BR Austritt - Auszeit dann wieder mit einzusteigen?
Guten Morgen allerseits, mein Stellv.BRV möchte aus privaten Gründen den BR verlassen. Ich weiß das es geht aber möchte ihn ungern verlieren. Andere BRM nicken und sitzen nur in der BR Sitzung er tut auch was. Gibt es möglichkeiten eine Auszeit zu nehmen und nach Regelung seiner privaten Dinge wieder mit einzusteigen? Die folgenden Ersatzkandidaten sind obendrein noch Maulwürfe des AG. Bitte antwortet schnell. Danke
Community-Antworten (18)
17.11.2006 um 09:49 Uhr
Hallo Rechtso,
ich kann nicht nachvollziehen, was private Probleme mit BR Arbeit, die ja während der Arbeitzeit erfolgt, zu tun hat.
Er kann sein Amt niederlegen aber scheidet somit aus dem BR aus und der Ersatzkandidat kommt an seine Stelle.
Sollte das BR Mitglied aber aus privaten Gründen von der Firma freigestellt werden ( z.B. unbezahlter Urlaub) würde wieder die Vertretungsregelung des Ersatzmitgliedes eintreten.
MfG Angi1
17.11.2006 um 10:05 Uhr
Man muss hier aber zwei Sachen trennen, legt er das Amt als Vorsitzender nieder ist er immer noch BR! Nur wenn er das BR- Mandat niederlegt, rückt das Ersatzmitglied nach.
17.11.2006 um 13:59 Uhr
Und als BR Vorsitzender kann er jederzeit wieder gewählt werden, wenn der andere als Vorsitzender zurücktritt oder abgewählt wird.
Ein Rücktritt als Mitglied des BR Gremiums ist aber letztinstanzlich....einen Rücktritt vom Rücktritt gibts nicht.
17.11.2006 um 14:10 Uhr
betriebsratten, was du schreibst ist, mit Verlaub, totaler Blödsinn, im Gegenteil sogar sehr gefährlich. Legt der Vorsitzende sein Amt nieder, ist es nicht mehr möglich ihn in dieser Amtsperiode zum Vorsitzenden zu wählen! Ein Blick in den FITTING oder Däubler zum §26 BetrVG sollte dir die Sache schon wert sein. In einem solchen Fall ist alles null und nichtig was der BR beschliesst , da einem wirksamen Beschluss die ordentliche Einladung zur Sitzung vorausgeht und dazu ist defacto nur der Vorsitzende verpflichtet. Somit lässt sich jeder Beschluss kippen.
17.11.2006 um 14:51 Uhr
Frank B. meint einmal den Passus " Der Vors. oder stellvertr. Vors. können das Amt jederzeit durch eine eindeutige und nicht widerrufbare Erklärung gegenüber dem BR niederlegen." Fitting, RN 19
17.11.2006 um 14:58 Uhr
"Legt der Vorsitzende sein Amt nieder, ist es nicht mehr möglich ihn in dieser Amtsperiode zum Vorsitzenden zu wählen!"
Ramses II, wetten, die Aussage RN 19 meint er?
Nachtrag! Ich wusste es doch, da war mal was... Siehe 24029
Frank B., jetzt sag mal was! Dann "verzeihe" ich Dir auch Deine "Signum" Bemerkung. ;-)
20.11.2006 um 07:24 Uhr
Danke Fayence, für deine Unterstützung!
Genau FITTING 22. Auflage §26 Rn19 BetrVG!
Sonst könnte ja jeder sagen, ach ich überleg´s mir noch mal, oder doch nicht, aber eigentlich doch...
20.11.2006 um 13:34 Uhr
Rames II,
Danke auch im Namen von Robin Hood .-)
20.11.2006 um 13:41 Uhr
Ramses, es ist ja schon genial, dass Männer anscheinend noch nicht mal 10 Zeichen eingeben müssen, damit ihr Beitrag im Forum veröffentlicht wird. ;-)))
20.11.2006 um 14:13 Uhr
Min Lotte,
Auch "Leerzeichen" , sind zeichen bzw Platzhalter in bezug auf Speicherplatz. Stammt aus einer PC Zeitung glaube ich jedenfalls.
20.11.2006 um 15:20 Uhr
Fatal error: Call to undefined function: getforumanswercount() in /is/htdocs/53165/www.waf-server.de/1-1FachInfo/Bereich5_Betriebsratgeber.de/betriebsrat-dialog/templates/newanswer.tmpl on line 141
???????????????????????????????????????????
äh ?
21.11.2006 um 07:37 Uhr
Was ist wohl eine unwiderrufliche Erklärung Ramses II? Statt über andere herzufallen solltet ihr erstmal eure Hausaufgaben machen. Das Amt des Vorsitzenden niederzulegen ist gleich zu setzen mit dem Niederlegen des BR- Mandates. Schade das sich hier niemand weiter an der Diskussion beteiligt hat der sich wirklich auskennt, aber das ist kein Wunder.
