Guten Tag,

ich habe 3 Fragen zu Minijobbern (450,- Euro Kräfte):

1) Ich würde gerne wissen, wie ist die rechtliche Situation ist, wenn Minijobber von der Geschäftsleitung zu einem Gespräch "befohlen" werden, welches an einem Wochentag um 20 Uhr stattfindet?

Geht das einfach so?
Und... muss der Arbeitgeber für diese Zeit Lohn an die Minijobber zahlen?

Es handelt sich um Mitarbeiter eines Fitness-Studios, wobei jeder Mitarbeiter auch nur an 1 oder 2 Tagen dort für 5-7 Stunden arbeitet.

2) Weiterhin würde ich gerne wissen, ob diese Minijobber auch Anspruch auf bezahlten Urlaub haben - und wenn ja - wonach sich dieser berechnet?

3) Gibt es hier auch eine Art Mindestlohn, der gezahlt werden muss?

Danke und Gruss,
Jay