Erstellt am 23.04.2020 um 18:49 Uhr von Kratzbürste
Da du Teilnahmepflicht hast, frage ich mich, was du zu- oder absagen willst.
Und wenn du BR-Arbeit machen willst oder musst, musst du dich immer am Arbeitsplatz abmelden. Egal ob es eine Sitzung ist oder andere BR-Arbeit.
Erstellt am 23.04.2020 um 19:05 Uhr von celestro
"muss man sich bei einer Betriebsratssitzung abmelden ?"
Ist vielleicht eher "anmelden" gemeint? Wie Kratzbürste schon schrieb, hat man als BRM eigentlich die Pflicht teilzunehmen. Oder fragst Du danach, wann Du Dich beim "Chef" abmelden musst? Also wenn auf der letzten Sitzung beschlossen wurde, die Nächste am 07.05. abzuhalten, kannst und solltest Du Deinem Chef direkt Bescheid geben. Hier bis zum Eingang der offiziellen Einladung in Deinem Mail-Postfach zu warten, wäre mMn nicht in Ordnung.
Erstellt am 24.04.2020 um 08:43 Uhr von seehas
Für die BR Sitzung herrscht Teilnahmepflicht, es sei denn es liegt eine Verhinderung aus wichtigem Grund vor.
Wir handhaben es in der Praxis so, dass die regulären Sitzungstermine in einem doodle Kalender stehen. Jedes BR Mitglied trägt dort die Termine ein an denen es teilnehmen kann und die Termine an denen sie verhindert sind. So kann ich als BRV frühzeitig planen und auch die Ersatzmitglieder schon informieren, dass sie sich bereithalten sollen.
Auch die Planung an der Arbeitsstelle wird dadurch für die Vorgesetzten einfacher, weil meistens frühzeitig feststeht wann ein BR Mitglied nicht am Arbeitsplatz ist.
Erstellt am 24.04.2020 um 13:23 Uhr von Krambambuli
Dummerweise glauben viele BR-Mitglieder das sie verhindert sind, wenn der Schreibtisch voller Arbeit liegt. Aber es muss schon eine Verhinderung in der eigenen Person liegend sein.
Erstellt am 24.04.2020 um 16:51 Uhr von stehipp
Aber wenn ich wirklich verhindert bin ist es für mich eine Frage des guten Anstandes mich abzumelden und zwar so rechtzeitig wie eben möglich.
Wir haben das auch über einen gemeinsamen Kalender geregelt, wer verhindert ist, trägt es ein und alle wissen Bescheid.