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Sozialplan

H
Hudson
Nov 2019 bearbeitet

Hallo, Ich arbeite im Handel und für unsere Filiale soll ein Sozialplan geschrieben werden, um die Personalkosten zu senken. Es sollen einige MA in umliegende Filialen versetzt werden, was eine einen zukünftigen Arbeitsweg von zirka 1 h pro Fahrweg bedeuten würde. Ziel ist es dann, in unserer Filiale preiswerte Aushilfen für uns einzustellen. Ist das erlaubt?

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

04.11.2019 um 10:12 Uhr

Grundsätzlich wahrscheinlich schon.

Es kommt dann aber auf die Ausgestaltung an. Gibt es einen BR - ist der zu beteiligen. Individualrechtlich kann auch ein Arbeitsvertrag dagegen sprechen.

Aus deinen 4 Sätzen kann man nicht mehr entnehmen.

D
DummerHund

04.11.2019 um 10:54 Uhr

Erst einmal sollten §111 BetrVG und weitere 306 Seiten unter https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_mbf_bvd_360.pdf vielleicht weiter helfen. Im weiterem Zuge sollte der BR sich aber einen Anwalt zur Hilfe nehmen.

C
celestro

04.11.2019 um 10:59 Uhr

"Grundsätzlich wahrscheinlich schon."

Sehe ich nicht so. Es ist ja Arbeit da und es sollen keine Arbeitsplätze abgebaut werden. Ein BR könnte die Versetzung mMn jedenfalls verhindern (§99 Abs. 3 / 4 BetrVG). Das man hier "betriebliche Rechtfertigungsgründe" annehmen kann, würde ich jedenfalls verneinen.

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