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Stelle während Mutterschutz neu besetzt

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Sandra0815
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe zuvor eine Führungsposition in einem KMU (>1500 Mitarbeiter) besetzt. Gegen Ende meiner Schwangerschaft- ich habe bis zum Mutterschutz gearbeitet- zeichnete sich bereits ab, dass man mich gerne aus der Position drängen will- u.a. wurden meine Mitarbeiter durch meinen Vorgesetzten zu anderen Arbeiten angewiesen, als es mit mir abgesprochen war, mit wurden Termine/ Absprachen vorenthalten, etc. Nun habe ich durch einige meiner Mitarbeiter erfahren, dass kurz nach meinem Mutterschutzbeginn ich als Vorgesetzte aus dem Intranet entfernt wurde. Letzte Woche erhielten meine Mitarbeiter die Information meines Vorgesetzten, dass man noch nicht wüsste welche Position ich bekäme, wenn ich nach dem Mutterschutz zurück käme. Natürlich habe ich keinerlei Informationen hierüber vorher durch meinen AG erhalten. Elternzeit habe ich nicht beantragt, da ich direkt wieder einsteigen wollte. Frage nun: Darf mir nach dem Mutterschutz eine andere Stelle/ Position zugewiesen werden? Dazu finde ich leider nirgends eine Aussage, lediglich im Zusammenhang mit der Rückkehr aus der Elternzeit, während der ja das Arbeitsverhältnis ‚ruht‘.

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung.

8.91306

Community-Antworten (6)

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Challenger

21.11.2017 um 22:33 Uhr

Zitat : Darf mir nach dem Mutterschutz eine andere Stelle/ Position zugewiesen werden?

Was sagt denn der Arbeitsvertrag ?

Vieleicht hilft das weiter :

Arbeitsrecht: Nach Elternzeit schlechterer Job und Gehaltskürzung ... www.zeit.de/.../arbeitsrecht-elternzeit-nicht-gleichwertige-position-gehalt-kuerzung 15.07.2015 - Nach der Elternzeit ist der alte Job weg. ... Weil meine alte Stelle besetzt ist, soll ich einen anderen Arbeitsplatz ... Deshalb will mein Arbeitgeber mir entsprechend das Gehalt kürzen. Darf er das?, fragt Katja Westermann.

Rückkehr aus der Elternzeit - Das ist Ihr gutes Recht! - Karriere ... www.sueddeutsche.de › Karriere 13.05.2015 - Aber auch alle, die nach maximal drei Jahren Elternzeit (mehr dazu in diesem Ratgeber) ... Das bedeutet nicht unbedingt, dass sie an ihre alte Stelle zurückkehren. Stattdessen kann der Arbeitgeber gemäß seinem Direktions- und Weisungsrecht eine gleichwertige Position anbieten. ... Andere Wörter.

S
Sandra0815

21.11.2017 um 23:47 Uhr

Der Arbeitsvertrag gibt hierzu nix her, außer dass ich aufgrund triftiger Gründe an anderen Standorten gemäß meiner Qualifikation eingesetzt werden kann. Dadurch, dass ich lediglich im Mutterschutz bin, also mein Arbeitsverhältnis nicht ruht wir bei der Elternzeit, hätte ich niemals gedacht, dass dies ausreicht meine hart erarbeitete Position zu verlieren. Somit ist mir also sehr wohl ein beruflicher Schaden durch die Mutterschaft entstanden, der formal auch noch korrekt ist? Natürlich geht man als Frau bereits vor der Schwangerschaft davon aus, dass mit Kind die Karriere endet, aber dass dies dem AG doch sehr einfach gemacht wird, ist erschreckend. Interessant, dass männliche Kollegen im selbiger Position auch nach 12wöchiger Krankheit nicht versetzt werden können.... ?

C
Challenger

22.11.2017 um 02:28 Uhr

Nehmen Mitarbeiter Elternzeit, ruht ihr Arbeitsverhältnis lediglich. Das heißt, wer anschließend wieder in das Erwerbsleben zurückkehren möchte, muss auch zu den alten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden. Daran müssen sich Arbeitgeber grundsätzlich halten.

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nach der Elternzeit auf einen anderen Arbeitsplatz beschäftigen, die Mitarbeiter müssen aber entsprechend den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beschäftigt werden. Wichtig dabei ist, dass die Position/Tätigkeit gleichwertig und nicht minderwertig ist.

Möchte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen in der Sozialanschauung minderwertigen Arbeitsplatz zuweisen, ist das nicht vom Direktionsrecht gedeckt. Dann muss er eine Änderungskündigung unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist aussprechen. Die muss dann allerdings den Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes entsprechen, sofern dieses anwendbar ist.

Sie können die neue Tätigkeit dann ablehnen und einen gleichwertigen Arbeitsplatz einfordern. Werden Sie nicht dementsprechend beschäftigt, müssen Sie Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung vor dem Arbeitsgericht erheben.

Nehmen Sie das Änderungsangebot in der Änderungskündigung an, stimmen Sie auch der neuen Position mit den neuen Bedingungen zu.

Ihr Ulf Weigelt

Quelle : Arbeitsrecht: Nach Elternzeit schlechterer Job und Gehaltskürzung ... www.zeit.de/.../arbeitsrecht-elternzeit-nicht-gleichwertige-position-gehalt-kuerzung

S
Sandra0815

22.11.2017 um 03:22 Uhr

Vielen lieben Dank für Ihre Ausführungen. Allerdings bezieht sich dies auch auf die Elternzeit. Elternzeit werde ich nicht nehmen, sondern lediglich aus den per Gesetz festgelegten Mutterschutz (8 Wochen ab Geburt) wiederkehren. In dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis nicht. Somit die Frage ob hier überhaupt eine ‚Ersatzstelle‘ zulässig ist. Denn wenn ja, resultiert daraus eine Benachteiligung von Schwangeren/ Müttern m.E. Nach einer längeren Erkrankung wäre ja schließlich auch nicht ohne weiteres zu ersetzen.

E
Erbsenzähler

22.11.2017 um 08:35 Uhr

"Somit die Frage ob hier überhaupt eine ‚Ersatzstelle‘ zulässig ist. Denn wenn ja, resultiert daraus eine Benachteiligung von Schwangeren/ Müttern m.E." Wieso? Es wurde am Anfang gefragt, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Leider hast du noch nicht darauf geantwortet. Also nochmals dazu: "Was steht in deinem Arbeitsvertrag zum Thema Stelle/Position?" Du kannst auf vergleichbare Stellen/Positionen versetzt werden! Das ist keine Benachteiligung! Steht da eine genaue Stellenbeschreibung? Oder steht da zum Beispiel kaufmännische Sachbearbeiterin? Bei keiner genauen Beschreibung kannst du zum Beispiel als Abteilungsleiterin Kreditorenbuchhaltung zur Abteilungsleiterin Debitorenbuchhaltung versetzt werden. Oder du kannst als Sachbearbeiterin Verkauf zur Sachbearbeiterin Einkauf versetzt werden. Also was steht genau zu deiner Stelle/Position?

W
WillsWissen

22.11.2017 um 11:42 Uhr

Es wurde noch kein Gespräch mit dem AG geführt. Sie haben lediglich von einer Kollegin gehört, dass es so sein soll! Also, erst einmal abwarten was der AG will! Vielleicht liegt das Problem ja gar nicht bei Ihrem AG sondern bei ihrer Kollegin?

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