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Regelmäßigkeit Betriebsratsarbeit

K
kerscht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich wurde Mai 2010 in den Betriebsrat gewählt. Ab 2011 wurde ich gefragt von meiner Betriebsratschefin, ob ich nicht ab 2011 5 Stunden für die Betriebsratsarbeit nehmen würde, heißt ich gehe anstatt von 40 Std 35 in meine Arbeitsstelle. Eigentlich wollte ich ja nicht, aber konnte meiner Kollegin von 27 Std auf 32 helfen. Also habe ab 2011 eine 35 Std Woche ,bezahlt 40.Um meinem Arbeitgeber entgegen zu kommen, zwecks Dienstplangestaltung haben wir die 5 Std auf den Montag und Mittwoch gelegt, jeweils Montags 3 und Mittwochs 2 Nun bekomme ich aber Montags bei krank und Feiertag auch nur 5 Std angerechnet, als Arbeitszeit. Hab also in der Woche nur noch 2 BR-Stunden und arbeite nicht genommenen Std vom Montag raus. Mir wurde gesagt wenn Montags eine Regelmäßigkeit besteht, oder Mittwoch wäre das so! Dann würde krank, Feiertag jeweils mit 5 Std AZ berechnet. Mir geht es nicht nicht um Mehrarbeit, ich gehe gern und würd auch super gern wieder 40 Std gehen in meinen Kindergarten, aber verstehs halt nicht. Meine GEW sagt geht nicht, aber eine angeheiratete Anwältin aus den BR sagt, es wär tatsächlich so. Laut verschiedenen Foren war ich mir bis gestern sicher

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Community-Antworten (17)

L
Lotte Akzeptiert

25.04.2013 um 09:39 Uhr

kerscht, wenn Du regelmäßig frei hättest, dann wäre das so, dass Du an Feiertagen und Tagen an denen Du frei hast, keine Stunden berechnet bekommen würdest. Du hast aber nicht frei: Du wirst regelmäßig für die BR-Tätigkeit freigestellt, aber die BR-Tätigkeit zählt als Arbeitszeit (siehe Tanzbär). Und wenn Du mehr als 5 Stunden für BR-Tätigkeit benötigst, dann ist das auch so. Ich verweise noch einmal dringend auf den § 37 (2) nebst Kommentierung!

H
Hoppel

25.04.2013 um 08:29 Uhr

@ kerscht

Erstens gibt es keine Betriebsratschefin, zweitens ist erforderliche BR-Arbeit innerhalb der Arbeitszeit zu erledigen, drittens wird die Zeit für erforderliche BR-Arbeit nicht raus gearbeitet.

Außerdem ist nicht nachvollziehbar, was es denn jetzt mit Deinen 35/40 Stunden auf sich hat. Hast Du Deinen Arbeitsvertrag um 5 Stunden reduziert oder wie kommst Du darauf, dass Du gerne wieder 40 Stunden im Kindergarten arbeiten möchtest? An welchem Ort machst Du denn diese 5 Stunden BR-Arbeit?

Und warum Dir bei krank, Feiertagen jeweils 5 Std. AZ angerechnet werden, ist auch nicht nachvollziehbar.

L
Lotte

25.04.2013 um 08:40 Uhr

Hallo kerscht, die feste Freistellung für BR-Arbeit ist wie AZ zu rechnen und wird bei krank und Feiertag gleichwertig bewertet! Wenn das nicht so wäre, hätten freigestellte BR ja ständig Minusstunden. Vielleicht sollte die GEW mal Klarheit schaffen in Deinem Betrieb? Und wenn Du in den Wochen in denen Feiertage sind, an anderen Tagen BR-Tätigkeiten erledigen musst, dann darfst Du das. Schau mal in die §§ 37/38 BetrVG. LG Lotte

K
kerscht

25.04.2013 um 08:51 Uhr

Hallo und Guten Morgen

die GEW sagte dazu,dass man mir an Kranktagen und Feiertagen nicht nur 5 Std bzw.Montags und Mittwochs 6 berechnenkann.Mein Arbeitsvertrag ist 40 Std.bin aber nur 35 Std in der Einrichtung.Die 5 Std BR erledige ich im Betriebsratsbüro.Man meint man spricht von einer Regelmäßigkeit,wenn ich Montags krank odre Feiertag ist und deshalb habe ich Montags 5 Std Arbeitszeit,welche ich in so einer Woche abgezogen bekomme.

