um 12:18 Uhr von stixer1
Moin Tanzbär:
Die große Fraktion glaubt sich im recht und besteht auf die Schriftführerfunktion.
Das Mitglied lehnt diese Funktion in allen Bereichen ab. Er will gefragt werden, und nicht für alle Ausschüsse und Sitzungen den Schriftführer machen.
Erstellt am 07.05.2013 um 12:36 Uhr von Tanzbär
Naja, wenn er es nicht machen will, dann hackt ihm die Hände ab ...
Und nun mal im ernst: Dann wird es wohl ein anderer machen MÜSSEN. Findet sich wirklich keiner, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Vorsitzende macht es selbst, denn er ist verpflichtet, zu protokollieren oder
- Jeder ist einmal dran, einfach reihum den Griffel weitergeben.
Einfacher ist, es findet sich ein Freiwilliger, der allerdings NICHT für alle Ausschüsse zuständig sein kann.
Erstellt am 07.05.2013 um 12:56 Uhr von Charlys
stixer1, offenbar bist Du selbst nicht der Betroffene. Da fragt man sich doch, kann der Betroffene nicht für sich selbts reden??
Auch dass er nun ggf im Urlaub ist, ändert erst daran einmal nichts. Denn im Urlaub muss er ja kein Mandat wahrnehmen.
PS: Zur Mandatsarbeit gehört auch mehr als "nur" einfach an Sitzungen teilzunehmen,
Erstellt am 07.05.2013 um 13:04 Uhr von stixer1
Es geht hierbei ums Prinzip. Kann eine größere Fraktion ( 7:4 ) ein Mitglied der kleineren Fraktion in Abwesendheit zum Schriftführer wählen oder nicht. Im §34 rn 9-10 steht nur wird ein Schriftführer bestellt. Bestellen und wählen sind 2 verschiedene Punkte.
Erstellt am 07.05.2013 um 15:26 Uhr von arkalus
Na dann freut sich der/die Betreffende bei der Rückkehr in den Betrieb und hat zwei Möglichkeiten:
a) Freudig dankend die Wahl annehmen
b) freudig gehässig grinsend die Wahl ablehnen
Und dann kann so oft wieder gewählt werden wie die "große" Fraktion will, die Situation ändert sich nicht. Wer nicht will will ebend nicht. Will es niemand machen, dann hat das greium insgesamt ein Problem.
In Abwesenheit jemanden zu wählen ist nicht das Problem.
eine Wahl ist immer erst dann abgeschlossen, wenn der/die Gewählte die Wahl auch an nimmt.
Erstellt am 07.05.2013 um 15:42 Uhr von gironimo
in der Regel klagen ja die Mitglieder einer kleineren Fraktion immer darüber, dass sie von größeren Fraktionen übergangen werden. Hier scheint es mal andersherum zu sein.
Man sagt ja auch: Wer schreibt, der bleibt
Zumindest kann derjenige nicht darüber klagen ausgegrenzt zu werden.
Aber klar - wenn man nicht will, lehnt man ab.
Erstellt am 07.05.2013 um 16:07 Uhr von Charlys
gironimo
Hier ist es noch "schlimmer"!! Hier klagt offenbar ein Nichtbetroffener, dass ein andere Aufgaben des BR übernehmen soll, obwohl er ggf davon nichts weiß.
Vielleicht sieht der Betroffene es ganz anders!!
Weiter ist es hier offenbar so, dass die kleiner Fraktion im BR ggf ihre Ziele nicht so umsetzen kann wie sie es möchte. Dann aber auch außer SitzungsTEILNAHME keine Aufgaben des BR übernehmen möchte. Also sich ein "schönes" Mandat machen möchte!
Dann kann man aber nur für die Koll./Wähler hoffen, dass die 7er Fraktion bei der nächsten Wahl alle 11 Sitze erhält. Dieses nur so einmal aus Prinzip @stixer1
Erstellt am 08.05.2013 um 03:48 Uhr von stixer1
@charlys:
Nein die kleine Fraktion soll von der großen fraktion plattgemacht werden. und die große Fraktion, ein zusammenschluss von 4 wählerlisten hat keinen der es vernünftig machen könnte. so wollen sie die Arbeit des schriftführers an die kleine Fraktion geben. Die will ja auch mitarbeiten,, aber es kann nicht angehen, das die kleine fraktion in allen ausschüssen den schriftführer stellen soll. das wurde bemängelt, und die art und weise. das war mit prinzip gemeint. und auf die frage: warum muss für die wahl der freistellung nach § 38 eine einverständniserklärung vorliegen, und für den schriftführer nicht. die antwort war:
das ist eben so, dann geht doch vor das arbeitsgericht und klagt dagegen.
und das ist blödsinn nach meiner auffassung.
