Erstellt am 22.01.2014 um 14:54 Uhr von wölfchen
. . . Tarifverhandlungen sind Sache der Gewerkschaft und nicht des BR. Im ganzen BetrVG wirst Du nix über Tarifverhandlungen finden und das aus gutem Grund: BR sind eher erpressbar, als Gewerkschaften . . .
Erstellt am 22.01.2014 um 14:58 Uhr von rolfo
Ob ihr das wollt oder nicht, ist egal, ihr dürft das gar nicht. Tarifvorbehalt.
Bildet dazu aber auch eine betriebliche Tarifkommission um mitreden zu können. Ihr kennt den Betrieb sicherlich besser als die Gewerkschaftsvertreter.
Natürlich kann der AG das ablehnen, dann käme es evtl. zu einem Arbeitskampf, wird die Gew aber auch nur machen wenn ihr genügend Mitglieder in der Gew habt.
Erstellt am 22.01.2014 um 15:19 Uhr von gironimo
Ich würde den AG einmal diskret auf den § 2 BetrVG (Vertrauensvolle Zusammenarbeit) und den § 77 Abs. 3 BetrVG (Tarifvorbehalt) hinweisen.
Der BR hat nun einmal keine Befugnisse, in Tarifangelegenheiten aktiv zu werden. So gesehen - müsst - Ihr das der Gewerkschaft überlassen.