Erstellt am 18.03.2013 um 13:28 Uhr von Handwerker
Zu 1) Wo die Freizeit endet und der Fremdnutzen beginnt, beginnt auch die Arbeitszeit.
Arbeitgeber sind leider oft der Meinung, solche "Meetings" seien nicht zu bezahlen. Sind sie aber natürlich doch! Denn sie sind ja keine Freizeitbeschäftigung!
Zu 3) Es gibt in Deutschland keine Mindestlöhne, es sei denn ein Branchentarif wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Im Fitneßstudio-Bereich wäre mir sowas jetzt nicht bekannt.
Zu 2) Steht alles im Bundesurlaubsgesetz! Grob zusammengefasst kann man sagen, dass jedem AN vier Wochen bezahlten Urlaub zustehen (24 Tage, ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche). D. h. ein Mitarbeiter, der einmal jede Woche kommt, hat Anspruch auf vier Tage Urlaub, jemand der zwei Tage die Woche kommt, acht Tage usw.
Aber das ist nicht alles! Feiertage müssen auch gezahlt werden. Hat ein AN z. B. jeden Donnerstag Dienst, und der Donnerstag ist Feiertag, besteht Anspruch auf die (übliche) Bezahlung für diesen Tag. Kommt der AN trotz Feiertag arbeiten, besteht Anspruch auf die doppelte Bezahlung (und etwaige Zuschläge, wenn sowas im Tarifvertrag vorgesehen ist). Und im Krankheitsfalle ist der Lohn fortzuzahlen, siehe Entgeltfortzahlungsgesetz!
Arbeitgeber versuchen gerne, 450-Euro-Jobber um ihre Rechte zu prellen und sind damit meist auch erfolgreich. Weil jemand, der seinen Job behalten möchte, sich meistens beugt und wenn er keinen Betriebsrat hat, ausschließlich der Klageweg bleibt. Deshalb sind Betriebsräte ja so wichtig! Er hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Und kann auch von Minijobbern gegründet werden...
Erstellt am 18.03.2013 um 13:48 Uhr von Hoppel
@ jaypar
Eine 450 Euro Jobber ist ein AN wie jeder andere auch. Mit ALLEN RECHTEN und PFLICHTEN.
Guckt Euch mal auf dieser Seite um: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
Erstellt am 18.03.2013 um 14:00 Uhr von Watschenbaum
die Rechte, die man hat, ist die eine Seite
den Schutz, den man hat, den Job zu behalten, wenn man auf seinen Rechten besteht, ist die andere Seite
warum werden bei Minijobs so oft grundlegende Rechte des AN missachtet
und warum wehren sich sowenig Minijobber dagegen ?
weil sie auf die paar Kröten aus dem Job angewiesen sind
was auch der AG weiß, und sich eben den nächsten holt, wenn einer aufmuckt
speziell in Kleinbetrieben..................
Erstellt am 18.03.2013 um 14:12 Uhr von Handwerker
Gerade auf Deutschlandradio Kultur:
Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung belegt schwere Verstöße gegen das Arbeitsrecht bei Minijobbern. Kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, wie oben beschrieben.
Nun ja, vielleicht sensibilisiert es ja ein wenig, wenn das jetzt einen Tag durch alle Medien geistert. Denn bekannt sind diese Rechte ja meistens nicht, siehe Fragesteller.
Erstellt am 18.03.2013 um 14:30 Uhr von Handwerker
@ Watchenbaum:
Ich kenne ein ALG-II-Bezieherin, die in einem Fitneßcenter (!) einen 400-Euro-Job hatte.
Genau dasselbe, unbezahlte "Pflicht-Meetings" an Sonntagen, kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, kein Betriebsrat.
Der AG hatte eine ganz einfach Formel: Nicht gearbeitet, kein Geld.
Und selbst die Behörden interessiert das nicht. Wenn sie es beim Fall-Manager erwähnte, meinte der nur, dass sie das wüssten, und dass das bei Minijobs üblich (sic!) sei! Ich finde das unglaublich, hier müssten m. E. Behörden eingreifen, die so etwas unabhängig von Beschwerden kontrollieren. Und ahnden! Ähnlich dem Gesundheitsamt in der Gastronomie oder so. Die kommen ja auch unangekündigt und schauen nach, ob die Hygiene in der Küche stimmt. Genauso könnte ein Gewerbeaufsichtsamt doch auch mal in die Bücher der Lohnbuchhaltungen schauen. Aber das ist politisch eben offenbar nicht gewollt, die Minijobber sind nur die Versuchskaninchen, der Rest folgt!
