Erstellt am 29.12.2008 um 14:50 Uhr von Rapper22
Hallo Zaubermaus,
eine Namensänderung der Firma (nehem ich mal an), ist eine Sache, bei der die MB des BR greift. War bei uns vor einigen Jahren auch so. Aus unserer GmbH & Co.KG wurde eine GmbH. Da haben wir als BR mit unterschreiben müssen. Was die Arbeitsverträge betrifft, bleiben diese eigentlich ohne Änderungen weiter bestehen. Ne Namensänderung ist ja kein Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Wenn eine Namensänderung vorgenommen wird, muß diese aus steuerechtlichen Gründen von Amtswegen auch im Handelsregister eingetragen werden.
Es ist also nicht so, dass jetzt alle AN´s der Firma einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben müßten, da die Rechte des AG an der Firma ja unverändert bleiben. Es ändert sich halt nur der Name. Und wenn ihr, wie gesagt, einen BR habt, hätte dies zumindest in Abstimmung mit dem BR erfolgen dürfen.
Am besten wäre es, wenn ihr euch bei der zustäündigen GW erkundigt, welche Rechte sich aus dieser Namensänderung ergeben könnten.
MfG
Rapper22
Erstellt am 29.12.2008 um 15:23 Uhr von Rosemariele
@all
Was wurde hier wirklich geändert? Nur der Name, also aus Firma X wurde Firma Y, ohne dass auch ein Eigentümerwechsel vorliegt? Oder wurde wie im Falle von "Rapper22" die Gesellschaftsform geändert???
Aber wie Rapper22 zu recht erwähnt hat, bleiben die Arbeitsverhältnisse und die Arbeitsverträge unverändert erst einmal bestehen.
Auf keinen Fall kann hier ein Rückzahlungsanspruch von Lohn besthen/ entstanden sein. Doch leider gibt es heute wirklich "tolle" Dinge und Vorgehensweisen von AG. Daher ist es heute sehr wichtig als Beschäftigter Mitglied der Gewerkschaft zu sien, denn diese gewährt hier dann dringend notwenigen Rechtsschutz.
Privaten Arbeitsrechtsschutz dürften ja nur wenige haben und Klagen vor dem ArbG kosten Geld. In der ersten Instanz zahlt auch jeder, also beide Parteien unabhängig vom Ausgang der Klage. Da können dann schnell 800,- bis 1000,- € entstehen.
Erstellt am 31.12.2008 um 19:23 Uhr von Kölner
@Rosemariele
Deine '800-1000 Euro' empfinde ich als diskutant; wenn nicht sogar ergänzungswürdig - weil sie nämlich so nicht stimmen.
Erstellt am 01.01.2009 um 11:38 Uhr von waschbär
@Kölner,
stimmt ausser man(n) ist in der GEW die sollen da ja helfen :-)
Fraglich ist allerdings der sinn der aktion, alternativen du musst sehen,sonst du kommst zu dicht an die Dunkle Seite der Macht.
LG OBI Wasch- Bäri .
@Zaubermaus,
es fehlen da viele kleine Info´s . Ob diese Gesichte wirklich so "still" über den Tisch ging bezweifel ich.
Auch zweifel ich daran das es dann auch noch Gesetzlich sein musste ..... Welch tolle Erklärung besoinders für die Kollegen die nun ohne lohn dort stehen vor dem Tore der Firma und Streiken .....
Erstellt am 01.01.2009 um 14:25 Uhr von peanuts
"bei uns wurde aus gesetzlichen Gründen eine Namensänderung des Arbeitgebers durchgeführt."
Diese "gesetzlichen Gründe" können doch allenfalls darin bestehen, dass der zuvor verwandte Name bereits "geschützt" war.
"OHNE Wissen des Betribsrates noch der Geschäftsleitung.Nur das Lohnbüro wusste es.2
Ich mag kaum glauben, dass eine GL über den Namenswechsel nicht informiert war.
"?!? Teilweise wurde dadurch auch kein kein Lohn überwiesen. "
Klingt eher danach, dass dieser "Namenswechsel" als Entschuldigung für einen Fehler in der Lohnbuchhaltung heran gezogen wurde.
"Gibt es einenn Paragraphen, denn ich hier einsetzen kann? "
Falls einzelnen KollegInnen zum vereinbarten Zeitpunkt versehentlich kein Lohn/Gehalt gezahlt worden ist, sollte es doch kein Problem sein, diesen Fehler schnellstmöglich zu beheben. Ungeachtet dessen, hätte der BR hier keine Karten im Spiel, da individualrechtliche Ansprüche geltend zu machen wären.
"Laut der Rüchwirkenden Lohnabrechnung sind einige Mitarbeiter also gar nicht mehr im Betrieb tätig und sollen Lohn zurückführen."
Dass es zu einem Fehler in der Lohnbuchhaltung gekommen ist, scheint ja bereits bemerkt worden zu sein. Wie kann es dann sein, dass ohne weitere Prüfung (wer ist aktiver MA im Betrieb) Lohn zurück gefordert wird?
Mir scheint, dass hier vor allem blinder Aktionismus zum Tragen kommt. Da sollte man als BR doch erst einmal von seinem Informationsanspruch Gebrauch machen, um dann beurteilen zu können, ob überhaupt Mitbestimmungsrechte gegeben sind oder nicht.