Austritt aus BR da ich für meine Tochter keine Betreuung habe
Hallo, ich habe mich für zwei Jahre Elternzeit entschieden. Jetzt nach einem Jahr wollte ich mir etwas Geld dazu verdienen mein Arbeitgeber würde mich für ein Jahr bis meine reguläre Arbeit wieder anfängt mit 12 Stunden einstellen. Da mein Mann Freitags und Samstag auf unsere kleine Tochter aufpassen kann könnte ich an diesen Tagen arbeiten. Bevor ich in Elternzeit ging wurde ich in den Betriebsrat mit rein gewählt als Ersatzmitglied. Jetzt mein Problem: der Betriebsrat verlangt dass ich meine Tochter Dienstag für 6 Stunden in Betreuung gebe. Mein Problem ich habe da tatsächlich keinen Mein Mann arbeitet sehr weit weg. Sie haben zu mir gesagt dass das kein Argument wäre entweder ich nehme daran teil oder ich muss aus dem Betriebsrat austreten! Denn die einzigste Gründe an der nicht Teilnahme wäre krank, Urlaub und Schulung. Ich kann doch nichts dafür das ich keinen habe für meine Tochter. Was kann ich machen muss ich jetzt austreten?
Community-Antworten (3)
14.11.2019 um 16:58 Uhr
Nein, Du brauchst nicht auszutreten. Wenn die Tochter betreut werden muss, bist Du verhindert und das nachfolgende Ersatzmitglied ist zu laden.
14.11.2019 um 18:49 Uhr
Ausserdem sind zusätzliche Kinderbetreuungskosten, die wegen BR-Arbeit anfallen Kosten, die der Arbeitgeber tragen muss (§ 40 BetrVG).
15.11.2019 um 04:55 Uhr
Wenn ich dich richtig verstehe, bist du nur Freitag und/oder Samstag überhaupt im Betrieb. Was dann bedeutet das du an den anderen Tagen von der Arbeitspflicht befreit bist. Also genauso als ob du Urlaub, Krank oder auf Schulung bist.
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