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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsschutz

H
hackenjas
Jun 2018 bearbeitet

Hallo, ich brauch mal einen rat von euch. In unserer Firma gibt es eine Abteilungsversammlung wo der Arbeitsschutz nicht mal annähernd eingehalten wird. Ich habe in dieser Abteilung über Jahre gearbeitet, und die Missstände mehrfach beim AG angesprochen. Vor Wut habe ich dann vor ca.1,5 Jahren einen BR gegründet um diesbezüglich was zu unternehmen. Naja was soll ich sagen bei dem einen Thema ist es natürlich nicht geblieben, aber naja. In dieser Abteilung werden mehrere mittel verarbeitet die Lösungsmittel enthalten, so daß den MA in dieser Abteilung regelmäßig schwindelig wird. Zusätzlich noch körperlich schwere Arbeit ohne hebevorrichtung. Mehrere MA mit Rückenbeschwerden. Haben jetzt eine Luftmessung durch die BG veranlasst, die ergeben hat das die Grenzwerte überschritten sind. Mein AG ist nicht sonderlich beeindruckt und lässt genauso weiter Arbeiten. ( Krankenstatik hat sich innerhalb von 5 Jahren ver fierfacht.) Heute hat mich ein MA heulend Angerufen und gesagt das er einfach nicht mehr kann. Und jetzt die große Frage. Was würdet ihr machen? Eskalieren und die abteilung wird geschlossen und die gesamte Protuktionsplan steht still (300 MA) Oder weiter versuchen den AG dazu zu bewegen etwas zu unternehmen?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

15.06.2018 um 01:53 Uhr

"Eskalieren und die abteilung wird geschlossen und die gesamte Protuktionsplan steht still (300 MA)"

JA ! ! !

C
Challenger

15.06.2018 um 02:30 Uhr

Zitat : Heute hat mich ein MA heulend Angerufen und gesagt das er einfach nicht mehr kann.Und jetzt die große Frage. Was würdet ihr machen?

Dem MA empfehlen, sich so lange krankschreiben zu lassen, bis es quietscht

B
BRHamburg

15.06.2018 um 06:30 Uhr

Was sagt die BG den zu dem Ergebnis der Messung? Und wie sehen die anderen BR Mitglieder bzw. anderen Mitarbeiter das Problem?

H
hackenjas

15.06.2018 um 08:38 Uhr

Wir haben ein Schreiben von der BG das dort erst gearbeitet werden darf wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden. MA aus anderen Abteilungen weigern sich Teilweise in dieser Abteilung zu Arbeiten. Die MA aus dieser Abteilung sind alle fertig und setzen auf uns.

E
Erbsenzähler

15.06.2018 um 09:21 Uhr

"Wir haben ein Schreiben von der BG das dort erst gearbeitet werden darf wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden." Warum wird die BG oder das Gewerbeaufsichtsamt nicht informiert, dass weitergearbeitet wird ohne die Mängel zu beseitigen???

T
takkus

15.06.2018 um 10:01 Uhr

Aber sofort zum Amt für Arbeitsschutz gegangen! Das geht ja überhaupt nicht!

E
Eckerhart

15.06.2018 um 11:19 Uhr

Das Unternehmen befindet sich aber schon in Deutschland? Es tut mir jetzt zwar Leid um die 300 MA, aber solche Sklavenhalter gehören vom Markt gefegt. Sie sind es, die durch unlauteren Wettbewerb "vernünftige Unternehmen" in Bedrängnis bringen. Mit allen Mitteln dagegen vorgehen! Viele wurden schon genannt.

Grüße

H
hackenjas

16.06.2018 um 21:38 Uhr

Unlauterer Wettbewerb. Das könnte ein Stichwort sein.mal sehen wann unsere Herren Geschäftsführer mal wieder da sind.

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