Ihr scheint ja die BR- Arbeit voll im Griff zu haben. :-)
21.11.2006 um 08:05 Uhr
Frank B., dass die Erklärung unwiderruflich ist, steht außer Frage, aber ähnlich wie beim BR-Mandat, kann ich mich doch durchaus innerhalb der Legislaturperiode noch einmal zur Wahl stellen, falls es denn zu einer solchen kommt.
Ich kann natürlich nicht nach zwei Jahren erklären: So, jetzt bin ich wieder Vorsitzender! ;-))
21.11.2006 um 09:33 Uhr
@ Alle
Was die "unwiderrufliche" Erklärung der Amtsniederlegung betrrifft, wird diese Begrifflichkeit nur im Fitting verwandt. In Kombination mit der Aussage, dass ein BRV für die gesamte Amtsperiode eines BRs gewählt wird, liegt die Auslegung , dass sich die erneute Kandidatur dieses BRMs zum BRV innerhalb einer Wahlperiode ausschliesst, durchaus nah.
Sowohl Däubler als auch Richardi vermeiden jedoch den Begriff "unwiderruflich" und schreiben lediglich, dass der Vorsitzende oder sein Stellvertreter das Amt jederzeit durch eindeutige Erklärung gegenüber dem BR niederlegen können. Somit ist eine erneute Kandidatur, so sie innerhalb der restlichen Amtszeit möglich werden sollte, eindeutig nicht ausgeschlossen.
Lotte, Dein Vergleich hinkt! :-)
21.11.2006 um 09:58 Uhr
Fayence, ich weiß, aber hinkend kann man durchaus auch zum Ziel kommen ;-)
Die Erklärung ist und bleibt unwiderruflich, ob Däubler das nun so schreibt oder nicht. Hier werden aber ständig Bohnen mit Erbsen verglichen. Es ist etwas anderes ob ich eine Erklärung widerrufe oder ob ich mich neu zur Wahl stellen lasse, damit widerrufe ich keinesfalls eine Erklärung! Ob man dann gewählt wird steht auf einem anderen Blatt. Aber ich verliere mit einem Rücktritt doch nicht mein passives oder aktives Wahlrecht.
22.11.2006 um 11:09 Uhr
"darf ich auch einen humpelnden Vergleich anstellen?"
Ramses II, ein "Nein" wäre hier wohl eher zwecklos gewesen... wo Du nachgerade soooo zurückhaltend warst/bist!
Aber zumindest ist das Thema "unwiderrufliche Erklärung" ausgiebigst geklärt!
P.S. Ich hoffe, Du weißt auch, wie Lötzinn richtig verwandt werden muss! ;-)
24.11.2006 um 07:29 Uhr
Nun...dann lag ich ja doch nicht so falsch :-))
10.02.2007 um 23:36 Uhr
@ Ramses II , deine Bemerkung "So wie Du hier gerade rumpelstilzt,..." --
soll in die Geschichte eingehen !! Toll !!WOW!!
Ich nehme an , ich darf auch diesen Ausdruck weitergeben ??
Du hast hoffentlich nichts dagegen ???
Verwandte Themen
Befristete Arbeitsverträge - gibt es die Möglichkeit nach Ablauf der 24 monatigen Befristung und einer Auszeit (z.B. Schwangerschaft) wieder einen befristeten Vertrag zu bekommen?
ÄlterHallo, habe mal eine Frage zu befristeten Arbeitsverträgen. Gibt es die Möglichkeit nach Ablauf der 24 monatigen Befristung und einer Auszeit (z.B. Schwangerschaft) wieder einen befristeten Vertrag zu
Austritt aus dem Betriebsrat
Guten Tag, mein Anliegen bezieht sich auf meinen Austritt aus dem Betriebsrat. Ich habe diese Woche zur Betriebsratssitzung und im Beisein der Betriebsratsvorsitzenden meinen Austritt bekannt gegeben.
Auszeit für BR-Mitglied
ÄlterGuten Morgen an Alle, eine BR-Kollegin von uns fühlt sich zurzeit durch die BR-Arbeit überfordert. Besteht die Möglichkeit für eine sogenannte "Auszeit", d.h. dass sie z.B. bis zu den Sommerferien n
Auszeit von der BR Arbeit...wie?
ÄlterHallo, was ist wenn ein BR Mitglied eine "Auszeit" von der BR Arbeit nehmen möchte. Bei uns ist generell Gleitzeit.....würde es ausreichen wenn derjenige seine Arbeitszeit so verschiebt, dass
Aussetzung oder "Auszeit" vom Betriebsrat?
ÄlterHallo zusammen. Der Betriebsrat ist meiner Ansicht nach daran gehalten, die Betriebsratssitzungen so zu legen, daß der betriebliche Ablauf nicht gestört wird. Unser stellvertretende Betriebsrats