Erstellt am 16.05.2008 um 20:12 Uhr von Kölner
@lola
Das muss der AG verantworten - nicht der BR. Demnach sind auch nicht die einzelnen AN anzumahnen, sondern der AG.
Erstellt am 16.05.2008 um 21:21 Uhr von matze83
Erstellt am 16.05.2008 um 21:32 Uhr von laffo2
tach lola
1. Verstoß des AG gg. § 87 Abs. 1 & 7 BetrVG ( MBR )-> Endkonsequenz ist hier die Einigungsstelle 2. nach " vertrauensvoller" Zusammenarbeit mit AG -> keine Reaktion dessen, BR droht AG an § 23 Abs.3 BetrVG gg. AG einzusetzen(Arbeitsgerichtsentscheid) & oder Anzeige beim Lagetsi Verstoß des AG gg. ArbSchG § 3 (Grundpflichten des AG).
Wie du siehst gibt es sehr wohl Möglichkeiten und alle diese Punkte sind mit Kosten für den AG verbunden.
Desweiteren sind bei angemahnten Verstößen gg. Schutzvorschriften die Vorgesetzten lt. BGB haftbar zu machen, wenn ein Unfall geschieht, dies kann auch mit Gefängnisstrafe enden.
Lola hast du schon Arbeitsschutzschulung (z.B. bei der BGN) gemacht. Nur zu empfehlen.
Erstellt am 17.05.2008 um 21:41 Uhr von Sonne
Wende Dich doch einfach an eure Berufsgenossenschaft (geht auch anonym ), das wirkt am Besten! Ich bin selbst Sicherheitsbeauftragter, glaub mir das hilft immer.