Erstellt am 18.03.2013 um 16:03 Uhr von jaypar
Hallo und danke für die zahlreichen Antworten.
Ich habe soeben von der Minijob-Zentrale den Tipp erhalten, mich mit den Fragen an das "Bürgertelefon Arbeitsrecht" in Berlin zu wenden. Das habe ich getan und bin doch sehr überrascht, dass mein Punkt 1 rechtlich gesehen anders aussieht.
Es ist nämlich offenbar absolut OK, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zu einem Gespräch abends einberuft. Dies muss - so die Expertin eben am Telefon - nicht bezahlt werden... unabhängig davon, ob es sich um Minijobber oder Vollzeitbeschäftigte handelt.
Ich konnte es kaum fassen... scheint aber so zu sein.
Die Fragen 2 und 3 wurden ja hier auch schon so beantwortet, wie es auch die Dame eben am Telefon getan hat.
Danke bis dahin und schöne Grüße,
Jay
Erstellt am 18.03.2013 um 16:30 Uhr von Hoppel
@ jaypar
Weiß ja nicht, wie Du die Frage zu Punkt 1 konkret gestellt hast, aber Mitarbeitergespräche sind grundsätzlich WÄHREND DER ARBEITSZEIT zu führen. Und selbstverständlich ist diese Zeit zu vergüten.
Ebenso selbstverständlich kann ein AG nicht über die Freizeit seiner AN verfügen und diese zu einem Personalgespräch außerhalb der Arbeitszeit einbestellen.
Mal ganz abgesehen davon, dass ein AN längst nicht jeder Aufforderung zu einem solchen Gespräch Folge leisten muss. Aber das ist ein anderes Thema!
Diese "Expertin" sollte sich dringenst nachschulen lassen! Die erforderlichen Kosten sollte das BMAS verkraften können ...
Erstellt am 18.03.2013 um 16:30 Uhr von Snooker
jaypar
Ich fass es nicht. Diese Dame am Telefon hätte ich aber gleich gefragt auf welches Gesetz sie ich da beruft und ob sie Dir das evtl. auch schriftl. zukommen lassen könnte. Brrrrr Schüttelfrost.
Ich an deiner Stelle würde da noch mal anrufen und mir genau dies von der Person dort einfordern. Wetten das sie es Dir nicht belegen kann.
Erstellt am 18.03.2013 um 16:56 Uhr von Hoppel
@ jaypar
Ich habe mir den Spass gegönnt und auch mal bei diesem Bürgertelefon angerufen.
Es scheint wohl auf die ganz exakte Fragestellung anzukommen, da diese Hotline natürlich nicht durch Juristen besetzt ist und die Auskunftgeber augenscheinlich "nur" einen PC mit Stichworten füttern und dann entsprechende Antworten erhalten.
Nachdem diese Dame zunächst einmal von einem Gespräch im Sinne eines "Abteilungsmeetings" ausgegangen ist, obwohl ich ganz klar nach einem Personalgespräch außerhalb der AZ gefragt habe, hat sie sich jetzt erstmal einer Antwort enthalten und einen Rückruf bis 18 Uhr versprochen.
Positiv festhalten möchte ich auch, dass erstmal nach einem Urteil gesucht wurde, welches die "Unmöglichkeit" des AG Ansinnes belegen könnte.
Na, dann warte ich doch mal ab, wie die letztendliche Auskunft lauten wird. Ich werde berichten! ;-)
Erstellt am 18.03.2013 um 17:19 Uhr von Hoppel
Der Rückruf kam schneller als gedacht.
Die "Hotline" hat sich beraten und sich eindeutig darauf festgelegt, dass Gespräche, die der AG wünscht auch von ihm zu bezahlen sind. Egal ob inner- oder außerhalb der Arbeitszeit.
Unsicher war man sich, ob ein AG einen AN per Weisungsrecht außerhalb der Arbeitszeit zum Personalgespräch einbestellen darf. Diese Frage wird man morgen mit der Abteilungsleitung diskutieren.
Ich bin allerdings sehr sicher, dass das Weisungsrecht bei einem MA-Gespräch nicht soweit durchgreifen kann.
Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn im Betrieb die Hütte brennt und ein AN dringenst dazu benötigt wird, das Feuer zu löschen. Also die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, Schaden vom Unternehmen abzuwenden, zum Tragen kommen würde.
Aber welcher AN ist schon "Feuerlöscher"?
