Erstellt am 26.03.2013 um 01:43 Uhr von klagen
Mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb endet das Mandat unwiderruflich.
Erstellt am 26.03.2013 um 06:32 Uhr von Lotte
Hallo BRfrischling,
ist das eine Frage für einen späteren Zeitpunkt? Wenn es mit der Umschulung nämlich jetzt losgehen würde, wärest Du selbst bei unbezahlten Urlaub während der Umschulung draußen, weil nächstes Jahr turnusmäßig gewählt wird.
LG Lotte
Erstellt am 26.03.2013 um 06:38 Uhr von Hoppel
@ Lotte
"Wenn es mit der Umschulung nämlich jetzt losgehen würde, wärest Du selbst bei unbezahlten Urlaub während der Umschulung draußen, weil nächstes Jahr turnusmäßig gewählt wird."
Wenn BRfrischling unbezahlten Urlaub nehmen würde, wäre er weiterhin AN des Betriebs.
Also wäre er nur dann nicht mehr im BR vertreten, wenn nächstes Jahr tatsächlich neu gewählt werden muss und er nicht mehr in den BR gewählt wird (Kandidatur vorausgesetzt).
Somit ist Deine Antwort falsch!
Erstellt am 26.03.2013 um 07:06 Uhr von equalpay
Wirst Du für die externe Umschulung Deinen Arbeitsvertrag kündigen?
Erstellt am 26.03.2013 um 10:11 Uhr von Lotte
Hoppel,
die Frage war: "oder ob ich nach Wiedereintritt mein Amt wieder zusteht?"
meine Antwort lautet: "wärest Du selbst bei unbezahlten Urlaub während der Umschulung draußen, weil nächstes Jahr turnusmäßig gewählt wird"
Für Dich zur Erklärung: Das jetzige BR Gremium wird es nicht mehr geben, also auch keine Rückkehr dahin möglich.
Ob bei Neuwahl eine Kandidatur möglich ist, bliebe zu prüfen. Aber das ist dann KEINE RÜCKKEHR mit automatischem Zustehen des Amtes.
Also: Antwort ist nicht falsch, Du hast es falsch gelesen ;)
Erstellt am 26.03.2013 um 19:08 Uhr von equalpay
Lotte, wie war es mit dem Tellerrand? Du solltest Hoppels Antwort richtig lesen und versuchen zu verstehen!
Erstellt am 26.03.2013 um 23:07 Uhr von BRfrischling
Vielen Dank für eure Antworten und die Umschulung geht erst im August 2014 los.
Die Wiederwahl natürlich vorausgesetzt, aber die Chancen stehen gut.
Bescha?ftigte haben nach 5 Jahren Betriebszugeho?rigkeit Anspruch auf eine einmalige, bis zu 3 Jahren befristete Ausscheidensvereinbarung mit gleichzeitiger Wiedereinstellungszusage fu?r weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der perso?nlichen beruflichen Entwicklung. Vollzeitbescha?ftigte ko?nnen anstelle einer Freistellung einen Anspruch auf eine befristete Teilzeitstelle fu?r die Dauer dieser Qualifizierungsmaßnahmen geltend machen. Nach Ende der Qualifizierungs- maßnahmen haben die Bescha?ftigten Anspruch auf einen, dem vorherigen Arbeitsplatz vergleichbaren, zumutbaren gleich- oder ho?herwertigen Arbeitsplatz. Dieser ist bei vorher Vollzeitbescha?ftigten ein Vollzeitarbeitsplatz.
Ist eine Ausscheidungsvereinbarung eine Kündigung?
Erstellt am 27.03.2013 um 06:40 Uhr von Lotte
Guten Morgen BRfrischling,
hört sich erst mal so an, als ob das AV in der Zeit nicht vorhanden ist, sonst bräuchte man ja nicht wieder einstellen. Aber ohne den Inhalt zu kennen, kann man nichts genaues sagen und rechtsicher weiß es wohl nur ein Anwalt.
Wenn Du wirklich "freigestellt" würdest (z. B. unbezahlter Urlaub), stünde Dir Dein Mandat nach der Schulung weiter zu und auch während der Schulung, wenn Du das zeitlich schaffst. Und bei Teilzeit würdest Du einfach weiter im BR bleiben.
LG Lotte
Erstellt am 27.03.2013 um 20:50 Uhr von BRfrischling
Also die Umschulung dauert 2 Jahre an und ist in Vollzeitbeschäftigung.
Dann werde ich wohl mit dem BR Vosi oder Personaler abklären ob das Arbeitsverhältnis endet.
