weniger Gehalt
Hallo Kollegen ich habe da mal eine Frage wir hatten 2009 Betriebsübergang gehabt und die neue GF hat alle BV gekündigt und wir haben alle neue Arbeitsverträge erhalten nun steht in unseren neuen AV drin das wir für die gleiche Arbeit gleiche Stunden weniger verdienen sollen. Ist das rechtens und was kann man tun?
Community-Antworten (11)
15.01.2012 um 17:04 Uhr
Warum habt ihr ueberhaupt neue ArbV unterschrieben? Habt ihr euch nicht aufklaeren lassen, dass man dieses nicht muss?
15.01.2012 um 17:15 Uhr
Wir haben die noch nicht unterschrieben kann uns was passieren wenn man es nicht tut?
15.01.2012 um 17:23 Uhr
das problem ist noch wir hatten eine BV wo wir noch jeden monat eine Leistungszulage bekommen haben diese fällt auch weg da es keine neue BV in diesem sinne gibt.....und deswegen verdienen alle weniger was sollen wir tun
15.01.2012 um 18:17 Uhr
- Neuen Vertrag nicht unterschreiben.
- § 613a BGB in aller Ruhe zweimal lesen.
- Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen.
15.01.2012 um 19:10 Uhr
"das problem ist noch wir hatten eine BV wo wir noch jeden monat eine Leistungszulage bekommen haben diese fällt auch weg da es keine neue BV in diesem sinne gibt."
Ich vermute, dass der § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG betroffen ist ...
Also wofür wird die Leistungszulage konkret gezahlt?
Kernfrage: Handelt es sich um eine freiwillige oder um eine erzwingbare BV?
Was ist bzgl. einer Nachwirkung vereinbart?
15.01.2012 um 19:14 Uhr
toninoel, schreibst Du als BR? Auch nach dem Jahr Besitzstandswahrung, kann der AG die AV nur mit Eurem Einverständnis oder per Änderungskündigung ändern. Bei einer Änderungskündigung könnt Ihr Kündigungsschutzklage einreichen. Sollte der Betrieb zur Zeit wirtschaftlich arbeiten, hat der AG schlechte Karten bei solchen Änderungswünschen.
Die BV sind ebenfalls Bestandteil des AV geworden soweit keine neuen vereinbart wurden und können ebenfalls nur in oben beschriebener Weise geändert werden oder müssen mit dem BR neu verhandelt werden. Also alleine als AG ändern geht m. E. erstmal nicht.
15.01.2012 um 19:16 Uhr
peanuts, ich glaube um als BV beim BÜ Bestandteil des AV zu werden ist freiwillig/erzwingbar erstmal egal. Bin mir aber nicht sicher?
15.01.2012 um 20:55 Uhr
Nach 18 km Langlauf bin ich zu faul zum tippen und verweise einfach mal auf folgende Seite, die eigentlich alles beantworten sollte. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php
15.01.2012 um 21:21 Uhr
"Nach 18 km Langlauf bin ich zu faul zum tippen und verweise einfach mal auf folgende Seite, die eigentlich alles beantworten sollte."
Aber auch nur eigentlich ...
Hilfreich > http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13543/0406aufsatz.pdf
15.01.2012 um 21:28 Uhr
Mehr kann nie Schaden. :-)
Verwandte Themen
Befristetes höheres Gehalt durch Nebenabrede?
ÄlterWir sind ein privater Betrieb ohne Tarife. Der AN hat ein relativ niedriges Gehalt. Sein Abteilungsleiter hat die Möglichkeit, ein höheres Gehalt für ihn gem. TVöD für die Laufzeit eines Projektes zu
Frage zu Gehalt mit zwei Eingruppierungen mit und ohne Kurzarbeit
ÄlterGuten Tag, ich erhalte laut Vertrag zu 50% Gehalt nach TVÖD 11, Stufe 3 und zu 50% Gehalt nach TVÖD 9b, Stufe 4. Dazu hätte ich zwei Fragen: Wie wird das Netto-Gehalt hieraus errechnet? Ich
Sehr größe unterschiede im Gehalt in der Abteilung - Hat der BR eine Möglichkeit etwas zu unternehmen?
ÄlterHallo, möchte mich kurz vorstellen: ich bin 35 Jahre alt, arbeite in einem Betrieb mit 130 MA & begleite seid 5 Monaten das Amt der stellv. Vorsitzenden. Unser Gremium besteht aus 7 Mitglieder, all
Kurzarbeit in Zusammenhang mit Feiertag
ÄlterHallo Zusammen, ich habe ein Problem mit der Berechnung des Kurzarbeitsgeldes im Zusammenhang mit Feiertagen. Unser Gehalt sieht so aus: Unsere Mitarbeiter bekommen ein monatliches Gehalt. Zuzüglic
Gehalt im AT-Vertrag - lt. gültigen Tarifgruppen: Aushilftskraft
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, folgende Sachlage: XY wurde zu Anfang 2013 in ein befristetes Arbeitsverhältnis angestellt. Der Arbeitsvertrag trägt die Bezeichnung "AT-Vertrag". Wie im Gespräch dam