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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialplan

S
Sylvia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich benötige eure Hilfe! Was ist wenn der uns vorliegende Sozialplan nicht korrekt ist, die Anhörungen zu den Kündigungen aber bereits gewesen sind! Können wir vom BR die Kündigungen als ungültig erklären? Leider ist uns der Sozialplan aus dem letztem Jahr erst nach den Anhörungen zugespielt worden, hier wurden die Punkte ganz anders vergeben. Ist es unsere Pflicht vom BR vorher zu prüfen, ob der uns vorliegende Sozialplan korrekt ist? Leider liegt uns auch keine Betriebsvereinbarung über den Sozialplan vor (man muss dabei sagen, dass in der Vergangenheit die BR-Arbeit bei uns um Haus nicht so genau genommen wurde)!!!

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Community-Antworten (1)

G
ganther

27.04.2011 um 11:59 Uhr

Warum wurde der Sozialplan zugespielt? Gilt der für Euch und diese Maßnahme überhaupt? Warum verhandelt ihr nicht selber einen?

Über welche Punkte reden wir? Die für die Berechnung der Abfindung? Die für die Durchführung der Sozialauswahl (die nicht dem Sozialplan sondern dem Interessenausgleich zugeordnet ist - klar man kann beides in eine BV packen, was ich aber nie tun würde)

Aber auch ohne Beantwortung der Fragen kann man schon eines sagen: der BR erklärt NIE eine ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Das macht das ArbG und da geht es dann - wenn der AN diese rügt - um die korrekte Anhörung des BR

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