Erstellt am 12.04.2013 um 18:05 Uhr von Kölner
@Ravioli
Hinsichtlich auflösungsvertrag: hat der BR nix mitzubestimmen
Hinsichtlich Versetzung: BR muss gehrt werden.
Hinsichtlich Stundenerhöhung: BR muss vielleicht auch gehört werden
Erstellt am 12.04.2013 um 18:06 Uhr von Master
Bei Erhöhung der Wochenarbeitszeit einer TZ-Kraft um mehr als 10 Std./Woche muss der AG dieses wie eine Einstellung gem § 99 behandeln. Hat der AG dieses und die Versetzung nicht § 99 dann dem AG auf die Füße treten und ihm klar machen, dass der BR beim nächsten Verstoß einen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen würde die rechtlichen Schritte einzuleiten.
Auflösungsvertrag geht ohne BR. Da muss der BR nur im Nachgang bei Abschluss unterrichtet werden.
Erstellt am 12.04.2013 um 18:13 Uhr von Kölner
@Master
Der BR muss auch nicht im Nachgang eines auflösungsvertrages gehört werden.
Erstellt am 12.04.2013 um 18:31 Uhr von Master
@Kölner,
ich habe bewusst nicht von Beteiligung gesprochen. Nur im Nachgang von Info. Info auch aus Gründen der Persoanlplanung/ Veränderung der Personalstärke und da hier es ja eine freie nun ggf auch intern auszuschreibenden Stele gibt
Erstellt am 12.04.2013 um 18:42 Uhr von Ravioli
Es wird keine freie stelle geben die ist ja durch den TZ MA besetzt worden ohne das der erkrankte AN gekündigt bzw aufgelöst ist!
Erstellt am 12.04.2013 um 23:18 Uhr von AlterMann
Da würde ich jetzt vor Allem mal den erkrankten Kollegen anhören, welche Lösung ihm am liebsten wäre. hat er den Auflösungsvertrag etwa unterschrieben??
Erstellt am 13.04.2013 um 07:49 Uhr von Hoppel
Warum sollte der BR den erkrankten Kollegen anhören? Ein BR ist nicht Kindermädchen seiner erwachsenen KollegInnen. Wenn dieser Kollege es nicht für nötig hält, den BR von sich aus zu kontaktieren, wird er dafür seine Gründe haben und das ist vom BR ganz einfach zu akzeptieren.
So sollte sich der BR doch lieber darum kümmern, dass offensichtlich eine Einstellung vorgenommen wurde, ohne dass der BR ordnungsgemäß angehört wurde.
Erstellt am 13.04.2013 um 09:23 Uhr von gironimo
Wenn der § 99 BetrVG (Versetzung, Einstellung) nicht beachtet wurde, folgt (eventuell) § 100 und speziall § 101 BetrVG.
Wenn der AG also keine Dringlichkeit geltend gemacht hat (§ 100) müsst Ihr zum § 101 greifen.
Also auf jedem Fall sofort mit dem AG Kontakt aufnehmen und die Rechte des BR einfordern