Erstellt am 12.06.2022 um 19:55 Uhr von Dummerhund
In eurem Fall würde ich sagen bestellt der GBR einen neuen Wahlvorstand. Und seit ihr tatsächlich nur noch 2 Personen bleibt ihr Geschäftsführend im Amt.
Aber erst einmal ist nur die BRV aus dem BR aus getreten.. Solange die anderen BRM´s nicht ihren Rücktritt erklären zählen sie weiterhin zum Betriebsrat. Heißt sie bekommen eine Einladung und wenn sie nicht erscheinen fehlen sie unentschuldigt. Ich würde auch auf der nächsten Sitzung die Topp Neuwahl BRV drauf setzen. Erscheint der Rest nicht wählt ihr zwei einen von euch zum BRV. So ist dann alles im grünen Bereich.
Erstellt am 12.06.2022 um 20:26 Uhr von ganther
"Die zurückgetretene BRV weigert sich geschäftsmäßig weiterhin den BR bis zur anstehenden Neuwahl zu vertreten (obwohl ich sie auf die Rechtslage aufmerksam gemacht habe)" Tja die Rechtslage würde ich gerne mal kennen. Die tritt zurück und basta. So wenn die weiteren BRM zurück treten, dann sind Neuwahlen einzuleiten und dann bin ich gespannt, was passiert. Ggf. stellt die BRV sich wieder zur Wahl ;)
Erstellt am 12.06.2022 um 21:51 Uhr von kathoga
@ Dummerhund
Danke für die schnelle Antwort. Wie sieht es aus, wenn alle 3 betreffenden Ersatzmitglieder z.Z. nicht zur Verfügung stehen (einer ist krank, zwei sind im Urlaub). An wen richte ich dann die Einladung? die nächste Sitzung war für 15.06. vereinbart, bis dahin ist es sehr kurzfristig. Wir müssten auf jeden Fall die Tops anpassen...können wir dann zur Not auch zu zweit diese Sitzung machen?
Werde beim GBR wg. Wahlvorstand nachfragen.
@ganther
Die Rechtslage bezog sich darauf, dass der BR weiterhin im Amt ist und die anberaumte Sitzung nicht automatisch wg. ihrem Rücktritt ausfällt. Es muss ja die Arbeit des BR irgendwie erledigt werden. Wenn das auch zu zweit geht, wie Dummerhund sagt, dann ist das vorübergehend kein Problem.
Danke auch für deine Meinung
Erstellt am 12.06.2022 um 22:00 Uhr von Dummerhund
Wähle für die Einladungen einfach den Weg der bisher auch genommen wurde dann hast du deine Pflicht getan. Für das danach muss der Empfänger selber sorgen.
Ihr könnt auch zu zweit Sitzungen abhalten. Hier gilt das Selbstzusammentrittsrecht. GBR braucht du ja erst ansprechen wenn fest steht das die 3 auch aus dem BR ausscheiden. Oder Du spricht mit dem GBR das dieser es schon mal in Betracht ziehen kann.
Erstellt am 13.06.2022 um 07:29 Uhr von Relfe
als erstes nach dem Rücktritt des BRV einmal eine Sitzung ansetzen und neuen BRV wählen, das könnt ihr auch wenn zur Sitzung nur 2 BRM/EBRM erscheinen.
Und dann mal abwarten ob wirklich alle EBRM das Amt niederlegen nachdem sie als Nachrücker feststehen.
--> ein EBRM kann nicht zurücktreten solange es nicht nachgerückt ist, nur mal als Hinweis.
Ein EBRM kann nur zurücktreten, wenn es "nachgerückt" (zeitweilig oder dauerhaft) ist und somit als BRM gilt.
Von daher ist die Aussage des BRV "alle 3 EBRM sind auch zurückgetreten" erstmal nicht weiter beachten.
Erstellt am 13.06.2022 um 10:18 Uhr von celestro
"Die Rechtslage bezog sich darauf, dass der BR weiterhin im Amt ist und die anberaumte Sitzung nicht automatisch wg. ihrem Rücktritt ausfällt. Es muss ja die Arbeit des BR irgendwie erledigt werden."
Die zurückgetretene BRV ist allerdings RAUS. Von daher verstehe ich Deinen Fingerzeig auf die Rechtslage nicht.
"--> ein EBRM kann nicht zurücktreten solange es nicht nachgerückt ist, nur mal als Hinweis.
Ein EBRM kann nur zurücktreten, wenn es "nachgerückt" (zeitweilig oder dauerhaft) ist und somit als BRM gilt.
Von daher ist die Aussage des BRV "alle 3 EBRM sind auch zurückgetreten" erstmal nicht weiter beachten."
sehe ich anders ... wieso sollte ich die Möglichkeit nicht haben zu erklären "ich will mit BR nichts mehr zu tun haben"? Nur weil ich gerade nicht aktive BR-Arbeit leiste?
Erstellt am 13.06.2022 um 10:41 Uhr von Relfe
Zitat:
"sehe ich anders ... wieso sollte ich die Möglichkeit nicht haben zu erklären "ich will mit BR nichts mehr zu tun haben"? Nur weil ich gerade nicht aktive BR-Arbeit leiste? "
weil man nur von einem Amt zurücktreten kann und "Nachrücker" haben kein Amt inne, weil sie nicht gewählt wurden.
Von einem Amt das ich nicht bekleide, kann ich auch nicht zurücktreten und den Verzicht auf das Amt kann ich nur erklären, wenn ich das Amt "angeboten" bekomme.
Das ist z.B. auch auf kommunaler Ebene für gewählte Ehrenämter analog so (nur als Vergleich)
Hier der Bezug, man beachte das Wort "Falls" :-)
"Falls ein Ersatzmitglied überhaupt im Vorhinein auf sein Anwartschaftsrecht, in den Betriebsrat nachzurücken, verzichten kann, was das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ausdrücklich offen lässt, kann der Verzicht nur analog der Regeln des § 24 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erfolgen."
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/verzicht-auf-anwartschaft-aus-einer-ersatzmitgliedschaft-im-betriebsrat-350304
Erstellt am 13.06.2022 um 11:18 Uhr von kathoga
@Relfe
Vielen Dank, deine Hinweise sind sehr hilfreich, damit gewinnen wir etwas Zeit, um uns zu "sortieren"
Kann ich die Gewerkschaft zu der nächsten Sitzung einladen (Nachrückerin ist Verdi-Mitglied), um beratend zur Seite zu stehen? auch für die wahrscheinlich anstehende Neuwahl (natürlich mit vorheriger Info an den AG)
Kann die Wahl zur BRV (das würde die Nachrückerin übernehmen)in der nächsten Sitzung stattfinden, auch wenn bisher noch keine eindeutige Aussage zu den vorherigen Nachrückern besteht? (was aber wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit ist, da sie z.Z. in Urlaub sind) Evtl. müssten wir dann eben nochmal wählen, oder?
Erstellt am 13.06.2022 um 11:40 Uhr von relfe
Ja, Sitzung ansetzten, TO schreiben, Einladungen versenden, dann BRV und stellv BRV wählen, wenn 2 BRM an der Sitzung teilnehmen.
Und ja, kann man jederzeit wiederholen, muss man aber nicht.
Erstellt am 13.06.2022 um 12:44 Uhr von celestro
@Relfe
Eben ... das Gericht lässt es in Deinem Link offen bzw. macht deutlich "nur analog der Regeln des §24 BetrVG". Sprich wenn die BRV die Info bekommen hat "die 3 wollen auch nicht mehr" dann ist die Sache erledigt. ;-)