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Sonderfall: Krankengeld nach Kündigung in Probezeit mit nur 1 Tag Arbeit

W
wolfwerner
Nov 2016 bearbeitet

Frage: AN beginnt neuen Job, wird nach 1 Tag Arbeit krank und kommt auch ins Krankenhaus, wird währenddessen gekündigt. Wird das Krankengeld nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses bei weiterer Krankschreibung vom neuen Job oder vom vorherigen (3 Monatsschnitt??) berechnet? Bin bisher weder bei KK noch in Foren auf Antwort gestossen. Danke für Hilfe

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Community-Antworten (7)

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Hoppel

30.03.2013 um 16:51 Uhr

Die Antwort findest Du im § 47 SGB V

Rechenbeispiele findest Du z.B. hier > http://www.krankengeld-web.de/html/krankengeld_berechnen.html

K
krankengeld

30.03.2013 um 16:52 Uhr

Gebe doch einmal "krankengeld bei kündigung während der probezeit" bei google.de ein, dann findest du die Antwort.

W
wolfwerner

30.03.2013 um 17:00 Uhr

Die dort aufgeführten Beispiele beziehen sich auf das Krankengeld nach normaler Kündigung. Und die google suche führt mich zu so sachkundigen Seiten wie Gutefrage ect., deshalb suche ich hier bei BR Experten Antwort. In meinem Spezialfall ist die entscheidende Frage: wird das Krankengeld auf Basis des neue gekündigten Jobs berechnet oder so wie ich verstanden habe auf das letzte Gehalt vor Krankengeld bei altem AG. Dies wäre besser für mich.

H
Hoppel

31.03.2013 um 11:10 Uhr

Da Betriebsräte KEINE Sozialversicherungsfachangestellte sind, würde ich am 2.4. doch einfach mal zum Telefonhörer greifen und die Krankenkasse anrufen. Dann solltest Du auch eine verbindliche Auskunft erhalten, die Du hier sicherlich nicht bekommen wirst.

G
gironimo

31.03.2013 um 12:38 Uhr

Hat denn der AN nur ein Tag Gehalt bekommen - wurde also gleich am 1. Tag gekündigt? (BR-Anhörung?) oder hat er nicht wenigstens ein Monatsgehalt bekommen?

Aber auch ich finde, dass diese Frage am Besten die KK klären kann. Aufs Internet würde ich mich da nicht verlassen wollen.

S
seesee

03.04.2013 um 20:04 Uhr

Die Krankenkasse wird es so handhaben, wie es für sie am wenigsten kostet. Eine Rechtsgrundlage wäre gut zu wissen, bevor man an die KK herantritt. Ich denke, darauf zielt die. Frage des TE...

H
Hoppel

03.04.2013 um 20:42 Uhr

@ seesee

"Die Krankenkasse wird es so handhaben, wie es für sie am wenigsten kostet. "

Unsinn; außerdem hab ich die Rechtsgrundlage bereits benannt.

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