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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei Krankheit weniger Weihnachtsgeld?

F
forest
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. In unserem metallverarbeitendem Betrieb sind 120 Mitarbeiter beschäftigt und die aktuelle BR Vertretung hat kaum Rückrat vor der Geschäftsleitung. Ein Beitritt zur IG Metall wird permanent boykottiert, da hauseigene Verträge sonst nicht mehr durchsetzbar wären. Wie kann es denn z. B. sein, das Krankheitstage anteilsmäßig vom Weihnachtsgeld abgezogen werden, ist dies nicht Aufgabe des BR, solche Mängel abzustellen? Müßte dem BR nicht auch eine Vertretung der Gewerkschaft angehören?

1.30203

Community-Antworten (3)

P
Peanuts

14.04.2012 um 11:37 Uhr

"Wie kann es denn z. B. sein, das Krankheitstage anteilsmäßig vom Weihnachtsgeld abgezogen werden,"

EntFG 4a Kürzung von Sondervergütungen

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

"Müßte dem BR nicht auch eine Vertretung der Gewerkschaft angehören? "

Nein

S
streikbrecher

14.04.2012 um 13:07 Uhr

§ 77 (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Also, kann hier ein BR höchstens mit dem AG reden!

...Ein Beitritt zur IG Metall wird permanent boykottiert... Wer boykottiert hier wen?? Jeder AN hat die freie Wahl Mitglied der GEW zu werden. Mit nur 1 Mitglied ist die GEW im Betrieb vertreten und könnte handlen.

G
gironimo

14.04.2012 um 20:18 Uhr

Ich sehe den BR da schon in der Mitbestimmung, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht. In Frage käme § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG. Vergleiche hierzu Kommtar zum BetrVG, Fitting u.a. Rd-Ziffer 414:

"Lonbestandteile sind: (....) Gratifikationen aller Art (Weihnachtsgeld, Jahresabschlußvergütung (....))"

Allerdings stellt sich die Frage, ob der BR tatsächlich regelnd eingreifen sollte, wenn der AG irgendwann einmal Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung ohne Beteiligung eines BR eingeführt hat (Stichwort betriebliche Übung und deren Folgen).

Wenn Du Mitglied der IG Metall bist und Mitglied des BR wirst, bist Du ja bestimmt auch gut beraten.

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