Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bräuchte eine kleine Auskunft über die ich im Gesetz bzw. Fitting
nichts gefunden habe.
Ich habe bislang nur das Betriebsverfassungsrecht Teil I besucht.

Unser vorsitzender ist zurück getreten.
Als nächsten wird aus unserer Mitte ein neuer Vorsitzender gewählt.
Leider sind die BR- Mitglieder leicht zerstritten und wahrscheinlich
wird keiner den Vorsitz übernehmen.

Meine Frage : Wenn sich kein Ordentliches Mitglied findet der den
Vorsitz übernehmen möchte, wie geht es dann weiter.
1.) Rücktritt des gesamten BR und Neuwahlen, was ich für nicht so gut
halte den dann dürfte der BR sich der jetzige nicht wieder aufstellen
lassen, denn es könnte sich alles wiederholen.

2.) Wird einer vom Arbeitsgericht ernannt.

3.) Wenn jemand von den Ersatzmitgliedern dazu bereit wäre, dann den zu
wählen.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. einen oder mehre § nennen wo
ich nachschauen kann.