Hallo Mitstreiter/Innen!

Wir haben im Gremium eine heikle und sehr kontrovers geführte Diskussion am laufen. Es geht um Stellenausschreibungen, genauer darüber, „Was ist eine interne Stellenausschreibung und wie ist diese zu gestalten“?

Unser Konzern (1) wurde von einem anderen Konzern (2) aufgekauft. Unser Konzern (1) ist aber nicht im Konzern (2) des Konzerns (2) integriert der uns aufgekauft hat, wir sind also ein eigenständiger Konzern. Dieser Konzern (2) hat unter vielen anderen Betrieben eine Leiharbeitsfirma ( nennen wir diese mal Betrieb 2A ) und eine Reinigungsfirma ( nennen wir diese mal Betrieb 2B ), die tarifvertraglich unsere Arbeitsleistungen garnicht im TV stehen haben, da wir mit Reinigung absolut garnichts am Hut haben..

Wir haben seit jeher den AG unseres Betriebs ( nennen wir unseren Betrieb mal Betrieb (1A) aufgefordert sämtliche freigewordenen Stellen in unserem Betrieb (1A) per interne Stellenausschreibung auszuschreiben. Nun haben wir mehrere „interne“ Stellenausschreibungen von unserem AG (1A) erhalten, mit unserem Firmenlogo. In diesen ganzen Stellenausschreibungen sucht Konzern (2) für seine Betriebe (2A) und (2B) AN für Positionen die bei uns im Konzern (1) und in unserem Betrieb (1A) zu besetzen sind, da unser Konzern (1) keine neuen AN einstellen will, weil sie zu teuer wären. Es handelt sich dabei um bei uns freigewordenen Stellen und sind somit Stammarbeitsplätze des Betriebes (1A) im Konzern (1), die Konzern (2) mit AN seiner Betriebe (2A) und (2B) als Leiharbeitnehmer besetzen will, da diese günstiger sind als unsere tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsplätze.

In diesen Stellenausschreibungen ist auch die Rede davon, das sich selbstverständlich auch AN aus sämtlichen Betrieben ( A1, A2, A3.....) des Konzerns (1) bewerben können, jedoch die tarifliche Bezahlung nach dem Leiharbeitnehmergesetz bzw. dem Tarifkonstrukt der Leih- bzw. Reinigungsfirma erfolgt und die AN sich dann natürlich für einen Leiharbeitnehmerarbeitsplatz bewerben würden und natürlich deshalb auch die Tarife gelten würden, diese sind natürlich wesentlich schlechter als unsere Tarifverträge, deshalb wird sich ganz sicher nicht ein einziger AN aus unserem Konzern (1) und den Betrieben ( A1, A2, A3.....) auf diese Stellen bewerben, da diese erstens schlechter bezahlt würden und zweitens sich niemand als Leiharbeiter dort bewerben wird wenn er bei uns einen festen Arbeitsplatz inne hat.

Ich weiss, es ist sehr konfus und kompliziert, kommen wir aber nun zu meinen Fragen, da diese nun heftigste Diskussionen ausgelöst haben und wir deshalb noch keine Entscheidung getroffen haben, diese Stellenausschreibungen zu stoppen.

Ist dies eine interne Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG? Falls nein, wie würdet Ihr den AG darauf aufmerksam machen? Was für rechtliche Begründungen würden hier ziehen?

Kann der BR diese Stellenausschreibungen stoppen, da diese darauf abzielen Leiharbeiter auf Stammarbeitsplätze einzusetzen? Falls ja, auf welche Begründung würdet ihr euch berufen?

Hättet ihr irgendwelche Tipps? Wie würdet ihr reagieren und was würdet ihr nun tun?