T
Tanzbär

25.04.2013 um 08:58 Uhr

Deine Stunden im BR-Büro SIND Arbeitszeit! Das darfst Du nicht trennen! Du arbeitest 40 Stunden, davon sind ein paar Stunden BR, nämlich soviel, wie nötig sind und nicht 5 Stunden.

R
rkoch

25.04.2013 um 10:09 Uhr

Zur Klarstellung:

BR-Arbeit kann ja auch darin bestehen, eine Betriebsvereinbarung auszuarbeiten, zu verhandeln etc. Da kann es schon vorkommen, dass BRM tage oder gar wochenweise BR-Arbeit leisten. Oder: BRM sind verpflichtet sich schulen zu lassen, und sind dann i.d.R. auch eine Woche weg.... Wie glaubst Du würde DAS gerechnet werden? Sollten diese BR dann diese Zeit nacharbeiten?

Nein: Du hast einen 40h-Vertrag, und EGAL wie viele Zeit Du im BR-Büro verbringst, erhältst Du unter ALLEN Umständen diese 40h bezahlt. Wenn Du BR-Arbeit AUSSERHALB Deiner Arbeitszeit leistest (weil Du z.B. lt. AG unabkömmlich bist), muss der AG dir zunächst innerhalb von einem Monat die entsprechende Zeit unter Bezahlung frei geben (quasi Stunden abfeiern), und nur wenn er das nicht erlaubt, würde die Zeit als Mehrabeit bezahlt werden. Nachzulesen: §37 BetrVG.

Mit regelmäßig oder unregelmäßig hat das nichts zu tun. Wann macht ihr denn Sitzung? Die finden doch eigentlich IMMER regelmäßig statt (jede Woche, alle zwei Wochen, mindestens ein mal im Monat (Besprechung mit dem AG nach §74 (1) BetrVG). Wird das etwa auch nicht bezahlt?

Wo Dein AG recht haben könnte: BR-Arbeit muss NOTWENDIG sein, damit sich ein BRM freistellen kann. Einfach so ohne BR-Arbeit zu machen zum Kaffeetrinken ins BR-Büro geht natürlich nicht und das müsste er auch nicht bezahlen. Das BRM dürfte bzw. müsste natürlich den vom AG nicht gezahlten Lohn einklagen, aber in dem Prozess müsste der AG BEWEISEN, dass das BRM KEINE BR-Arbeit gemacht hat, damit er damit durchkommt. Das fällt ihm i.d.R. schwer. Aber so wie´s aussieht traut er sich das zu machen, obwohl er unrecht hat, da er nicht damit rechnen muss, dass ihr Euch wehrt.

G
gironimo

25.04.2013 um 10:39 Uhr

Der Begriff ist eben ein wenig ungeschickt gewählt worden und wird häufig von neuen BRs aber auch Nicht-BRs falsch verstanden.

Freistellung

Das heißt eben nicht das man nichts tut. Man ist lediglich von den arbeitsvertraglichen Pflichten befreit - um BR-Aufgaben wahrzunehmen. Wenn Du es lange genug gamacht hast, wirst Du schnell merken, auch BR-Tätigkeit ist Arbeit.

Du sollterst auch Seminare besuchen.

K
kerscht

25.04.2013 um 19:45 Uhr

Nochmal zur Klarstellung.Unser Unternehmen ist so groß,dass der Betriebsratsvorsitzende eine Ganzarbeitsstelle mit Betriebsratsarbeit ausfüllen könnte.Die Vorsitzende möchte jedoch weiter arbeiten und nimmt daher 10 Std.wöchentlich für BRarbeit.Da Sie Unterstützung benötigt wurden von den restlich verbleibenden Stunden mir 5 Std wöchentlich gewährt.Wann wir BRarbeit leisten ist egal,von meiner Arbeit werde ich Montags 3Std und Mittwochs 2 Std freigestellt.Daher nochmal meine Frage,da diese Zeit nicht auf die Woche aufgeteilt,nämlich jeden Tag 1,sondern eben auf die genannten 2 Tage fehlen mir bei krank oder Feiertagen z.B Montags 1 Stunde,bekomme aber 3 abgezogen,weil hier von einer Reglmäßigkeit gesprochen wird(immer Montags 5 Std in Einrichtung und 3 BRarbeit.)Mir würden so 2 Std fehlen,da ich diese ja an den anderen Tagen nicht erhalte.Der Paragraph 37 befriedigt nicht meine Frage.Mir geht es darum,obs eine Reglmäßogkeit gibt,

