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Teilzeit Befristung: Ja oder nein?

S
SabineBr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

nochmal danke für die Antworten zum Urlaubsanspruch nach der Elternzeit. Nun wirft sich eine neue Frage auf: Die Kollegin hatte ja einen Antrag auf Teilzeit gestellt, aber nur befristet, bis auf Widerruf, weil wenn die Tochter einen Kitaplatz bekommt, der die Betreuung länger gewährleistet, wollte sie ja dann wieder mehr arbeiten. Und auf jeden Fall wieder Vollzeit, wenn die Kleine älter ist. Hier mal die Daten: vor Mutterschutz und Elternzeit : 37,5 Stunden wöchentlich jetzt : 23,75 Stunden wöchentlich

Jetzt heißt es, dass sie auf der Teilzeit bleiben muss und diese auch nicht befristet werden kann. Ich hab zwar schon selber mal im Gesetz geschaut, aber so ganz schlau werde ich daraus nicht. Ist diese Aussage richtig?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß Sabine

1.04903

Community-Antworten (3)

W
wahlvst

20.11.2010 um 11:31 Uhr

Teilzeit muss der AG lt. dem Teilzeit und Befristungsgesetz nur unbefristet zustimmen. Aber das Teilzeit und Befristungsgesetz sieht auch Vorgehensweisen vor, wenn ein in Teilzeit beschäftigter AN gerne wieder in Vollzeit möchte.

K
Kölner

20.11.2010 um 18:35 Uhr

@wahlvst Was redest Du denn da? Kann man seine AZ nicht mehr befristet reduzieren?

Schreibst Du neue Gesetze?

K
KristinHH

22.11.2010 um 10:55 Uhr

@Kölner: Mir war bisher auch nicht bekannt, dass man einen Teilzeitantrag befristen kann. In den letzten Schulungen hab ich darüber nichts gehört. Sollte es doch gehen, würde mich der passende Paragraph interessieren :)

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