Erstellt am 08.03.2018 um 17:19 Uhr von celestro
Der Entleihbetrieb ist dafür verantwortlich, Dir als Leiharbeiter offene Stellen bei sich selbst mitzuteilen ... § 13 a AÜG. Dieser Pflicht dürfte zwar durchaus mit der Veröffentlichung am schwarzen Brett Genüge getan sein, allerdings wäre der Informationsanspruch wohl ziemlich absurd, wenn man sich dann auf diese Stellen nicht bewerben kann.
Erstellt am 08.03.2018 um 17:44 Uhr von alterMann
Was Du jetzt machen sollst?
1. Den Betrieb höflich darauf hinweisen, dass Du Dich intern beworben hast.
2. Den BR von Deiner (internen!) Bewerbung in Kenntnis setzen.
Viel Glück!
Erstellt am 08.03.2018 um 17:54 Uhr von Krambambuli
Die Antwort der Personalabteilung ist natürlich nonsens. Ich würde auch den BR einschalten.
Eine Garantie, dass du die Stelle bekommst, ist das natürlich auch nicht. Bei mehreren (auch internen) Bewerbungen kann nur einer das Rennen machen.
Erstellt am 08.03.2018 um 19:01 Uhr von KiwiHei
Erstmal vielen Dank für die vielen Hilfreichen Antworten. :-)
Ich werde die Tage Mal den BR Vorort in Kenntnis setzen...
Allerdings erhoffe ich mir auch hier nicht viel, da ich bereits vor Einreichung meiner Bewerbung
hier "gefragt" habe ob es möglich sei mich zu bewerben etc. ...
und keinerlei Reaktion/Antwort erhalten hatte...
Also werde ich danach genauso viel wissen wie vorher.
Erstellt am 08.03.2018 um 19:09 Uhr von BloodyBeginner
Die Antwort der PA ist bescheuert. Wahrscheinlich passt du ihnen nur nicht.
Stellenauschreibungen müssen zwar intern ausgeschrieben werden wenn es der BR verlangt, bedeutet aber nur das Firmenmitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden muss sich zu bewerben.
Der AG darf auch extern suchen bzw. einstellen. Faktisch kann der AG fast jeden einstellen, es sei denn der BR hat eine Möglichkeit nach §99 zu widersprechen.
Auswahlrichtlinien bzw. ein Verstoß hiergegen ist ein guter Ansatz für den BR.
Erstellt am 09.03.2018 um 06:10 Uhr von MaJoK
Das wirkliche Problem ist folgendes, sollte die Firma dich einstellen also dich deiner Leiharbeitsfirma abwerben, steht in deren Verträgen das sie dafür eine Ablösesumme in einer festgelegten Höhe min eine Monatsgehalt zu zahlen haben.
Aber was wichtiges,wie lange bist du schon in der Firma!!!
Siehe Leiharbeitsgesetz: "Der zweite wichtige Baustein des Gesetzes ist die sogenannte Höchstüberlassungsdauer. Leiharbeiter dürfen in einem und demselben Betrieb nicht länger als 18 Monate arbeiten. Sollen sie dort weiter tätig sein, muss der Einsatzbetrieb sie einstellen, ansonsten müssen sie nach 18 Monaten gehen."
Und nach 9 Monaten müsstest du schon das selbe Gehalt bekommen wie normale Arbeitnehmer in der Firma.
Erstellt am 09.03.2018 um 06:32 Uhr von Legis
Entschuldigt mal meine mögliche Unkenntnis,
gilt ein Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb !juristisch! nicht begrifflich, als interner Bewerber?
Erstellt am 09.03.2018 um 07:14 Uhr von Nordling
Ich habe meine eigene Theorie, die aus unseren regelmäßig gemachten Erfahrungen resultiert und ziemlich bitter ist: Mit Veröffentlichung der internen Ausschreibungen steht der Wunschkandidat meistens schon fest und die Stellenausschreibung ist eigentlich nur noch eine Formsache um dem Gesetz bzw. der BV zu entsprechen. Wenn kein Grund nach 99 vorliegt kann auch der BR nichts machen, der AG entscheidet mit wem er die ausgeschriebene Position besetzen will. Und natürlich spielt bei dieser Geschichte auch der von MaJoK aufgeführte Grund eine wichtige Rolle bei der Besetzung. Wobei… die 18 Monate kann noch niemand erreicht haben da der Zähler erst am 01.04.2017 gestartet wurde, womit diese Regelung frühestens im September 2018 Einfluss auf diese Sachen haben wird.
Erstellt am 09.03.2018 um 07:46 Uhr von Erbsenzähler
@Nordling
Deine Aussage ist absoluter Quatsch mit dem internen Bewerber!
Ich schließe mich eher MaJoK an. "Sklaven" müssen gekauft werden. Sorry, meinte natürlich Leiharbeitnehmer. Das lassen sich diese Firmen gerne und großzügig bezahlen.
Erstellt am 09.03.2018 um 08:28 Uhr von BRHamburg
Wenn auch nicht meistens so ist es doch oft der Fall das der Arbeitgeber sich schon Kandidaten für eine Position aus guckt und vielleicht sogar erst zu einer Bewerbung über redet. Ich finde das auch ein Stück weit in Ordnung. Einige Mitarbeiter wissen vielleicht nicht welches Potenzial der Chef in ihnen sieht. Bei Leihfirmen gibt es oft eine Sperrfrist von einigen Monaten in denen der Entleihen eine zusätzliche Gebühr zahlen muss wenn er den LAK fest einstellen will. Diese Gebühr soll die Kosten z.B für die Mitarbeitersuche oder Verwaltung abdecken. Diese Zeit ist in der Regel 6 Monate. Ich würde so schnell wie möglich persönlich zum BR gehen ( Sprechstunde des BR ?). Und dort nachfragen ob es im Unternehmen eine Regelung zur Wertigkeit von Bewerbung gibt.
