Für wen gilt Sozialplan
Hallo, unser Betrieb wird stillgelegt und daher wurde von unserem BR ein Sozialplan ausgehandelt. Der Sozialplan liest sich recht verständlich, trotz der ganzen Juristerei.
Nur im Anwendungsbereich bin ich mir unsicher.
"Dort steht "Dieser Sozialplan regelt den Ausgleich [....], die den Arbeitnehmern gemäß §5 Abs.1 BetrVG [....]...im Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung entstehen."
Wenn dort explizit §5 Abs.1 BetrVG genannt ist, schließt das dann leitende Angestellte mit ein ? Denn in Abs.2 werden diese dann ausgeschlossen und der Absatz 2 wird nicht explizit im Sozialplan erwähnt. Auch sonst steht dort nichts über leitende Angestellte.
Sind diese nun mit bedacht worden oder nicht?
Community-Antworten (2)
04.06.2019 um 21:36 Uhr
"Wenn dort explizit §5 Abs.1 BetrVG genannt ist, schließt das dann leitende Angestellte mit ein ?"
Nein! Es sind ja eben nur die Arbeitnehmer in Absatz 1 gemeint. Und mit den leitenden Angestellten hat der BR in Sachen Verhandlungen bzw. Vertretung dieser Angestellten eh nichts am Hut.
05.06.2019 um 09:31 Uhr
Aber die wenigsten die eine leitende Aufgabe haben, sind leitende Angestellte im Sinne § 5 BetrVG. Ein stinknormaler Abteilungsleiter hätte also Anspruch auf Leistungen des Sozialplans.
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