Aufgaben umorganisiert um weniger Gehalt zu bezahlen
Bei uns im Betrieb gibt es ein neuer Abteilungsleiter, der von einem Unternehmen kommt, das bekannt ist, Druck auf Mitarbeiter auszuüben.
Es scheint so, als würde er die gleiche Methodik bei uns versuchen. Er hat nun den Aufgabenbereich von zwei Personen umorganisiert: einige Sachen weggenommen und einige dazu gegeben. Darauf hin besteht er nun auf Runterstufung im Gehalt von den beiden Personen. Außerdem wirft er beide (unabhängig von einander) Fehler vor.
Fragen:
Kann das Unternehmen es so machen, dass sie verantwortungsvolle Aufgaben wegnehmen um eine Runterstufung zu rechtfertigen? Welcher § trifft da zu?
Wann muss der Betriebsrat informiert werden, bevor dem Gespräch mit dem Mitarbeiter? Hier wurden wir nicht eingebunden. Wir wissen es nur von den beiden Mitarbeitern selbst.
Wir gehen wir am besten vor. Es scheint ja hier um ein Musterverhalten von ihm zu sein. Künftig wollen wir weitere solchen Fällen vermeiden.
Community-Antworten (6)
28.06.2018 um 14:27 Uhr
ob das geht müsste euer Tarifvertrag euch sagen.
28.06.2018 um 14:29 Uhr
Wir sind im TVÖD (angelehnt)
28.06.2018 um 14:50 Uhr
Durch die Verschiebung der Aufgaben kann sich eine Versetzung ergeben. Diese ist mitbestimmungspflichtig. Da sich die Aufgaben so dramatisch verändern, dass dadurch das Entgelt nicht mehr gerechtfertigt sein soll, halte ich es sogar für zwingend dass dies eine Versetzung ist.
Wo sind eigentlich die höherwertigen Aufgaben verblieben?
28.06.2018 um 15:39 Uhr
Also prüfen ob Versetzung vorliegt -§ 95 Abs 3 BetrVG - dann § 99 BetrVG. Bei Umgruppierungen gleich § 99 BetrVG.
Aber auch u. U. Kann eine Änderungskündigung notwendig werden.
Ratet den Kollegen, nichts voreilig zu unterschreiben und sucht das Gespräch mit dem AG.
28.06.2018 um 16:31 Uhr
Die höherwertigen Aufgaben ist an eine neue Person vergeben worden die eben diese Woche angefangen hat. diese neue (sehr junge) Person soll die Aufgaben von der Mitarbeiterin machen, weil sie Fehler macht. So wurde es ihr gesagt. Kann man da Sozialrechtauswahl vorschlagen
28.06.2018 um 17:07 Uhr
Ohne hier den Arbeitsvertrag zu kennen kann man auch in eine Glaskugel schauen für eine Antwort. Anlehnen an einen Tarif bedeutet oft auch, dass nur einzelne Teile verwendet werden. Wenn die Kollegin Fehler macht ist ja klar, dass ihr Aufgaben entzogen werden. Ob sie deswegen runter gestuft werden kann, ohne Änderungskündigung, bezweifle ich!
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