Erstellt am 11.07.2012 um 18:36 Uhr von martinez
Also das geht ja mal gar nicht!!
da könnt ihr auf jedenfall etwas ändern, mit verwöhnt sein hat dies nichts zu tun..
Das BR-Büro genauso wie die Gegenstände darin muss auf dem selben Niveau sein wie die restlichen Büroräume und Gegenstände darin.
steht ganz klar im BetrVG
ich würde erstmal den AG darauf aufmerksam machen mit den dazu passenden Paragraphen(Beschluss) und bei nicht Einhaltung seitens des AG kann man dies auch gerne einklagen.
Außer eure ganze Firma und Büroräume schauen genauso aus wie eures, dann könnt ihr nichts machen...aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus
Erstellt am 12.07.2012 um 09:55 Uhr von gironimo
>Außer eure ganze Firma und Büroräume schauen genauso aus wie eures, dann könnt ihr nichts machen...aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus<
Naja - doch - dann hätte der BR ganz viel zu tun. Nämlich sich der Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer anzunehmen.
Zur Gestaltung von Büroräumen siehe auch www.ergo-online.de