Erstellt am 15.01.2012 um 16:04 Uhr von kurzarbeiter
Warum habt ihr ueberhaupt neue ArbV unterschrieben? Habt ihr euch nicht aufklaeren lassen, dass man dieses nicht muss?
Erstellt am 15.01.2012 um 16:15 Uhr von toninoel
Wir haben die noch nicht unterschrieben kann uns was passieren wenn man es nicht tut?
Erstellt am 15.01.2012 um 16:23 Uhr von toninoel
das problem ist noch wir hatten eine BV wo wir noch jeden monat eine Leistungszulage bekommen haben diese fällt auch weg da es keine neue BV in diesem sinne gibt.....und deswegen verdienen alle weniger was sollen wir tun
Erstellt am 15.01.2012 um 17:17 Uhr von gironimo
1. Neuen Vertrag nicht unterschreiben.
2. § 613a BGB in aller Ruhe zweimal lesen.
3. Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen.
Erstellt am 15.01.2012 um 18:10 Uhr von peanuts
"das problem ist noch wir hatten eine BV wo wir noch jeden monat eine Leistungszulage bekommen haben diese fällt auch weg da es keine neue BV in diesem sinne gibt."
Ich vermute, dass der § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG betroffen ist ...
Also wofür wird die Leistungszulage konkret gezahlt?
Kernfrage: Handelt es sich um eine freiwillige oder um eine erzwingbare BV?
Was ist bzgl. einer Nachwirkung vereinbart?
Erstellt am 15.01.2012 um 18:14 Uhr von Lotte
toninoel,
schreibst Du als BR?
Auch nach dem Jahr Besitzstandswahrung, kann der AG die AV nur mit Eurem Einverständnis oder per Änderungskündigung ändern. Bei einer Änderungskündigung könnt Ihr Kündigungsschutzklage einreichen.
Sollte der Betrieb zur Zeit wirtschaftlich arbeiten, hat der AG schlechte Karten bei solchen Änderungswünschen.
Die BV sind ebenfalls Bestandteil des AV geworden soweit keine neuen vereinbart wurden und können ebenfalls nur in oben beschriebener Weise geändert werden oder müssen mit dem BR neu verhandelt werden. Also alleine als AG ändern geht m. E. erstmal nicht.
Erstellt am 15.01.2012 um 18:16 Uhr von Lotte
peanuts,
ich glaube um als BV beim BÜ Bestandteil des AV zu werden ist freiwillig/erzwingbar erstmal egal. Bin mir aber nicht sicher?
Erstellt am 15.01.2012 um 18:17 Uhr von kurzarbeiter
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/neuer-Arbeitsvertrag-nach-Firmenuebernahme-Entgeltkuerzung-Ort-der-Taetigkeit-__f57169.html
mal lesen
Erstellt am 15.01.2012 um 19:55 Uhr von rainerw
Nach 18 km Langlauf bin ich zu faul zum tippen und verweise einfach mal auf folgende Seite, die eigentlich alles beantworten sollte.
http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php
Erstellt am 15.01.2012 um 20:21 Uhr von peanuts
"Nach 18 km Langlauf bin ich zu faul zum tippen und verweise einfach mal auf folgende Seite, die eigentlich alles beantworten sollte."
Aber auch nur eigentlich ...
Hilfreich > http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13543/0406aufsatz.pdf
Erstellt am 15.01.2012 um 20:28 Uhr von rainerw
Mehr kann nie Schaden. :-)