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Befristung

B
Brsibel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Wir haben eine Frage zum Thema Befristung :

Wir haben eine Mitarbeiterin die aus persönlichen Gründen ihre Arbeitszeit von tariflichen 163 Stunden auf 130 Stunden Reduziert hat. Diese Arbeitszeit Reduzierung wurde schon zweimal auf 6 Monate befristet.

Jetzt haben wir erfahren das es schwer werden wieder zurück zur Voll zeit 163 Stunden zukommen wenn diese Stundenreduzierung noch einmal befristet werden sollte.

Ist das richtig das eine solche Befristung nicht auf längeren Zeitraum vor genommen werden kann ?

Vielen Dank für die Antworten

95902

Community-Antworten (2)

A
AlterMann

30.10.2015 um 01:02 Uhr

Hallo Brsibel, gibt es denn bei Euch evtl. einen Tarifvertrag, der das Recht auf eine befristete Verringerung der Arbeitszeit einräumt? Dann müsstest Du da schauen. Ansonsten sieht das TzBefrG vor, dass Mitarbeiter auf ihren Wunsch hin von Voll- in Teilzeit wechseln können. Andersherum besteht laut TzBefrG kein Anspruch, diese Teilzeit später wieder aufzustocken, allerdings ein Anspruch auf besondere Berücksichtigung, wenn eine entsprechende Stelle frei wird. Die genauen Regelungen findest Du dort in den §§ 8 und 9.

N
nicoline

30.10.2015 um 08:08 Uhr

Andersherum besteht laut TzBefrG kein Anspruch, diese Teilzeit später wieder aufzustocken Wenn die Befristung der Reduzierung arbeitsvertraglich vereinbart ist, kommt es nach Ablauf der Befristung automatisch wieder zu einer Vollzeitbeschäftigung.

Brsibel Welche Begründung wird denn dafür gegeben, dass es schwierig werden könnte?

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