Hallo, bei uns wurde aus gesetzlichen Gründen eine Namensänderung des Arbeitgebers durchgeführt.OHNE Wissen des Betribsrates noch der Geschäftsleitung.Nur das Lohnbüro wusste es.
Die gesammte Belegschaft erfuhr dies nur anhand der Lohnabrechnung.
Meine Frage. Dies ist doch so absolut nicht durchführbar;oder bin ich da falsch. ?!?
Teilweise wurde dadurch auch kein kein Lohn überwiesen.
Gibt es einenn Paragraphen, denn ich hier einsetzen kann?
Laut der Rüchwirkenden Lohnabrechnung sind einige Mitarbeiter also gar nicht mehr im Betrieb tätig und sollen Lohn zurückführen.