Liebe Kollegen,
normalerweise ist es ja so, dass Tarifverhandlungen zwischen Tarifvertragsparteien geführt werden. Wenn eine Geschäftsführung aber aus einem Arbeitgeberverband austritt und in einen Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung neu eintritt, ist das dann tatsächlich so, dass die GF frei wählen kann, welche Leistungen sie von dem AGV "OT" in Anspruch nimmt und welche nicht? Dass die GF wählen kann, ob Haustarifverhandlungen:
a) zwischen der Gewerkschaft und dem AGV "OT" oder
b) zwischen der Gewerkschaft und der Geschäftsführung direkt (ohne AGV "OT")
stattfinden?
Ist die GF durch den Eintritt in den AGV "OT" plötzlich selbst tariffähig geworden? Oder ist zwangsläufig der AGV "OT" für die Gewerkschaft der Tarifverhandlungspartner?
Viele Grüße
Uwe