Oder welchen weiteren Schritt würdet ihr mir vorschlagen?
Mfg
Erstellt am 27.03.2013 um 20:53 Uhr von Lotte
Frag ihn, ob Du unbezahlten Urlaub für die Zeit der Schulung nehmen kannst.
Erstellt am 27.03.2013 um 21:32 Uhr von BRfrischling
Was hätte das für eine Konsequenz wenn ich unbezahlten Urlaub bekomme?
Erstellt am 27.03.2013 um 21:34 Uhr von BRfrischling
Ich hatte es überlesen das mir das Mandat in dem Fall des unbezahlten Urlaubs zusteht.
Wo genau ist das geregelt?
Erstellt am 27.03.2013 um 21:41 Uhr von Lotte
In Kommentaren zum BetrVG § 25. Zum Beispiel beim Daübler in RN 16.
Erstellt am 27.03.2013 um 21:42 Uhr von Snooker
Bei unbezahlten Urlaub wärest Du weiter Angestellter des Betriebes. Das Gleiche gilt übrigens auch wenn man Dir sagen sollte das dein Arbeitsverhältnis für diese Zeit ruht. Nur sollte dies auch eindeutig aus einer Vereinbarung raus hervor gehen.
Erstellt am 27.03.2013 um 21:45 Uhr von Nubbel
Frag ihn, ob Du unbezahlten Urlaub für die Zeit der Schulung nehmen kannst.
Antwort 10 Erstellt am 27.03.2013 um 20:53 Uhr von Lotte
magst du dann auch erklären wo man das geld für die private krankenversicherung hernimmt?
ich halte da mehr vom sabbatical
Erstellt am 27.03.2013 um 21:59 Uhr von BRfrischling
Ja ok werde ich tun.danke!
Wieso private Krankenversicherung?
Da ich von der Arge bezahlt und mit dem Bildungsinstitut einen Ausbildungsvertrag abschließen werde,werde ich auch dort mit großer Wahrscheinlichkeit versichert sein.
Erstellt am 27.03.2013 um 22:20 Uhr von Lotte
BRfrischling,
lass Dich nicht beirren. Nubbel ist mitunter etwas anhänglich und schreibt manchmal Blödsinn...;-)
Erstellt am 27.03.2013 um 22:44 Uhr von BRfrischling
Nubbel Nubbel ;-)
Alles klar danke Lotte ich werde mir den Vertrag den ich mit der GL abschließen werde versuchen vorzeitig einzusehen.
Frohes Osterfest euch allen
Erstellt am 28.03.2013 um 07:22 Uhr von Nubbel
ach lotte, anhänglich.... das ist schon lange vorbei. blödsinn, darüber sollten wir dringend reden!
brfrischling, wenn die arge zahlt ist das natürlich hinfällig.
Erstellt am 28.03.2013 um 09:12 Uhr von Lotte
Nubbel,
dann lass das doch einfach, zu fast jeden meiner Beiträge einen blöden Kommentar zu schreiben. Das nenne ich: anhänglich.
So, nun habe ich Dir ausnahmweise in den letzten Tagen mal Beachtung geschenkt, das wird ab jetzt wieder vorbei sein... Lebe wohl.
Erstellt am 28.03.2013 um 17:03 Uhr von Nubbel
Nubbel,
dann lass das doch einfach, zu fast jeden meiner Beiträge einen blöden Kommentar zu schreiben. Das nenne ich: anhänglich.
So, nun habe ich Dir ausnahmweise in den letzten Tagen mal Beachtung geschenkt, das wird ab jetzt wieder vorbei sein... Lebe wohl.
Antwort 20 Erstellt am 28.03.2013 um 09:12 Uhr von Lotte 210495
darf ich zu fragen ab jetzt nichts mehr schreiben, weil du das so meinst ? ich will deine beachtung nicht! noch einmal: lass es gut sein
Erstellt am 07.04.2013 um 18:58 Uhr von BRfrischling
Also nach Rücksprache mit der Personalabteilung und Einsicht in einem Beispiel Vertrag ist klar das das Arbeitverhältnis für Dauer der Umschulung endet.
Hmm, das ist natürlich eine schwierige Situation für mich.
Hat einer ne Idee,ein Tip oder Trick auf Lager ?
Erstellt am 07.04.2013 um 19:26 Uhr von Watschenbaum
vielleicht einigt man sich mit dem AG, das Arbeitsverhältnis "ruhend" zu stellen, während dieser Umschulung
was sagt denn der Manteltarifvertrag zu dieser Möglichkeit ?