Erstellt am 18.04.2013 um 16:09 Uhr von Master
Der AG muss die NOTWENDIGEN Kosten tragen.
Also muss der BR hier die Notwendigkeit belegen.
Wenn am PC nur ein USB Stick und ggf weiter zusätzlich Hardware am PC besteht, ist dieses die Notwendigkeit und auch dieses nur die notwendigen Kostem.
Es gibt aber auch ein positives Urteil
http://www.hensche.de/Betriebsrat_Laptop_Betriebsrat_kann_Laptop_verlangen_Betriebsrat_LAG_Koeln_11TaBV15-97.html
Erstellt am 18.04.2013 um 16:10 Uhr von metallica
Ein Laptop, also ein mobiler PC, steht euch eher nicht zu. Allerdings ist Zugang zum Internet, sofern der Betrieb mit dem Internet arbeit, durchsetzbar.
Euer AG musste sicher recht lange suchen um einen derartig veralteten Rechner zu finden. Wie hat man denn überhaupt das Betriebssystem darauf bekommen?
Erstellt am 18.04.2013 um 16:19 Uhr von AlterHase
@maggie
Generell eher nicht. Im Einzelfall schon.
Kommt halt darauf an, wie sich ein BR zusammensetzt.
Stationär wäre ein reiner PC einem Schlepptop nicht nur aus Kostengründen vorzuziehen.
Bei einem BR, der oft Niederlassungen aufsucht, kann das wieder ganz anders aussehen. Hier könnte ein Schlepptop auch durchaus begründbar und somit durchsetzbar sein.
Was habt ihr eigentlich für ein Museumsteil?
Rechner mit LW und USB-Anschluss gibt es doch schon gefühlte Hundert Jahre……..
Ihr habt natürlich einen Anspruch auf einen zeitgemäßen Rechner und müsst euch nicht mit abgelegten Teilen zufriedengeben.
Erstellt am 18.04.2013 um 17:44 Uhr von AlterMann
Hallo maggie,
bist Du sicher, dass Ihr überhaupt einen PC habt, so ganz ohne Laufwerk? Deine Beschreibung hört sich eher an wie ein Rechner in einem Mehrplatzsystem, bei dem alle Daten zentral auf einem Server liegen.
Wenn das so ist, wie steht es dann mit der Sicherheit Eurer Daten? Der Admin wird da möglicherweise mitlesen können.
Erstellt am 19.04.2013 um 09:38 Uhr von gironimo
Habt Ihr denn schon mal einen Laptop beim AG gefordert? Sicher einfach so zu sagen wir brauchen einen, fertig - dürfte nicht reichen. Aber Ihr habt ja Gründe, warum Ihr das Gerät braucht.
Also macht beim AG Kosten im Sinne des § 40 BetrVG geltend, weil Ihr aus den Gründen xyz einen Laptop benötigt.
Dann Reaktion des AG abwarten und ggf. mit der Begründung der Ablehnung einen Fachanwalt aufsuchen.
Erstellt am 19.04.2013 um 11:07 Uhr von AlterMann
Wenn Ihr nicht im BR-Büro tagen könnt, könntet Ihr damit argumentieren, dass Ihr das Laptop für direkte Protokolle nutzen wollt. Das spart Zeit und macht Eure Arbeit effizienter.
Ein weiteres Argument wäre, dass Ihr auf dem Laptop auch die Betriebsversammlungen vorbereiten wollt, z.B. mit Powerpoint-Präsentationen.
Noch ein Argument gefällig? Nach einer BR-Sitzung fallen oft Schreibarbeiten an. Es wäre entschieden besser, wenn dann nicht nur ein Schreibplatz zur Verfügung stände. So könnte die Arbeit besser aufgeteilt werden und hängt nicht nur an einem BRM.
Viel Glück.