Ist eine anonyme Mitarbeiterbefragung (Beispiel: was brennt den Kollegen/innen unter den Nägeln) durch den Betriebsrat seitens des Arbeitgebers zustimmungspflichtig?
Erstellt am 01.06.2006 um 12:21 Uhr von pit47 Hallo harhol, MA-Befragung kann der BR ohne Zustimmung des AG durchführen. Siehe auch Kommentar von Däubler zu § 80 BetrVG Rn 99.