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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilzeit Befristung

T
Teufel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Habe eine frage. Eine Kollegin war mit Sachgrund im Teilzeit befristungsgesetz bis max. Juli vollzeit befristet eingestellt. Nun war der Sachgrund vor rund drei Wochen erledigt, denn die andere Kollegin kam aus ihrer langzeitkrankheit zurück. Die neue Kollegin hätte ja müssen dann mit dem arbeiten aufhören. Der Chef hat es verpasst sie nach Hause zu schicken. Auch hat er ihr keine schriftliche Mitteilung gegeben das nun ihr Arbeitsverhältnis beendet ist. Nun ist sie ja vollzeit unbefristet eingestellt.

Jetzt soll sie aber nur noch drei Tage statt fünf arbeiten. Sie ist auch nur drei Tage geplant. Da sie aber ja vollzeit ist muss sie ja ihre Arbeitskraft anbieten. So war sie gestern gekommen,

Nun meinte der Marktleiter der nun sauer auf mich war sie soll halt nun erst mal drei Tage arbeiten. Geht das . Bekommt sie dann den vollen Lohn. Wir können auch minusstunden, machen allerdings nur pro Woche sieben Einhalb Stunden. Wie ist das nun geregelt. Wenn sie nur drei Tage kommt nimmt sie dann den drei Tages Vertrag an? Grüße und danke

1.80409

Community-Antworten (9)

H
Hoppel

01.05.2013 um 22:43 Uhr

@ Teufel

Manchmal täte man gut daran, sich erst mal kundig zu machen bevor man falsche Wahrheiten heraus posaunt ...

Es klingt schwer danach, dass mit der Kollegin eine Befristung in Form einer Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung vereinbart wurde. Dann hätte die Kollegin jetzt sicher keinen unbefristeten AV.

BAG, Urteil vom 29. Juni 2011, 7 AZR 6/10

T
Teufel

01.05.2013 um 23:14 Uhr

Ah ha. Ah ha. Wir dachten das die Kollegin mit erreichen des sachgrundes dieses erreicht hat. Das unternehmen koppelt das extra so . wir haben erklärt bekommmen das wenn der sich in Krankheit befindende Kollege verstirbt das dann Arbeitsverhältnis zum bestehenden Zeitpunkt ausläuft. Allerdings waren meine beiden b r Kollegen die letzte Woche auf Schulung von waf und sie haben extra wegen des sachgrundes nachgefragt und das so erklärt bekommen.

W
Watschenbaum

01.05.2013 um 23:37 Uhr

wir sind ja schon ein Stückchen weiter als bei der widerspruchslosen Weiterarbeit

es liegt ja bereits ein neues Angebot des AG vor, weiterzuarbeiten, an das er nach 145 BGB gebunden ist, falls es angenommen wird, und mit Aufnahme der Arbeit wird es vom AN stillschweigend angenommen zwar nur für 3 Tage die Woche aber mangels Schriftform eben dann unbefristet, Zeugen gibts auch dafür (z.b. dich)

besteht der AN jetzt auf 5 Tage die Woche, wäre dies die Ablehnung des Angebotes des AG (150 BGB Absatz 2), somit ein neues Angebot durch den AN, das der AG wiederum ablehnen könnte

also sollte man aufpassen, was man jetzt macht, weil , wie Hoppel richtig sagt, automatisch wäre durch Weiterarbeiten kein unbefristeter Vertrag entstanden

L
Lotte

02.05.2013 um 08:40 Uhr

Hallo watschenbaum, da gibt es aber doch das Urteil mit der Vertragsänderung/Stundenänderung während der Befristung? Wenn das Angebot also schriftlich vorliegen würde, könnte der AG sogar das machen, ohne dass es zur Entfristung käme, oder?

teufel, was ich bislang vergeblich gesucht habe: Wie lange ist die Kollegin denn schon bei Euch beschäftigt?

