Erstellt am 25.07.2007 um 21:20 Uhr von hans
Das mit den 19 Tagen ergibt sich wohl überschlagsweise aus dem Arbeitszeitgesetz, §11 - es müssen 15 Sonntag beschäftigungsfrei bleiben. Das mit den 9 Tagen verstehe ich nicht, im LadSchlG steht aber zwar wohl "max 22 Sonntage arbeiten" und "muß jeder zweite Sonntag frei" (§17). Wenn man die beiden sehr selektiv liest, könnte man sich das so zurechtbiegen... Stimmt m.E. aber beides NICHT.
So oder so - Du solltest aber mal drüber nachdenken, warum Dein ArG Dich nach Hause schickt - Arbeitssucht?
Erstellt am 25.07.2007 um 23:16 Uhr von ESVTOM
Sorry, workoholic???
Du hast 9 Tage durchgearbeitet und willst nicht frei haben????
Erstellt am 26.07.2007 um 09:16 Uhr von Hasan
Ey Jusuf,
haben du kein zuhause oder was.