Erstellt am 30.03.2013 um 15:51 Uhr von Hoppel
Die Antwort findest Du im § 47 SGB V
Rechenbeispiele findest Du z.B. hier > http://www.krankengeld-web.de/html/krankengeld_berechnen.html
Erstellt am 30.03.2013 um 15:52 Uhr von krankengeld
Gebe doch einmal "krankengeld bei kündigung während der probezeit" bei google.de ein, dann findest du die Antwort.
Erstellt am 30.03.2013 um 16:00 Uhr von wolfwerner
Die dort aufgeführten Beispiele beziehen sich auf das Krankengeld nach normaler Kündigung.
Und die google suche führt mich zu so sachkundigen Seiten wie Gutefrage ect., deshalb suche ich hier bei BR Experten Antwort.
In meinem Spezialfall ist die entscheidende Frage: wird das Krankengeld auf Basis des neue gekündigten Jobs berechnet oder so wie ich verstanden habe auf das letzte Gehalt vor Krankengeld bei altem AG. Dies wäre besser für mich.
Erstellt am 31.03.2013 um 09:10 Uhr von Hoppel
Da Betriebsräte KEINE Sozialversicherungsfachangestellte sind, würde ich am 2.4. doch einfach mal zum Telefonhörer greifen und die Krankenkasse anrufen. Dann solltest Du auch eine verbindliche Auskunft erhalten, die Du hier sicherlich nicht bekommen wirst.
Erstellt am 31.03.2013 um 10:38 Uhr von gironimo
Hat denn der AN nur ein Tag Gehalt bekommen - wurde also gleich am 1. Tag gekündigt? (BR-Anhörung?) oder hat er nicht wenigstens ein Monatsgehalt bekommen?
Aber auch ich finde, dass diese Frage am Besten die KK klären kann. Aufs Internet würde ich mich da nicht verlassen wollen.
Erstellt am 03.04.2013 um 18:04 Uhr von seesee
Die Krankenkasse wird es so handhaben, wie es für sie am wenigsten kostet. Eine Rechtsgrundlage wäre gut zu wissen, bevor man an die KK herantritt. Ich denke, darauf zielt die. Frage des TE...
Erstellt am 03.04.2013 um 18:42 Uhr von Hoppel
@ seesee
"Die Krankenkasse wird es so handhaben, wie es für sie am wenigsten kostet. "
Unsinn; außerdem hab ich die Rechtsgrundlage bereits benannt.