Erstellt am 01.05.2013 um 20:43 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Manchmal täte man gut daran, sich erst mal kundig zu machen bevor man falsche Wahrheiten heraus posaunt ...
Es klingt schwer danach, dass mit der Kollegin eine Befristung in Form einer Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung vereinbart wurde. Dann hätte die Kollegin jetzt sicher keinen unbefristeten AV.
>> BAG, Urteil vom 29. Juni 2011, 7 AZR 6/10
Erstellt am 01.05.2013 um 21:14 Uhr von Teufel
Ah ha.
Ah ha.
Wir dachten das die Kollegin mit erreichen des sachgrundes dieses erreicht hat.
Das unternehmen koppelt das extra so . wir haben erklärt bekommmen das wenn der sich in Krankheit befindende Kollege verstirbt das dann Arbeitsverhältnis zum bestehenden Zeitpunkt ausläuft.
Allerdings waren meine beiden b r Kollegen die letzte Woche auf Schulung von waf und sie haben extra wegen des sachgrundes nachgefragt und das so erklärt bekommen.
Erstellt am 01.05.2013 um 21:37 Uhr von Watschenbaum
wir sind ja schon ein Stückchen weiter als bei der widerspruchslosen Weiterarbeit
es liegt ja bereits ein neues Angebot des AG vor, weiterzuarbeiten,
an das er nach 145 BGB gebunden ist, falls es angenommen wird,
und mit Aufnahme der Arbeit wird es vom AN stillschweigend angenommen
zwar nur für 3 Tage die Woche
aber mangels Schriftform eben dann unbefristet,
Zeugen gibts auch dafür (z.b. dich)
besteht der AN jetzt auf 5 Tage die Woche, wäre dies die Ablehnung des Angebotes des AG (150 BGB Absatz 2), somit ein neues Angebot durch den AN, das der AG wiederum ablehnen könnte
also sollte man aufpassen, was man jetzt macht,
weil , wie Hoppel richtig sagt, automatisch wäre durch Weiterarbeiten kein unbefristeter Vertrag entstanden
Erstellt am 02.05.2013 um 06:40 Uhr von Lotte
Hallo watschenbaum,
da gibt es aber doch das Urteil mit der Vertragsänderung/Stundenänderung während der Befristung? Wenn das Angebot also schriftlich vorliegen würde, könnte der AG sogar das machen, ohne dass es zur Entfristung käme, oder?
teufel,
was ich bislang vergeblich gesucht habe: Wie lange ist die Kollegin denn schon bei Euch beschäftigt?
LG Lotte
Erstellt am 02.05.2013 um 07:12 Uhr von Hoppel
@ Watschenbaum
Sollte der Marktleiter tatsächlich nur geäußert haben "soll ERSTMAL nur drei Tage arbeiten" , ist das im Sinne eines Vertragsangebotes etwas schwammig. Der Wille zu einer rechtlichen Bindung ist dieser Äußerung nicht wirklich zu entnehmen.
Desweiteren scheint es so zu sein, dass nicht die AN Empfängerin dieses "Angebots" war.
Bemüht man den Palandt, gibt es noch einen weiteren "Haken". "Gegenstand und Inhalt des Vertrages müssen so bestimmt oder bestimmbar sein, dass die Annahme durch ein einfaches JA erfolgen kann" , was man dem Beitrag so nicht entnehmen kann.
*Vermutungsmodus on* Der Marktleiter wird sich durch einen RA beraten lassen und das AV wie vereinbart zum Ende der Zeitbefristung auslaufen lassen. *Vermutungsmodus off*
Erstellt am 02.05.2013 um 07:16 Uhr von Teufel
Hallo. Sie ist seit August letzten Jahres da.
Erstellt am 02.05.2013 um 08:37 Uhr von Watschenbaum
sie sollte einfach weiterarbeiten wie gewünscht
die magische Grenze wäre dann "Ende Juli"
bzw. ein widerspruchsloses Weiterbeschäftigen über diesen Zeitraum hinaus
theoretisch könnte sie auf die bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf der "letzten" Frist (Ende Juli) bestehen,
der AG könnte aber auch noch die Zweckerreichung nachträglich mitteilen, dann wäre sie zwei Wochen später raus
vermutlich war es sogar schädlich, jetzt schon soviel Staub aufzuwirbeln,
da man sich nun offenbar mit dem Vertrag dieser Kollegin näher beschäftigt,
und nun von AG-Seite sicherlich dem ganzen mehr Aufmerksamkeit schenkt, als es der Fall gewesen wäre, wenn man die Füsse stillgehalten hätte
somit sind die Chancen auf einen unbefristeten Vertrag eher gesunken
könnte aber auch sein, daß Bedarf besteht und der AG sie trotzdem (vielleicht auch nur als Teilzeit) weiterbeschäftigen will
wird man abwarten müssen
Erstellt am 02.05.2013 um 09:22 Uhr von gironimo
Das ist wieder so ein Fall, wo man nicht genau weiß, wer was und wie gesagt hat. Wahrscheinlich würde gerade aber dies vor dem Gericht von Bedeutung sein.
Aus meiner Sicht läuft der Vertrag bis Juli - auch wenn die andere wieder gesund ist. Zumindest kann der Chef aber auch nicht einseitig eine andere Wochenarbeitszeit "anordnen". Und das das nicht so gewollt ist, hast Du ja bereits beim Chef vorgetragen (sonst wäre er ja nicht sauer)
Nun ist es tatsächlich eine Frage der Abwägung, wie man taktisch am Besten vorgeht. Wenn es sich für die Kollegin lohnt, sollte sie sich mit einem Fachanwalt beraten. Wenn sie letztendlich nur darauf aus ist, bis zum Ende des Vertrages wie bisher beschäftigt zu werden, sollte sie dies gegenüber dem AG auch kundtun.
Da es sich um einen "Markt" handelt, ist unter diesen Umständen kaum damit zu rechnen, dass das Arbeitsverhältnis dauerhaft bestand hat, wenn die Kollegin nicht gerade eine Kämpfernatur ist.
Erstellt am 02.05.2013 um 21:33 Uhr von Teufel
Danke für die Antworten. Chef meinte er hätte Fehler gemacht . Sie ist wahrscheinlich nun vollzeit unbefristet.. Er kennt sich auch nicht aus. Unser Glück.
Gibt halt zu viele Urteile obwohl wir ja das Teilzeit befristungsgesetz beachtet haben. Habe alles nun nachgelesen.