Anonyme Mitarbeiterbefragung durch den BR - muss der Arbeitgeber zustimmen?
Ist eine anonyme Mitarbeiterbefragung (Beispiel: was brennt den Kollegen/innen unter den Nägeln) durch den Betriebsrat seitens des Arbeitgebers zustimmungspflichtig?
Community-Antworten (1)
01.06.2006 um 14:21 Uhr
Hallo harhol, MA-Befragung kann der BR ohne Zustimmung des AG durchführen. Siehe auch Kommentar von Däubler zu § 80 BetrVG Rn 99.
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