Erstellt am 04.11.2019 um 09:12 Uhr von Kjarrigan
Grundsätzlich wahrscheinlich schon.
Es kommt dann aber auf die Ausgestaltung an. Gibt es einen BR - ist der zu beteiligen.
Individualrechtlich kann auch ein Arbeitsvertrag dagegen sprechen.
Aus deinen 4 Sätzen kann man nicht mehr entnehmen.
Erstellt am 04.11.2019 um 09:54 Uhr von Dummerhund
Erst einmal sollten §111 BetrVG und weitere 306 Seiten unter
https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_mbf_bvd_360.pdf
vielleicht weiter helfen.
Im weiterem Zuge sollte der BR sich aber einen Anwalt zur Hilfe nehmen.
Erstellt am 04.11.2019 um 09:59 Uhr von celestro
"Grundsätzlich wahrscheinlich schon."
Sehe ich nicht so. Es ist ja Arbeit da und es sollen keine Arbeitsplätze abgebaut werden. Ein BR könnte die Versetzung mMn jedenfalls verhindern (§99 Abs. 3 / 4 BetrVG). Das man hier "betriebliche Rechtfertigungsgründe" annehmen kann, würde ich jedenfalls verneinen.