Erstellt am 09.03.2018 um 08:30 Uhr von Nordling
@ Erbsenzähler: Das mit dem „absoluten Quatsch“ müsstest Du mir mal etwas näher erklären. So eine Aussage ohne Erläuterung in den Raum zu stellen kommt ungefähr der Aussage „… kann man doch überall nachlesen…“ gleich. Außerdem bin ich mehr als erstaunt, dass Du die Personalpolitik in unserem Laden so genau kennst.
Fakt: Innerbetriebliche Stellenausschreibung wird bei uns ausgehängt. An der Stellenbeschreibung bzw. Qualifikationsanforderung kann in fast allen Fällen schon im Vorfeld erkannt werden, wer für dieses Pöstchen ausgeguckt wurde. Bewerbungen trudeln ein, BR sichtet durch, Wunschkandidat des AG natürlich auch dabei, Wunschkandidat bekommt Pöstchen.
Und jetzt bitte ich Dich um eine kurze Erläuterung, was daran „Quatsch“ sein soll
Erstellt am 09.03.2018 um 09:16 Uhr von titapropper
Also hier kann ich mich Nordling ausnahmslos anschließen. Wenn es bei Erbsenzähler im Betrieb so transparent und loyal mit den Bewerbungen der internen Arbeitnehmer ist, dann will ich dort auch hin.
Erstellt am 09.03.2018 um 09:29 Uhr von KiwiHei
Also ich bin seit Ende Februar 2017
bei diesem Kunden im Einsatz,
(Aktuell also etwas mehr als ein Jahr)
Habe allerdings, (mündlich) eine Verlängerung bis Februar 2019???
Also weit über 18 Monate, wie ist das denn möglich?
Gibt es diese "Ablöse-Zahlungen" tatsächlich noch? Wie krass ...
Erstellt am 09.03.2018 um 09:43 Uhr von celestro
"Also hier kann ich mich Nordling ausnahmslos anschließen."
Ich ebenfalls ... einer der Gründe für mich, in den BR zu gehen. Und gleichzeitig der Hauptpunkt, warum ich über die BR-Arbeit der letzten Jahre eine unglaublich schlechte Meinung habe. Alles wird nur hingenommen und abgenickt. Traurig.
"Also weit über 18 Monate, wie ist das denn möglich?"
Wie Nordling schon schrieb:
"die 18 Monate kann noch niemand erreicht haben da der Zähler erst am 01.04.2017 gestartet wurde, womit diese Regelung frühestens im September 2018 Einfluss auf diese Sachen haben wird."
Erstellt am 09.03.2018 um 09:52 Uhr von Nordling
@ KiwiHei:
Zitat „Das o.g. Stellenangebot ist intern. Öffentliche Stellenausschreibung finden Sie ... Blabla..“
Alleine diese Aussage ist für mich ein sicheres Indiz, dass es bei dem Entleiher genauso abläuft wie bei uns.
Was deine (mündliche)Verlängerung bis 2019 betrifft, setze dich bitte mal mit dem örtlichen Betriebsrat in Verbindung. Er hat Einsichtsrecht in die Verträge, die mit deinem Verleihunternehmen geschlossen wurde (incl. Vereinbarungen über Ablösesummen). Sollte die Verlängerung zutreffen, hast Du die Möglichkeit einer Übernahme im Herbst. Aber Vorsicht, da gibt es einige „Häkchen“ die unbedingt beachtet werden müssen. Aber auch darüber kann dich der örtliche Betriebsrat aufklären.
Erstellt am 09.03.2018 um 10:08 Uhr von Nordling
@celestro:
Zitat: „Und gleichzeitig der Hauptpunkt, warum ich über die BR-Arbeit der letzten Jahre eine unglaublich schlechte Meinung habe. Alles wird nur hingenommen und abgenickt. Traurig.“
Gebe ich Dir nicht ganz uneingeschränkt Recht. Der §99 BetrVG ist das Problem, nicht immer der BR. Wir hatten in den letzten 4 Jahren 3x das Problem. Es sollten unangenehme Zeitgenossen in Positionen gehievt werden, von denen wir wussten, dass es massiv gegen die Kolleginnen und Kollegen ging. Der 99ger gab aber nichts her, auch Rücksprachen mit unserem Anwalt führten zu nichts. Der Gesetzgeber gab uns also nichts Verwertbares in die Hand. Immerhin sah der AG nach Gesprächen ein, dass es in einem Fall eine krasse Fehlentscheidung von ihm war und machte noch vor der Zusage einen Rückzieher.
Also nicht immer nur stumpfes „Abnicken“, manchmal eben auch echte Hilflosigkeit
Erstellt am 09.03.2018 um 10:13 Uhr von celestro
"Also nicht immer nur stumpfes „Abnicken“, manchmal eben auch echte Hilflosigkeit"
Es wird aber nicht einmal der Versuch unternommen, etwas daran zu ändern. Zwar aollte ein AG wissen, daß die Belegschaft frustriert wird. Aber warum kann der BR das nicht "offiziell" zur Sprache bringen ?
Erstellt am 09.03.2018 um 11:13 Uhr von Nordling
Datenschutz???
Veröffentlichung von Bewerberdaten mag der Gesetzgeber, glaube ich, auch nicht ganz so gerne