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Krankenmeldung ab dem 1. Tag

L
lalalalalala
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns im Betrieb werden von immer mehr AN eine Krankenmeldung ab dem 1. Tag gefordert. Deshalb möchten wir gerne eine Betriebsvereinbarung über die Handhabung des EFZG §5 in Verbindung mit §87 1 BetrVG abschließen. Habt jemand so eine BV und könnte uns diese als Muster zur Verfügung stellen? Oder auch ein paar Tips, was möglich ist?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

08.09.2016 um 16:54 Uhr

werden von immer mehr AN eine Krankenmeldung ab dem 1. Tag gefordert<

so lange der BR nicht mitbestimmt hat, ja hoffentlich nicht. Und ich hätte ehrlich gesagt Zeit mit dieser BV. Ich würde erst einmal den AG auffordern davon abstand zu nehmen, derartige Anweisungen zu geben und statt dessen einen Entwurf einer BV vorzulegen.

Und dann einen Sachverständigen hinzuziehen .....

P
Pjöööng

08.09.2016 um 17:24 Uhr

Eigentlich sollte es ja hier der Arbeitgeber sein, der mit dem Wunsch nach einer BV auf den BR zukommt, denn ohne diese darf er die Krankmeldung ab dem ersten Tag in der Regel nicht verlangen.

Wenn der AG mit solch einem Wunsch auf den BR zukommt, wird er in der Regel bereits Ideen haben, in welchen Fällen er die AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag haben will. Diese Kriterien gilt es dann zu diskutieren. Ebenso muss man über die möglichen Folgen (5 Tage AU bei einem Montagmorgenhaarspitzenkatarrh) und die Kosten (Praxisgebühr).

Einen Sachverständigen werden die meisten BRe nicht benötigen.

C
celestro

08.09.2016 um 18:11 Uhr

"und die Kosten (Praxisgebühr)."

Meinst Du die hier:

"Die Praxisgebühr ist die Bezeichnung für eine bis Ende 2012 erhobene Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher Notdienst oder Notaufnahme eines Krankenhauses) einmal im Quartal (Vierteljahr) entrichten mussten."

? ? ?

P
Pjöööng

08.09.2016 um 18:15 Uhr

Wenn es die Praxisgebühr nicht mehr gibt, dann kann der Punkt natürlich entfallen.

L
lalalalalala

09.09.2016 um 12:16 Uhr

Danke schon mal für eure Meldungen.

Im Grunde sehen wir es wie auch gironimo... Da immer häufiger mit angeblich "auffälligem Krankenmuster" die AU ab dem 1. Tag verlangt wird haben wir gedacht, wir können dieser Willkür mit einer BV in der festgelegt ist, unter welchen Umständen diese Aufforderung zur Krankenmeldung am 1 Tag stattfinden kann, unterbinden.

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