Erstellt am 29.01.2015 um 09:22 Uhr von moreno
Er muss Garnichts mehr machen. Der Betriebsrat macht danach einen Aushang was sich im Betriebsrat geändert hat. Dies kann aber muss nicht der BRV machen ist egal wer vom BR diese Aufgabe übernimmt.
Erstellt am 29.01.2015 um 10:46 Uhr von ickederdicke
Oft hat ein BR ja einen Öffentlichkeitsausschuß. Eurer auch ? Da wäre das Thema richtig.
Erstellt am 29.01.2015 um 13:46 Uhr von AlterMann
Genau genommen hat das ehemalige BRM am BR-Brett gar nichts mehr zu machen. NUd es wäre auch unsinnig: Das ehemalige Mitglied kann ja nur über sein Ausscheiden informieren, aber nicht darüber, wer nachrückt. Beides zusammen ist aber erst die vollständige Information.
Erstellt am 29.01.2015 um 15:14 Uhr von RuSBR
Danke für eure Antworten. Er muss seinen Rücktritt an uns auch nicht schriftlich äussern?
Erstellt am 29.01.2015 um 19:53 Uhr von Hoppel
@ RusBR
"Er muss seinen Rücktritt an uns auch nicht schriftlich äussern?"
Nö ... aus Gründen der Beweisbarkeit ist ein Schriftstück natürlich immer schön, aber eine gesetzliche Formerfordernis existiert nicht!
Warum stellst Du überhaupt diese Frage?