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Arbeitsschutz

L
Lola
Jan 2018 bearbeitet

Kollegen, wir sind ein Unternehmen mit mehreren Abteilungen. Ich bin Betriebsratsmitglied und im Arbeitsschutzausschuss. Mehrere Abteilungsleiter ignorieren die beanstandeten Mängel bei der Sicherheitsüberprüfung ihrer Abteilungen. (Keine Schutzkleidung etc... Auch Mitteilungen an die GF hat nicht gefruchtet. Welche rechtlichen Mittel habe ich als BR die Einhaltung des Unfall/Arbeitschutzes durchzusetzen? Wäre klasse mit AZ. Danke Lola

7.16304

Community-Antworten (4)

K
Kölner

16.05.2008 um 22:12 Uhr

@lola Das muss der AG verantworten - nicht der BR. Demnach sind auch nicht die einzelnen AN anzumahnen, sondern der AG.

M
matze83

16.05.2008 um 23:21 Uhr

BG bzw. GAA

L
laffo2

16.05.2008 um 23:32 Uhr

tach lola

  1. Verstoß des AG gg. § 87 Abs. 1 & 7 BetrVG ( MBR )-> Endkonsequenz ist hier die Einigungsstelle 2. nach " vertrauensvoller" Zusammenarbeit mit AG -> keine Reaktion dessen, BR droht AG an § 23 Abs.3 BetrVG gg. AG einzusetzen(Arbeitsgerichtsentscheid) & oder Anzeige beim Lagetsi Verstoß des AG gg. ArbSchG § 3 (Grundpflichten des AG). Wie du siehst gibt es sehr wohl Möglichkeiten und alle diese Punkte sind mit Kosten für den AG verbunden. Desweiteren sind bei angemahnten Verstößen gg. Schutzvorschriften die Vorgesetzten lt. BGB haftbar zu machen, wenn ein Unfall geschieht, dies kann auch mit Gefängnisstrafe enden. Lola hast du schon Arbeitsschutzschulung (z.B. bei der BGN) gemacht. Nur zu empfehlen.
S
Sonne

17.05.2008 um 23:41 Uhr

Wende Dich doch einfach an eure Berufsgenossenschaft (geht auch anonym ), das wirkt am Besten! Ich bin selbst Sicherheitsbeauftragter, glaub mir das hilft immer.

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