LG Lotte

H
Hoppel

02.05.2013 um 09:12 Uhr

@ Watschenbaum

Sollte der Marktleiter tatsächlich nur geäußert haben "soll ERSTMAL nur drei Tage arbeiten" , ist das im Sinne eines Vertragsangebotes etwas schwammig. Der Wille zu einer rechtlichen Bindung ist dieser Äußerung nicht wirklich zu entnehmen.

Desweiteren scheint es so zu sein, dass nicht die AN Empfängerin dieses "Angebots" war.

Bemüht man den Palandt, gibt es noch einen weiteren "Haken". "Gegenstand und Inhalt des Vertrages müssen so bestimmt oder bestimmbar sein, dass die Annahme durch ein einfaches JA erfolgen kann" , was man dem Beitrag so nicht entnehmen kann.

Vermutungsmodus on Der Marktleiter wird sich durch einen RA beraten lassen und das AV wie vereinbart zum Ende der Zeitbefristung auslaufen lassen. Vermutungsmodus off

T
Teufel

02.05.2013 um 09:16 Uhr

Hallo. Sie ist seit August letzten Jahres da.

W
Watschenbaum

02.05.2013 um 10:37 Uhr

sie sollte einfach weiterarbeiten wie gewünscht die magische Grenze wäre dann "Ende Juli" bzw. ein widerspruchsloses Weiterbeschäftigen über diesen Zeitraum hinaus

theoretisch könnte sie auf die bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf der "letzten" Frist (Ende Juli) bestehen, der AG könnte aber auch noch die Zweckerreichung nachträglich mitteilen, dann wäre sie zwei Wochen später raus

vermutlich war es sogar schädlich, jetzt schon soviel Staub aufzuwirbeln, da man sich nun offenbar mit dem Vertrag dieser Kollegin näher beschäftigt, und nun von AG-Seite sicherlich dem ganzen mehr Aufmerksamkeit schenkt, als es der Fall gewesen wäre, wenn man die Füsse stillgehalten hätte

somit sind die Chancen auf einen unbefristeten Vertrag eher gesunken

könnte aber auch sein, daß Bedarf besteht und der AG sie trotzdem (vielleicht auch nur als Teilzeit) weiterbeschäftigen will

wird man abwarten müssen

G
gironimo

02.05.2013 um 11:22 Uhr

Das ist wieder so ein Fall, wo man nicht genau weiß, wer was und wie gesagt hat. Wahrscheinlich würde gerade aber dies vor dem Gericht von Bedeutung sein.

Aus meiner Sicht läuft der Vertrag bis Juli - auch wenn die andere wieder gesund ist. Zumindest kann der Chef aber auch nicht einseitig eine andere Wochenarbeitszeit "anordnen". Und das das nicht so gewollt ist, hast Du ja bereits beim Chef vorgetragen (sonst wäre er ja nicht sauer)

Nun ist es tatsächlich eine Frage der Abwägung, wie man taktisch am Besten vorgeht. Wenn es sich für die Kollegin lohnt, sollte sie sich mit einem Fachanwalt beraten. Wenn sie letztendlich nur darauf aus ist, bis zum Ende des Vertrages wie bisher beschäftigt zu werden, sollte sie dies gegenüber dem AG auch kundtun.

Da es sich um einen "Markt" handelt, ist unter diesen Umständen kaum damit zu rechnen, dass das Arbeitsverhältnis dauerhaft bestand hat, wenn die Kollegin nicht gerade eine Kämpfernatur ist.

T
Teufel

02.05.2013 um 23:33 Uhr

Danke für die Antworten. Chef meinte er hätte Fehler gemacht . Sie ist wahrscheinlich nun vollzeit unbefristet.. Er kennt sich auch nicht aus. Unser Glück. Gibt halt zu viele Urteile obwohl wir ja das Teilzeit befristungsgesetz beachtet haben. Habe alles nun nachgelesen.

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