Hallo,
hier mal eine Frage, zu einer befristeten Einstellung. Wir haben einen Mitarbeiter der seit 2010 im Unternehmen ist. Nunmehr soll das Arbeitsverhältnis, vor Ablauf der zwei Jahresfrist nicht verlängert werden. Wenn bei dem Mitarbeiter der Arbeitsvertrag, am 25.04.2012, endet: " Welcher Urlaubsanspruch steht dem Mitarbeiter für April zu "? Das Unternehmen sagt: " Kein Anspruch, weil kein voller Monat"! Nach unserer Meinung, gilt hier nicht der § 5 des Bundesurlaubsgesetzes, der Kollege war länger als 6 Monate beschäftigt.
Danke für Eure Hilfe !