An Betriebsräte, die in einem nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieb arbeiten:
(1) Wird in eurem Arbeitsschutzmanagement-Handbuch der Begriff "Vorfall" erläutert?
(2) Werdet Ihr in die Erfassung und Bewertung von "Vorfällen" einbezogen?

Nach OHSAS 18001:2007 sind "Vorfälle" arbeitsbezogene Ereignisse, die auftraten oder auftreten können und die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere der Erkrankung) oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatten oder hätten zur Folge haben können. Erkrankungen sind erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert wurden.

"Vorfälle" sind also viel mehr, als nur die meldepflichtigen "Unfälle"!

Zertifizierte Betriebe haben sich selbstverpflichtet, solche Vorfälle auditierbar zu erfassen und zu bewerten. (Unternehmen verpflichten sich deswegen selbst, weil das heute insbesondere im internationalen Geschäft viele Kunden von ihnen verlangen. Die Kunden überprüfen das aber häufig nicht allzu passioniert, deswegen sollten sich Betriebsräte mit Bezug zu §89 BetrVG an allen Arbeitsschutzaudits beteiligen.)

Wer entscheidet, ob ein Ereignis ein "Vorfall" im Sinn von OHSAS 18001:2007 ist und wie er erfasst und bewertet wird? Da der Betriebsrat im Arbeitsschutz nicht nur mitbestimmungsberechtigt, sondern sogar mitbestimmungspflichtig ist (und es zusätzlich noch in OHSAS 18001:2007 selbst einen Absatz zur Mitbestimmung gibt), muss der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber regeln (sinnvollerweise in einer BV), wie solch ein "Vorfall" erkannt und bewertet wird. Das kann zum Beispiel in einer paritätischen Kommission geschehen.
(3) Gibt es Betriebsräte, die schon so weit sind?