Sozialplan / Tarifvertragzusatz - was gilt
Hallo zusammen
Ich arbeite in einem Kinobetrieb und dort werden jetzt alle Filmvorführer entlassen, bzw. können auf Wunsch in den Service wechseln. Es gibt sowohl einen Sozialplan, als auch einen Tarifvertragszusatz von verdi zu diesem Thema.
Im Tarifvertrag Umstellung der Projektionstechnik steht Inhaltlich folgendes: §1 Geltungsbereich: Für die in den Filmtheatern beschäftigten Mitarbeiter ......
§2 Weiterbeschäftigungsanspruch: Neben der neuen Vergütung erhält der betroffene Mitarbeiter für die Dauer von drei Jahren eine abschmelzende Ausgleichszulage......
Im Sozialplan steht unter anderem für sogenannte Bedarfsfilmvorführer (das sind Mitarbeiter, die auch vorher schon im Service gearbeitet haben und bei Bedarf auch in der Projektion):
Ausgleichszahlung: Der Arbeitgeber zahlt an die Bedarfsfilmvorführer als Ausgleich ...... einen Ausgleichsbetrag von xyz Euro ..... aus Topf in Höhe von xyz Euro.
MA 1 = 2500 Euro MA 2 = 1000 Euro ......
Bekommt ein Bedarfsfilmvorführer jetzt "nur" die Ausgleichszahlung aus dem Sozialplan oder hat er auch ein Anrecht auf die Ausgleichszulage aus dem Tarifvertragszusatz? Denn dort steht ja "jeder betroffene Mitarbeiter" und das ist er nun ja auch. Oder würde ein Richter sagen das die Ausgleichszahlung die Ausgleichszulage aufhebt?
Gruß Dirk
Community-Antworten (3)
05.04.2013 um 15:17 Uhr
Ich lese das so, dass die Bedarfsfilmvorführer mit dem Ausgleichbetrag abgefunden sind.
05.04.2013 um 17:59 Uhr
Normaler Weise gibt es ja den Tarifvorrang. Der BR kann nicht per Betriebsvereinbarung tarifliche Regelungen aushebeln, es sei denn, der Tarif hat eine entsprechende Öffnungsklausel oder die BV ist günstiger.
Da muss man also die Texte genau unter die Lupe nehmen.
Das einfachste wäre, die gehst mit dem Sozialplan zu verdi und berätst Dich im Detail mit denen.
07.04.2013 um 01:56 Uhr
sind die Filmvorführer denn in Gewerkschaft?
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