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interne Stellenausschreibung bei Leiharbeitern

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Alina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es korrekt, dass der AG zur internen Stellenausschreibung nicht verpflichtet ist, wenn er sich für Zeitarbeitskräfte entschieden hat? VG

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Community-Antworten (4)

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neskia

04.03.2011 um 22:43 Uhr

Nein, auf Verlangen des BR hat der AG alle offene Stellen auszuschreiben. Es liegt aber in seinem Ermessen, diese Stelle mit Zeitarbeitnehmern zu besetzen, sofern es darüber keine BV abgeschlossen wurde oder einer der Gründe aus §99 Abs 2 dagegen spricht.

Neu in der Rechtsprechung ist der Widerspruch wegen Missarchtung des § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, siehe BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

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Alina

04.03.2011 um 23:26 Uhr

hallo und vielen dank, kannst du mir bitte den entsprechenden § nennen, damit ich was hieb- und stichfestes in meiner argumentation habe...das urteil bezieht sich leider nicht auf die fehlende interne ausschreibung um die es mir geht....muss der ag auch intern diese position ausschreiben

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pirat

04.03.2011 um 23:35 Uhr

@Alina § 93 BetrVG (Ausschreibung von Arbeitsplätzen)

lies mal hier... http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/eingehen-von-arbeitsverhaeltnissen.html

A
Alina

05.03.2011 um 09:12 Uhr

vielen lieben dank, mein brv ist cht der meinung dass das so nicht geht:-( und der hat auch betrvg teil 1 und teil 2 bei der w.a.f. beucht? dann müsste er das doch wissen.....aber dir wirklich vielen dank!

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