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weniger Gehalt

T
Toninoel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen ich habe da mal eine Frage wir hatten 2009 Betriebsübergang gehabt und die neue GF hat alle BV gekündigt und wir haben alle neue Arbeitsverträge erhalten nun steht in unseren neuen AV drin das wir für die gleiche Arbeit gleiche Stunden weniger verdienen sollen. Ist das rechtens und was kann man tun?

2.271011

Community-Antworten (11)

K
Kurzarbeiter

15.01.2012 um 17:04 Uhr

Warum habt ihr ueberhaupt neue ArbV unterschrieben? Habt ihr euch nicht aufklaeren lassen, dass man dieses nicht muss?

T
toninoel

15.01.2012 um 17:15 Uhr

Wir haben die noch nicht unterschrieben kann uns was passieren wenn man es nicht tut?

T
toninoel

15.01.2012 um 17:23 Uhr

das problem ist noch wir hatten eine BV wo wir noch jeden monat eine Leistungszulage bekommen haben diese fällt auch weg da es keine neue BV in diesem sinne gibt.....und deswegen verdienen alle weniger was sollen wir tun

G
gironimo

15.01.2012 um 18:17 Uhr

  1. Neuen Vertrag nicht unterschreiben.
  2. § 613a BGB in aller Ruhe zweimal lesen.
  3. Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen.
P
Peanuts

15.01.2012 um 19:10 Uhr

"das problem ist noch wir hatten eine BV wo wir noch jeden monat eine Leistungszulage bekommen haben diese fällt auch weg da es keine neue BV in diesem sinne gibt."

Ich vermute, dass der § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG betroffen ist ...

Also wofür wird die Leistungszulage konkret gezahlt?

Kernfrage: Handelt es sich um eine freiwillige oder um eine erzwingbare BV?

Was ist bzgl. einer Nachwirkung vereinbart?

L
Lotte

15.01.2012 um 19:14 Uhr

toninoel, schreibst Du als BR? Auch nach dem Jahr Besitzstandswahrung, kann der AG die AV nur mit Eurem Einverständnis oder per Änderungskündigung ändern. Bei einer Änderungskündigung könnt Ihr Kündigungsschutzklage einreichen. Sollte der Betrieb zur Zeit wirtschaftlich arbeiten, hat der AG schlechte Karten bei solchen Änderungswünschen.

Die BV sind ebenfalls Bestandteil des AV geworden soweit keine neuen vereinbart wurden und können ebenfalls nur in oben beschriebener Weise geändert werden oder müssen mit dem BR neu verhandelt werden. Also alleine als AG ändern geht m. E. erstmal nicht.

L
Lotte

15.01.2012 um 19:16 Uhr

peanuts, ich glaube um als BV beim BÜ Bestandteil des AV zu werden ist freiwillig/erzwingbar erstmal egal. Bin mir aber nicht sicher?

R
rainerw

15.01.2012 um 20:55 Uhr

Nach 18 km Langlauf bin ich zu faul zum tippen und verweise einfach mal auf folgende Seite, die eigentlich alles beantworten sollte. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang.php

P
Peanuts

15.01.2012 um 21:21 Uhr

"Nach 18 km Langlauf bin ich zu faul zum tippen und verweise einfach mal auf folgende Seite, die eigentlich alles beantworten sollte."

Aber auch nur eigentlich ...

Hilfreich > http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13543/0406aufsatz.pdf

R
rainerw

15.01.2012 um 21:28 Uhr

Mehr kann nie Schaden. :-)

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