Hallo,

nochmal danke für die Antworten zum Urlaubsanspruch nach der Elternzeit. Nun wirft sich eine neue Frage auf: Die Kollegin hatte ja einen Antrag auf Teilzeit gestellt, aber nur befristet, bis auf Widerruf, weil wenn die Tochter einen Kitaplatz bekommt, der die Betreuung länger gewährleistet, wollte sie ja dann wieder mehr arbeiten. Und auf jeden Fall wieder Vollzeit, wenn die Kleine älter ist. Hier mal die Daten:
vor Mutterschutz und Elternzeit : 37,5 Stunden wöchentlich
jetzt : 23,75 Stunden wöchentlich

Jetzt heißt es, dass sie auf der Teilzeit bleiben muss und diese auch nicht befristet werden kann.
Ich hab zwar schon selber mal im Gesetz geschaut, aber so ganz schlau werde ich daraus nicht.
Ist diese Aussage richtig?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß Sabine