Erstellt am 13.03.2016 um 11:06 Uhr von gironimo
Der BR ist dem AG keine Rechenschaft schuldig. Über seine Arbeit berichtet der BR gegenüber den Arbeitnehmern (wo der AG als Gast dabei sein kann) in der Betriebsversammlung.
Zweifelt der AG über die Erforderlichkeit einzelner Aktivitäten - glaubt er also der BR lese während der BR-Zeit nur die Tageszeitung - kann er den Rechtsweg beschreiten. Im groben Zügen erfährt er ja, was ansteht. Also z.B. BR-Sitzung, Ausschusssitzung, Vorbereitung von Sitzungen oder ähnliches.
Im Übrigen haben wir im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem AG noch nie ein Geheimnis gemacht, wo im groben unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind.