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Rücktritt Vorsitzender

H
HeiSie
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bräuchte eine kleine Auskunft über die ich im Gesetz bzw. Fitting nichts gefunden habe. Ich habe bislang nur das Betriebsverfassungsrecht Teil I besucht.

Unser vorsitzender ist zurück getreten. Als nächsten wird aus unserer Mitte ein neuer Vorsitzender gewählt. Leider sind die BR- Mitglieder leicht zerstritten und wahrscheinlich wird keiner den Vorsitz übernehmen.

Meine Frage : Wenn sich kein Ordentliches Mitglied findet der den Vorsitz übernehmen möchte, wie geht es dann weiter. 1.) Rücktritt des gesamten BR und Neuwahlen, was ich für nicht so gut halte den dann dürfte der BR sich der jetzige nicht wieder aufstellen lassen, denn es könnte sich alles wiederholen.

2.) Wird einer vom Arbeitsgericht ernannt.

3.) Wenn jemand von den Ersatzmitgliedern dazu bereit wäre, dann den zu wählen.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bzw. einen oder mehre § nennen wo ich nachschauen kann.

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Community-Antworten (2)

E
Efaaerbeer

20.09.2010 um 12:53 Uhr

Da der BRV zurück getreten ist, leitet der/die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im Moment das Gremium.

zu 1.) Ist eine Möglichkeit. Selbst wenn sich jetzige Betriebsratsmitglieder wieder aufstellen lassen, heisst das nicht, dass es bei der derzeitigen Situation bleibt. Evtl. kommen ein paar neue dazu, die für ein ausgeglicheneres Klima sorgen oder die Betriebsratsmitglieder erkennen, dass sich trotz Neuwahl nichts geändert hat und sie nun das Vertrauen, das die Belegschaft dennoch weiter in sie setzt, damit belohnen müssen, sich endlich zusammen zu reissen.

zu 2.) Nein.

zu 3.) Nein, geht nicht. Nur ein ordentliches BR-Mitglied kann zum/zur Vorsitzenden gewählt werden.

M
magdalena

20.09.2010 um 23:26 Uhr

Unser vorsitzender ist zurück getreten. ist die frage gestattet, warum er zurückgetreten ist?

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