Hallo Wissende,

Mitarbeiter einer Betriebsabteilung werden wohl keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, da trotz Ausfall die Mindesterfordernisse nicht erfüllt sind.

Daher die Gretchenfrage, was bekommen sie jetzt und von wem?
Den vollen Lohn vom AG, Lohn in Höhe KUG vom AG oder gar nichts?

Vielen Dank im Voraus

Quincunx


NACHTRAG:

Wir haben drei Betriebsabteilungen für die Kurzarbeit beantragt wurde, da die Auftragslage dies durchaus nötig machte.
Betonbau und Fahrpersonal hatten einen hohen Ausfall, der Stahlbau durch kurzfristigen Auftragseingang eben nur geringen. D.h. von 15 Mitarbeitern der Abteilung hatten bislang nur zwei Mitarbeiter in der ersten Märzwoche Ausfall.
Jetzt ist die Frage, was bekommen diese beiden Mitarbeiter für ihre Ausfallstunden, da die Mindesterfordernis "1/3 der Abteilung" nicht erfüllt ist.

NACHTRAG II

Die Mitarbeiter werden wöchentlich Donnerstag oder Freitag darüber informiert ob und ggf. an welchen Tagen sie in der Folgewoche im Einsatz sind.
Sollte sich entgegen der Planung kurzfristig ein Einsatz ergeben werden sie angerufen.
Anwendung findet der BRTV

P.S. Entschuldigung für die unvollständigen Angaben, aber ich echt nicht wahrgenommen, dass für Außenstehende wichtige Infos fehlen.