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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung und Besetzung von bereits besetzten Stellen

R
Ravioli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , was kann denn der BR machen wenn er bei Versetzung übergangen wird ? Zur Erklärung ein AN ist seid längerer zeit krank und bleibt es auch noch ne zeitlang, nun wurde diesem AN ein auflösungsvertrag zugestellt ohne wissen des BR und gleichzeitig eine TZ- Kraft die befristet im unternehmen war auf die Stelle des AN mit der Erkrankung versetzt mit Umwandlung des TZ - Vertrags in einen VZ.-Vetrag ohne Befristung! Gleichzeitig kommuniziert der neue AN das Kranker AN nicht mehr kommt! Ich als BR bin im Moment ratlos da dies vom BRV und Personalchef nicht offiziell in den BR eingebracht wird!

1.16608

Community-Antworten (8)

K
Kölner

12.04.2013 um 20:05 Uhr

@Ravioli Hinsichtlich auflösungsvertrag: hat der BR nix mitzubestimmen Hinsichtlich Versetzung: BR muss gehrt werden. Hinsichtlich Stundenerhöhung: BR muss vielleicht auch gehört werden

M
Master

12.04.2013 um 20:06 Uhr

Bei Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer TZ-Kraft um mehr als 10 Std./Woche muss der AG dieses wie eine Einstellung gem § 99 behandeln. Hat der AG dieses und die Versetzung nicht § 99 dann dem AG auf die Füße treten und ihm klar machen, dass der BR beim nächsten Verstoß einen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen würde die rechtlichen Schritte einzuleiten.

Auflösungsvertrag geht ohne BR. Da muss der BR nur im Nachgang bei Abschluss unterrichtet werden.

K
Kölner

12.04.2013 um 20:13 Uhr

@Master Der BR muss auch nicht im Nachgang eines auflösungsvertrages gehört werden.

M
Master

12.04.2013 um 20:31 Uhr

@Kölner,

ich habe bewusst nicht von Beteiligung gesprochen. Nur im Nachgang von Info. Info auch aus Gründen der Persoanlplanung/ Veränderung der Personalstärke und da hier es ja eine freie nun ggf auch intern auszuschreibenden Stele gibt

R
Ravioli

12.04.2013 um 20:42 Uhr

Es wird keine freie stelle geben die ist ja durch den TZ MA besetzt worden ohne das der erkrankte AN gekündigt bzw aufgelöst ist!

A
AlterMann

13.04.2013 um 01:18 Uhr

Da würde ich jetzt vor Allem mal den erkrankten Kollegen anhören, welche Lösung ihm am liebsten wäre. hat er den Auflösungsvertrag etwa unterschrieben??

H
Hoppel

13.04.2013 um 09:49 Uhr

Warum sollte der BR den erkrankten Kollegen anhören? Ein BR ist nicht Kindermädchen seiner erwachsenen KollegInnen. Wenn dieser Kollege es nicht für nötig hält, den BR von sich aus zu kontaktieren, wird er dafür seine Gründe haben und das ist vom BR ganz einfach zu akzeptieren.

So sollte sich der BR doch lieber darum kümmern, dass offensichtlich eine Einstellung vorgenommen wurde, ohne dass der BR ordnungsgemäß angehört wurde.

G
gironimo

13.04.2013 um 11:23 Uhr

Wenn der § 99 BetrVG (Versetzung, Einstellung) nicht beachtet wurde, folgt (eventuell) § 100 und speziall § 101 BetrVG.

Wenn der AG also keine Dringlichkeit geltend gemacht hat (§ 100) müsst Ihr zum § 101 greifen.

Also auf jedem Fall sofort mit dem AG Kontakt aufnehmen und die Rechte des BR einfordern

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