Erstellt am 08.05.2013 um 09:27 Uhr von Kulum
Aufregen hilft da wenig. Das Arbeitsgericht wäre in dem Fall nicht mal zuständig. Wenn der bestellte Schriftführer das nicht machen will, dann lässt er es eben. Zwingen kann ihn keiner. Und auch die "große Fraktion" wird über kurz oder lang erkennen, dass ein Schriftführer, der nicht schreibt, irgendwie nutzlos ist.
Erstellt am 08.05.2013 um 14:03 Uhr von rkoch
@sixter1
Zur Rechtslage...
Zeige mir den § im BetrVG ein Schriftführer erwähnt wird. .. ... ... ... ... ... ...
Keinen gefunden? Gibts auch nicht.
Der Schriftführer ist eine Erfindung des Brauchtums. I.d.R. suchen sich BR eine Person die das machen soll, damit diese Aufgabe gezielt erfüllt werden kann. Das kann übrigens sogar die Sekretärin/Sekretär des BR sein (so es eine(n) gibt, gerade große BR haben ein Anrecht auf so eine(n)!). Da es keine Rechtsgrundlage gibt, gibt es kein Initiierungsverfahren (Wahl, Beschluß, etc.) und auch keine Amtspflicht.
Wenn also ein BRM von den anderen zum Schriftführer bestimmt wird, und dieses sagt: Mach ich nicht, hat der BR ein Problem. Die Schriftführung (Niederschrift) muss gemacht werden, und der BRV ist (wie hier schon gesagt) dafür verantwortlich.
Nun könnten die BRM auf die Idee kommen, dem Verweigerer ein Amtsenthebungsverfahren wegen Verletzung seiner Pflichten an den Hals zu hetzen. Haben sie damit Erfolg? Natürlich NICHT. Da es rechtlich keine derartige Amtspflicht gibt, , kann auch niemandem dafür eine Pflichtverletzung angekreidet werden. Der einzige wäre der BRV, den man damit packen könnte, wenn er nicht dafür sorgt, das Niederschriften gemacht werden. ER ist der einzige den diese Pflicht trifft.
Insofern macht die "Wahl" eines Schriftführers eigentlich keinen Sinn, bzw. nur, wenn mehrere das unbedingt machen wollen.... Beschluß schon eher, aber nur der Dokumentation eines "willigen" BRM halber.
BTW: Auch BRM oder der BRV können die Amtsannahme verweigern bzw. ihr Amt niederlegen.
BTW2: Es kann auch von Vorteil sein, als Mitglied einer kleinen Fraktion Schriftführer in allen Ausschüssen zu sein. So ist zumindest sichergestellt, dass diese Fraktion mindestens ein Mitglied in den Ausschüssen hat.
Erstellt am 08.05.2013 um 14:27 Uhr von Watschenbaum
erstmal macht es natürlich Sinn, für solche Aufgaben ein ohnehin freigestelltes BR-Mitglied auszusuchen,
zudem ist man als Schriftführer natürlich auch immer bestens informiert,
ein nicht zu verachtender Vorteil
natürlich kann man diese "Bestellung" auch einfach ablehnen, da braucht man kein Gericht dafür
und natürlich macht eine Freistellung auch mehr Spaß, wenn keine lästigen Pflichten anliegen, die nunmal in einem BR-Gremium zu erledigen sind, sondern man frisch und frei selbstverantwortlich seinen BR-Tag gestaltet
wie man hier von "Plattmachen" reden kann, erschließt sich mir auch nicht
zumindest hat diese "kleine Fraktion" eine Freistellung, soll nun auch Schriftführer stellen,
das schaut schon mehr danach aus, daß die Stellung dieser "kleinen Fraktion" im BR nicht die schlechteste ist...................
erstaunlicherweise sind Schriftfüherer-Posten im allgemeinen ziemlich unbeliebt,
liegt es daran, daß sie mit - unangenehmer - Arbeit verbunden sind ?
Erstellt am 09.05.2013 um 10:08 Uhr von NoPain
Also ich finde es mal wieder toll was hier dem TE bzw. 'der kleinen Fraktion' so alles untergeschoben werden soll und die Glaskugeln einiger Nutzer hier scheint auch voll funktionstüchtig zu sein!
@Stixer1,
natürlich kann man einem BR zu nichts per Beschluss zwingen! Wenn niemand den Schriftführer im übrigen Gremium machen will, muss eben der BRV machen. Will der auch nicht, muss es die Sekretärin machen. Habt Ihr keine Sekretärin, beschließt eine, die kann das machen, fertig, beim 11er Gremium solltet Ihr da auch nicht all zu große Probleme bekommen diese ggf. rechtlich durchzusetzen!
Erstellt am 09.05.2013 um 17:02 Uhr von Kölner
@all
...wenn man bedenkt, dass die Arbeit des Schriftführers als vll. die wichtigste innerhalb eines Gremiums angesehen werden kann, ist die Widersprüchlichkeit umso deutlicher hervorzuheben.
Und: Niemand kann niemanden zu irgendetwas zwingen und wählen, wenn man sich den Begriff des mündigen BRM nochmals genauestens zu Gemüte führt.