Urlaubsanspruch bei Befristung
Hi, bei uns sind 7 MA mit Befristet Arbeitsverträge die am 31/ 6 /13 auslaufen ( 12 tag Urlaub genommen ) jetzt soll die Verträge um 1 Monate verlängert nach meinen Verständnis steht die ab die ersten Juli die ganzen Jahres Urlaub Satz zu sprich 24 Tag nicht nur 2 tag für die Juli da es hier um einen Verlängerung handelt um nicht um einen neuen Vertrag oder lege ich hier falsch ? Gruß :O)
Community-Antworten (3)
19.06.2013 um 12:11 Uhr
beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte und erfüllter Wartezeit steht der gesamte Jahresurlaub zu, mindestens der gesetzliche Anspruch ( 24 Werktage bei einer 6-Tages-Woche), evtl. sogar mehr, wenn Anspruch auf mehr Urlaub besteht und im Vertrag nicht unterschieden wurde zwischen gesetzlichem und übergesetzlichem Urlaub
also wäre schon aus der ersten Befristung der Gesamtanspruch herzuleiten, wenn das Arbeitsverhältnis am 1.1.13 schon bestand
19.06.2013 um 12:13 Uhr
ja, okay, Schreibfehler deinerseits (31.7. statt 30.6.)
durch die Verlängerung ergibt sich ein Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfe,
19.06.2013 um 12:43 Uhr
zu prüfen wäre, ob sich aus der Verlängerung eventuell ein unbefristeter vertrag ergibt :)
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