N
Nubbel

25.04.2013 um 20:08 Uhr

und jetzt sag mir bitte nicht, dass die betriebsratsvorsitzende dir dies gewährt:(

K
kerscht

25.04.2013 um 20:19 Uhr

Nein Sie kämpft auch darum,aber wir finden dazu nichts.Wir verbringen ja immer die 5 Stunden zusammen,ich bin für den Schriftverkehr zuständig.

N
Nubbel

25.04.2013 um 20:23 Uhr

gibt es einen "beschluss" zu den freistellungen?

K
kerscht

25.04.2013 um 20:27 Uhr

Ja es musste ja im BR abgestimmt werden darüber,denn eigtl wollten wir die 5 Std jemand aus der Verwaltung.Da es keiner amchen wollte,blieb ich übrig und konnte einer Kollegin noch von 27 Std auf 32 helfen.Im Beschluss stehen die 5 Std in der Woche,aber nicht dass ich diese Montags und Mittwochs nehme.Alle 2 Wochen haben wir Betriebsratsversammlung.Ich kam nur meiner Chefin entgegen,wegen Dienstplangestaltung,meine höhergestufte Kollegin ist in dieser Zeit dann immer in meiner Gruppe.

L
Lotte

25.04.2013 um 20:32 Uhr

Hallo kerscht, sind wir so unverständlich? Es ist völlig egal, wo Du regelmäßig arbeitest: Du arbeitest regelmäßig!!! Es ist keine Freizeit, Du bekommst auch BR Arbeit als Arbeitszeit vergütet und diese wird genau so bewertet wie Deine Arbeit in der KiTa, wenn Du krank bist.

Die Argumentation mit der Regelmäßigkeit zieht nicht! Wenn der AG davon ausgeht, dass Du an den Feiertagen und Krankheitstagen auch regelmäßig BR Arbeit erledigen würdest, muss er sie auch vergüten. Wenn er davon ausgeht, dass Du diese Tätigkeit dann nicht ausüben würdest, wärest Du doch in der Einrichtung.

Und es ist für diesen Sachverhalt erstmal unerheblich, ob es einen Beschluss gibt. Diese Regelung wurde ja anscheinend abgesprochen und vom AG auch anerkannt. Er erkennt es ja so sehr an, dass er sogar auf skurille Weise damit argumentiert.

Sollte er sich weiter querr stellen, musst Du Deine Ansprüche einklagen. LG Lotte

K
kerscht

25.04.2013 um 20:47 Uhr

Liebe Lotte

ich verstehe Dich schon,sag mir doch mal bitte,wieviel Std dürfen dann am Montag gerechnet werden,wenn Feiertag oder krank ist.Bekomme doch 40Std bezahlt,kein Thema.2Mich ärgert das ja auch,dass wir uns damit rumschlagen müssen.

L
Lotte

25.04.2013 um 21:08 Uhr

Das was Du in der Einrichtung arbeitest + das was Du regelmäßig im BR arbeitest = 8 Stunden. Wieso solltest Du eigentlich irgendwo etwas nacharbeiten müssen? Und wenn Du dann an einem anderen Tag BR Arbeit machen musst, gilt § 37 (2) BetrVG. Die feste Freistellung von fünf Stunden bedeutet nicht, dass Du an anderen Tagen, wenn erforderlich, keine BR Arbeit mehr machen darfst.

K
kerscht

25.04.2013 um 21:19 Uhr

Dankeschön.Wir werden jetzt noch einen Termin vereinbaren mit der GEW.Es war sehr hilfreich von Euch und ich drucke mir alles dazu aus.Ich habe es ja längst so gesehen,aber meine Chefin sieht es anders.Eine schöne Woche noch.Ich gebe mal eine Rückinfo,wie alles ausging.

E
Erdenbürger

26.04.2013 um 13:15 Uhr

Freigestellt sein als BR Anfänger heist, dass Du Dich auch wirklich in Deinen Aufgaben als BR - Mitglied dringends Schulen lassen solltest, damit Du auch verstehst, was ihr da eigentlich machen wollt.

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