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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ohne Tarifbindung - wer ist Verhandlungspartner bei (Haus-)Tarifverhandlungen?

U
Uwe
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, normalerweise ist es ja so, dass Tarifverhandlungen zwischen Tarifvertragsparteien geführt werden. Wenn eine Geschäftsführung aber aus einem Arbeitgeberverband austritt und in einen Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung neu eintritt, ist das dann tatsächlich so, dass die GF frei wählen kann, welche Leistungen sie von dem AGV "OT" in Anspruch nimmt und welche nicht? Dass die GF wählen kann, ob Haustarifverhandlungen: a) zwischen der Gewerkschaft und dem AGV "OT" oder b) zwischen der Gewerkschaft und der Geschäftsführung direkt (ohne AGV "OT") stattfinden? Ist die GF durch den Eintritt in den AGV "OT" plötzlich selbst tariffähig geworden? Oder ist zwangsläufig der AGV "OT" für die Gewerkschaft der Tarifverhandlungspartner? Viele Grüße Uwe

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Community-Antworten (4)

W
Watschenbaum

26.04.2013 um 10:22 Uhr

als erstes gilt mal § 3 Absatz 3 sowie § 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz

http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/2tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/21tarifvertrgeundarbeitsbedingungen/2116waspassiertwennderarbeitgeberausdemarbeitgeberverbandaustritt.html

bei Haustarifverträgen sind die Vertragspartner Arbeitgeber und Gewerkschaft

P
Petrus

26.04.2013 um 11:15 Uhr

a) Nein - denn dann wäre es ja kein AGV o.T. mehr. Das ist ja das besondere an dieser Form des AGV, dass dieser eben keine Vollmacht hat, im Namen seiner Mitglieder TV abzuschließen b) Richtig. Allerdings verstehe ich Deinen Einwand "plötzlich selbst tariffähig geworden" nicht. Nach §2(1) TVG war der ArbGeb das schon immer. Was übrigens auch die Gewerkschaften wissen, und bei entsprechend gut dastehenden ArbGeb (Klassiker: Automobilkonzerne) in HTV noch_mehr rausholen, als im FlächenTV vereinbart. Und das, obwohl diese ArbGeb im AGV "m.T." sind...

G
gironimo

26.04.2013 um 11:36 Uhr

.... bringt natürlich nur etwas, wenn die Gewerkschaft im Haus auf genügend Mitglieder gestützt wird.

E
Erdenbürger

26.04.2013 um 12:48 Uhr

Da will ich mich nur einmal auch dazu äußern, wie es bei uns leider immer falsch gelaufen ist. Der BR völlig ahnungslos, da man Schulungen des BR als völlig überflüssig und zu teuer für den Arbeitgeber (Bankgewerbe) empfunden hat. Haben immer der BR für unsere Callcenter-Mitarbeiter Tarifverhandlungen zum Wohle der GF ausgehandelt. Da ich als ein BR Mitglied von insgesamt 9 BR Mitglieder, dieses so nach mehreren Gesprächen mit den betroffenen Kollegen so nicht hinnehmen konnte und auch nicht wollte, habe ich die Gewerkschaft, nach vorhergehen Information an den BR, um Hilfe gebeten. Sie hatten auch wirklich unsere BRV darauf Hingewiesen, dass dieses so nicht gestaltet ist und Sie uns gerne unterstützen würden. Die Unterstützung wurde von der GF und vom meine 8 BR Kollegen verteufelt, daraufhin hat man mich für meinen Einsatz als BR undirekt gekündigt. Es ging eigentlich für die Firma ganz einfach: 1. Arbeitsentzug 2. schlecht machen bei den Kollegen ( der eine hat verhindert, dass ihr mehr Gelg bekommt, weil er hat unser Gutes Verhältnis mit der GF gestört hat, mit seiner Tat). 3. Abteilung ausgelagert. ( sehr kleine Abteilung) 4. gekündigt (Abfindung vor Gericht bekommen, aber nun Arbeitslos) Manchmal bin ich immer noch entsetzt, was es für Menschen in Deutschland gibt, dass Sie ihre eigene Kollegen so hinterhältig Betrügen und Existenzen einfach so zerstören. Also, wenn Du als BR etwas bewegen willst, kannst Du nur was erreichen, wenn Du dir sicher bist, dass Du im BR auch eine Mehrheit hast, und wenn nicht, dann muss Du damit Leben, dass vieles gesetzesloses zwischen BR und GF in Deutschland zum Nachteil der Mitarbeiter gemacht wird.......übrigens, der blöde Spruch, jeder hat den BR den er verdient, ist wirklich Scheisse! Denn meine Kollegen im Callcenter, sind einfach nur sehr gut belogen wurden und nach der Neuen Gesetzgebung Zwangsarbeit oder Kürzungen von Sozialleistungen (Hartz 4) auch nicht wirklich in der Lage Alternativen zu finden.

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