Erstellt am 13.08.2010 um 19:07 Uhr von pfeilenbogen
DKK
§ 38, Rn 16
Die Neufassung der Vorschrift aus dem Jahr 2001 normiert ausdrücklich die Möglichkeit einer Teilfreistellung von BR-Mitgliedern und nimmt damit die an dieser Stelle schon lange vertretene Position auf (vgl. Rn. 16 ff. der 7. Aufl.). Die Neuregelung trägt dabei insbesondere der Tatsache Rechnung, dass Teilzeitarbeit in verschiedensten Formen zunimmt und nach Verkündung des TzBfG gesetzlich ausdrücklich begünstigt wird (TZA, § 1 TzBfG Rn. 3). Ergebnis der gesetzlichen Neuregelung ist ein Rechtsanspruch auf Teilfreistellung des BR (ebenso GK-Weber, Rn. 28; Peter, AiB 02, 283). Nicht relevant für die Berechnung des Gesamt-Freistellungsvolumens ist hingegen die individuelle Arbeitszeit der Freizustellenden, sondern das Stundenvolumen eines Vollzeitbeschäftigten. Damit besteht ein Teilfreistellungsanspruch für ein weiteres BR-Mitglied immer dann, wenn ein anderes freizustellendes Mitglied nur eine Teilzeittätigkeit ausübt (ähnlich Fitting, Rn. 12b; Richardi-Thüsing, Rn. 14, ErfK-Eisemann, Rn. 4; Hornung, DB 02, 95 HSWG, Rn. 9, 19a). Dies folgt unmittelbar aus dem Wortlaut, der für den Standardfall einer Vollfreistellung vollzeitbeschäftigter AN Teilzeit-Freistellungen zulässt (im Ergebnis ebenso Peter, AiB 02, 283).
Oftmals verschafft ein Blick ins Gesetz "Klarheit" ;-) Oder wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-))
Erstellt am 14.08.2010 um 11:46 Uhr von albdonar
@Lemming49, wieviele Teilfreistellungen wollt ihr wahrnehmen? Du schreibst, ihr seid
ein Betrieb mit ca. 1500 Teilzeitkräfte. Habt ihr keine Vollzeitkräfte?
Die gesetzlich vorgesehene Anzahl der Freistellungen muss auch so erfolgen;(der gesetzliche Rahmen ist eine "Mindestvorgabe!", weniger geht nicht!
Erstellt am 14.08.2010 um 12:54 Uhr von alphataurus
Lemming49siehe §38 Betrvg
Warum wollen einige BRM das torpedieren?
Erstellt am 14.08.2010 um 16:16 Uhr von Pippilotta
Wie wird das denn im Moment bei euch gehandhabt, oder habt ihr erst neu gewählt.
Erstellt am 14.08.2010 um 16:32 Uhr von magdalena
@lemming49 Ein paar der BR-Mitglieder wollen das nämlich torpedieren.
nach euerer betriebsgröße seit ihr ein betriebsrat mit 15 ode 17 mitgliedern, wenn nur ein paar = 2stück das torpedieren, habt ihr immer noch die mehrheit, ergo dürfte euch nicht schwerfallen dies durch zu setzen.
Erstellt am 14.08.2010 um 16:39 Uhr von ridgeback
magdalena,
wie kommst Du darauf, dass ein paar nur 2 sind?
Von 1 Paar kann ich nichts erkennen.
Erstellt am 14.08.2010 um 16:42 Uhr von magdalena
ridgeback Ein paar der BR-Mitglieder wollen das nämlich torpedieren.
ganz einfch aus der fragestellung oder wieviel sind bei dir ein paar?
ridgebackridgeback, hast du wirklich so viele oder nur 1
tanzbär ein= ? 1 = ? ein bär = ? 1 bär = ?
Erstellt am 14.08.2010 um 16:48 Uhr von ridgeback
...das bringt mich aber jetzt auf ein paar Gedanken....;-))
Erstellt am 16.08.2010 um 09:06 Uhr von Tanzbär
Den Unterschied von ein paar und 1 Paar sollte man schon kennen, oder eben mal nichts dazu sagen ...
Erstellt am 19.08.2010 um 13:12 Uhr von albdonar
@Laut einer Anwältin ist dies nur mit Betriebsvereinbarung und rechtlich fragwürdig möglich
Glaubst Du der Anwältin denn nicht?
in anderen Betieben gehts aber auch. Hat jemand eine Ahnung, wie wir das sicher durchbringen?
wenn ich richtig verstehe, gibt es in anderen Betrieben nur Teilfreistellung. Arbeitet die BRV weiter und wann macht sie ihre BRV- Arbeit. Was willst Du sicher durchbringen? Bist Du BRM
und warum willst Du nur Teilfreistellung?