Erstellt am 18.03.2013 um 17:35 Uhr von Snooker
Ich denke auch, dann müsste ein AG schon sehr expliziet darlegen können warum ausgerechtet Person xy zu dem Gespräch kommen soll. Und wie schnell ware jedes gespräch zu einem Personalgespräch deklariert.
Erstellt am 19.03.2013 um 06:31 Uhr von Watschenbaum
coole Aktion, Hoppel ;.))
die Frage bei Minijobbern stellt sich immer : was ist "außerhalb" der Arbeitszeit
meistens läuft die ganze Einteilung doch unter dem Begriff "Arbeit auf Abruf"
die wenigsten haben feste Tage/Zeiten im Arbeitsvertrag vereinbart
Erstellt am 19.03.2013 um 08:24 Uhr von jaypar
Hallo und vielen Dank für Eure super Unterstützung!!
Vielleicht gibt es noch Irritationen hier bezüglich des genauen Hintergrundes.
Es war so, dass ein vorgesetzter Mitarbeiter eine SMS an alle Minijobber des Unternehmens gesendet hat mit folgendem Wortlaut (Zitat):
"Am Donnerstag um 20 uhr werde ich eine Besprechung mit euch(400$ fitness Kräfte) abhalten. Euere Anwesenheit ist Pflicht."
Einige von Euch werden jetzt sicher zunächst mal einen Lachanfall bekommen aufgrund der Fehler... aber ich habe die SMS Wort für Wort abgetippt :-)
Es steht dort also nichts von einem Personalgespräch und davon hatte ich ja auch nichts geschrieben. Dort steht einfach nur "eine Besprechung".
Ich denke aber auch, dass es nicht sein kann, dass das Weisungsrecht so weit gehen darf und bin nun gespannt, was Ihr weiterhin dazu sagt. Bis Donnerstag sind ja noch ein paar Tage Zeit.
Ich möchte am Donnerstag in jedem Fall dort hin gehen und werde dann zunächst mal meinem Frust über eine solche Behandlung von uns Mitarbeitern Luft machen und diesem "Vorgesetzten" sagen, dass ich diese Art als ein absolutes "NoGo" empfinde...
Übrigens habe ich gestern Abend noch den gleichen Wortlaut dieser SMS an die Geschäftsleitung weitergegeben... Bin mal gespannt.
Nochmals Danke bis dahin und ich bin gespannt, was Ihr noch schreibt.
Schöne Grüße,
Jay
Erstellt am 19.03.2013 um 09:33 Uhr von Hoppel
@ Jay
Wenn das Thema dieser Besprechung nicht bekannt ist, wäre es ein probates Mittel, erstmal zu erfragen, worum es denn gehen soll.
BAG, 23.06.2009, 2 AZR 606/08: "Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, zu jedwedem Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, besteht nach § 106 Satz 1, 2 GewO gerade nicht.
Vielmehr begrenzt das Gesetz das Weisungsrecht auf "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung" sowie auf "Ordnung und Verhalten im Betrieb". Gespräche, die mit diesen Zielen in keinem Zusammenhang stehen, können danach nicht durch einseitige Anordnung zu nach § 106 Satz 1, 2 GewO verbindlichen Dienstpflichten erhoben werden."
Und wenn es einen BR gibt, dürfte sich auch dieser äußern! Immerhin resultieren aus diesem Termin ggf. Überstunden und/oder ein veränderter Dienstplan...
Erstellt am 19.03.2013 um 09:57 Uhr von jaypar
Dank Dir "Hoppel",
genau das habe ich auch getan (Frage worum es geht...).
Ich habe sofort zurück geschrieben... mich über die Art der SMS beschwert und dann die Antwort erhalten "wir sind hier nicht bei wünsch dir was"!
Einen BR gibt es dort nicht und die Mitarbeiter-/innen haben auch Angst, ihren Job zu verlieren, wenn sie nun nicht kommen... genauso, wie sie auch Angst haben, Urlaub für sich einzufordern. Aber das steht wieder auf einem anderen Blatt :-(
Schöne Grüße,
Jay
Erstellt am 19.03.2013 um 11:02 Uhr von Hoppel
Warum wählt man dann keinen Betriebsrat???
Erstellt am 19.03.2013 um 11:08 Uhr von jaypar
...weil alle Angst haben, da sie ihre Rechte nicht kennen ;-)
Erstellt am 19.03.2013 um 11:13 Uhr von Kulum
Ich glaube, das war eher eine rhetorische Frage. Die Antwort war ja offensichtlich.