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Interne Stellenausschreibung

T
teletele
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, vor 1 Jahr wurde eine Stelle intern ausgeschrieben. Es gab 2 Bewerbungen darauf. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde aber dann die Stelle nicht besetzt. Jetzt, ein Jahr danach soll diese aber doch besetzt werden. Muss die Stelle neu ausgeschrieben werden um evtl. neuen Bewerbern die Möglichkeit zu geben sich bewerben oder dürfen nur die zwei Bewerbungen aus dem Vorjahr berücksichtigt werden und somit die "alte" Ausschreibung gilt? Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

P
Pickel

10.09.2016 um 13:21 Uhr

Wieso glaubst du, dass anonyme Menschen dir eine bessere Antwort geben können als du dir selbst. Niemand hier weiß, wie groß ihr seid, ob es vorstellbar ist dass weitere interne Interessenten existieren und welche Absprachen es damals gab.

Eine Stellenausschreibung ist nie ein MUSS, sondern KANN vom BR verlangt werden. Das Recht habt ihr, ob ihr es wollt, ist allein das Ergebnis eurer Überlegungen.

G
gironimo

10.09.2016 um 14:09 Uhr

Wenn der BR aber irgendwann einmal die Ausschreibung nach Paragraph 93 BetrVG verlangt hat und keine freiwillige BV über Details abgeschlossen wurde,muss der AG auch jetzt korrekt ausschreiben. Und da ist die ein Jahr alte Ausschreibung nicht mehr aktuell. Es muss eine neue her.

T
teletele

10.09.2016 um 22:42 Uhr

Danke gironimo, mit so einer Antwort kann man was anfangen.

Gruss

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