Erstellt am 07.04.2013 um 11:29 Uhr von gironimo
Der AG braucht die Zustimmung / Einigung mit dem BR. Liegt diese nicht vor, kann der AG nur die E-Stelle anrufen.
Wenn er ohne Zustimmung einfach Mehrarbeit anordnet, muss der BR beim Arbeitsgericht beantragen, dass das Gericht dem Arbeitgeber auferlegt es zu unterlassen Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen.
Mehrarbeit anzuordnen ohne das der BR zuvor zugestimmt hat, geht nur in absoluten Ausnahmefällen (Hochwassert, Erdbeben, Feuer, Pestilenz ....).
Wie Ihr reagiert, wenn der AG einfach anordnet und Eurer Aufforderung die Anordnung zurückzuziehen nicht beachtet:
In einer a.o. BR-Sitzung beschließen, daß Ihr zur Wahrung Eurer Mitbestimmungsrechte das Arbeitsgericht anruft und hierzu einen Fachanwalt beauftragt. Theoretisch gehts auch ohne Fachanwalt. Der BR könnte zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und dort den Antrag an das Gericht selbst formulieren.
Erstellt am 07.04.2013 um 11:59 Uhr von Hoppel
@ Mondlicht
Ohne Zustimmung des BR darf der AG KEINE einzige Überstunde anordnen. Und ohne Zustimmung des BR darf der AG auch die freiwillige Mehrarbeit von KollegInnen NICHT annehmen.
"Wenn der AG einige MA über die Regelarbeitszeit hinaus beschäftigt ohne Zustimmung des BR ( Verstoß MBR ) verstößt er dann auch gegen das Arbeitsrecht ? "
Es wird ja nicht zwingend gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, nur weil sich ein AG bzgl. der Anordnung von Ü´stunden/Mehrarbeit über das MBR seines BR oder die betriebsübliche Arbeitszeit hinweg setzt. Im Einklang mit dem ArbZG stünde z.B. eine Arbeitszeit von Mo-Do jeweils 10 Stunden und Freitags 8 Stunden = durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden.
Als BR würde ich dem AG mitteilen, dass der BR beim ArbG eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirken wird, so der AG Überstunden ohne Zustimmung des BR anordnen oder Überstunden auf freiwilliger Basis Eurer KollegInnen annehmen sollte.
Will der AG dieses Risiko nicht eingehen, muss er sich auf den BR zubewegen. Kann man sich dann noch immer nicht einigen, wird man nicht um eine Einigungsstelle drum herum kommen.
Greift denn ein TV? Falls ja, welche Regelungsmöglichkeiten gesteht Euch dieser Tarifvertrag im Hinblick auf Arbeitszeiten überhaupt zu?